Noch Ehemann wird wieder Papa-was ändert sich?

Hallo,

mal kurz zur Situation:

mein Mann und ich sind seit Anfang Januar getrennt, seit 1.3 bin ich mit Kids ausgezogen und seitdem läuft auch das Trennungsjahr.
Nun ist seine neue Freundin schon (ungewollt) schwanger -das ist sogar noch vor dem offiziell Start des Trennungsjahres passiert.

Was ändert sich dadurch nun? Ändert sich was beim Unterhalt für die Kinder oder so? Ich hab für beide Kinder ne Unterhaltsurkunde weil ua die Arge das so wollte.

Vielleicht weiß da jemand was.#danke

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Wir selbst, sind gerade am Ende der Situation (grob gesagt) angekommen.
Also die Sache sieht wie folgt aus:
Wenn es nur um den Unterhalt für deine Kinder geht - weil du z.B. selbst arbeitest und aufgrund deines Verdienstes nicht Unterhaltsberechtigt bist, etc. dann:
- Zuerst einmal sind die 3 Kinder dran. Eine Neuberechnung ist fast unausweichlich, da die Arge wegen der 2. Frau auf ihn zukommen wird. Dem 3. Kind muss er eine Unterhaltsurkunde ausstellen lassen. Dies gilt ab dem 1. des Monats in dem das Kind geboren wird.
- Dann wäre theoretisch die Mama des 3. Kindes mit Unterhalt dran und zwar ab dem Beginn des Mutterschutzes. Sie ist mit der Geburt nicht mehr erwerbsfähig und er muss dafür aufkommen. Vor allem, wenn sie zusammenleben.

Rechenbeispiel:
Er bekommt 1490 Netto (weil du sagtest er hat nen Selbstbehalt von 950, dass staffelt sich in der Tabelle)

jedes Kind bekommt gleichberechtigt 100% - also aktuell je 317 € minus je 92 € Kindergeld = 225 € mtl. (alle Kinder sind unter 5 Jahre)

!!! Dies wird nun 3 mal von seinem Gehalt abgezogen. !!! 1490 € - 675 € = 815 €

Damit liegt er unter dem Selbstbehalt. Nun kann er selber oder über das Jugendamt, dir ein Angebot machen. Das wird dann wahrscheinlich wie folgt aussehen:
1490 € - 950 € (Selbstbehalt) = 540 € / 3 (wenn alle 3 unter 5 sind) = 180 € für jedes Kind.

Du kannst es annehmen oder nicht. Kannst ein Gegenangebot machen. Wenn nicht wird er vermutlich den Rat vom JA bekommen, es einzuklagen. (Dummerweise bleibt ihm ja auch nichts anderes übrig, weil er für das 3. Kind zahlen muss - Arge) Wenn das Gericht so entscheidet, wie er es dir vorgeschlagen hat. Dann geht das Verfahren dummerweise zu deinen Lasten (muss nicht, ist aber sehr wahrscheinlich). Also überleg es dir gut, ob und mit welcher Begründung du solche Unterhaltsgeschichten ablehnst.

Wenn du auch Unterhalt von ihm bekommen würdest:
- Die Kinder bleiben an erster Stelle
- Du und die neue Lebensgefährtin sind nach neuem deutschen Recht gleichberechtigt im Unterhalt (ab dem Tag des MuSchu), wenn was übrig bleiben würde, würde dies notfalls durch ein Gericht zu 50/50 aufgeteilt werden auf euch, ausser du bringst besondere Gründe vor, warum du Vorrang hast (Pflege behindertes Kind z.B., oder besonder lange Ehe) - Besser ist, ihr einigt euch so.

Eins noch:
Wenn er doch den vollen Unterhalt zahlt und selbstverschuldet unter seinen Selbstbehalt rutscht, hat er (fast) keine Möglichkeiten das Geld wieder zurück zufordern. Das Gericht begründet es damit - Sie waren in der Lage zu zahlen, das zeigten sie, weil sie zahlten. Jetzt zurück fordern geht nicht mehr.

Hoffe es hat dir soweit geholfen.
Lasst es bloß nicht zum Gericht kommen. Das kostet unnötig Geld und Zeit und letztlich entscheidet das Gericht immer zum Wohle aller 3 Kinder !

LG

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Im grossen und ganzen richtig, jedoch (ausgehend von meiner eigenen Situation)

1. Bekommt man prozesskostenbeihilfe bei geringem Gehalt und ich denke das wird Sie haben. Man muß nicht Kuschen, es wird einem geholfen.
2. Bei dem Einkommen was der Mann haben wird, werden beide Frauen kein unterhaltsanspruch bekommen, weil nach Auszahlung der Kinder bereits der mindestbehalt erreicht ist.
3. Ich habe 2 Kinder mit meinem exmann und er hat ein weiteres mit neuer lebensgefährtin. Meine erste Tochter bekommt den regulären unterhalt nach Düsseldorfertabelle. Die zweite hat auf die Erhöhung verzichten müssen als Sie 6 Jahre alt geworden ist. Sein drittes Kind bekommt ebenso unterhalt angerechnet, da er es ja zu versorgen hat. Sie bekommt allerdings eine ganze ecke weniger an unterhalt als die ersten beiden.

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WEnn das Kind da ist wird sich der Unterhalt klar ändern er muss ja 3 Kinder dann versorgen.....

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Weißt du wie das dann berechnet wird? Wo ich das nachgucken kann?

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Düsseldorfer Tabelle und da schaust alter verdienst deines Ex Mannes....

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Ja,es liegt dann an ihm.Er kann den Unterhat neu berechnen

lassen auf drei Kinder oder es bei dem belassen wie es ist.Wir haben auch ein gemeinsames Kind bekommen,aber seine Exfrau bekommt weiterhin den Unterhlat wie zuvor.Das ist aber nicht zwingend notwendig und kann er entscheiden.Das solltet ihr dann besprechen wenn das Kind da ist wie er sich das vorstellt und ob es ihm weiterhin möglich ist den Unterhlat so beizubehalten wie er ist.Wenn du es freundlich vorträgst lässt er es ja vielleicht so.Ich wieß ja nicht wie euer Verhältnis zueinander ist.

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Danke dir.

Eigentlich gut aber momentan etwas stressig eben wegen der ganzen Situation. Er verdient so viel/wenig dass er nach Abzug des Unterhalts für unsere beiden Kinder gerade so in dem Bereich ist, was er für sich alleine haben darf-diese 950 Eur oder was das ist.

Seine Freundin ist grad her gezogen aus Bayern und beantragt grad Alg2 etc alles neu-kA was die da dann noch als Gemeinschaft bekommen

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Ja,es ist ja auch alles. Och frisch bei euch.Ich würde an deiner Stelle erst einmal etwas Ruhe einkehren lassen.Die Schwangerschaft dauert ja auch noch eine Weile und dann wirst du sehen was passiert,oder ob du bis dahin normal mit ihm reden kannst.Da er aber an seiner Selbsterhaltungsgrenze liegt kann es schon sein,dass er es neu berechnen lässt,denn dann machen ein paar Euro bei ihm ja auch viel aus.

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Hallo,

wenn Du eine Urkunde hast, ist Dein Mann gefordert. Er muss hingehen und den Unterhalt neu berechnen lassen, wenn das Kind geboren ist.

GLG