Hallo,
mein Mann und ich möchten gerne ein gemeinsames Kind haben.
Mein Mann hat schon zwei Söhne einer (13 Jahre alt) lebt bei der Mutter und der andere (11 Jahre alt) lebt bei uns. Mein Mann verdient nicht viel knapp 1000 € im Monat. Er zahlt soviel wie möglich Unterhalt.
Nun hatte ich vor unsere Hochzeit (schon ein paar Jahre her) ein Beratungstermin beim Anwalt. Wegen welche möglichkeiten die Ex-Frau wegen unserer Heirat dann hat. Der Anwalt beruhigte mich schnell und meinte das sich für uns nicht groß was verändert und Finanzell kann sie nur meinen Mann belangen. Der Selbstbehalt wäre wegen der Eheähnlichesverhältnis eh schon bei 780€.
Da hatte wir auch kurz das Thema eigene Kinder gesprochen. Hier sagte er, wenn man es gut begründen könnte, könnte mein Mann auch den Erziehungsurlaub machen. Aber da müsste die existens der Familie begründet sein. Da ich deutlich mehr verdiene als mein Mann wäre es möglich. Meine Frage ist nur, Wieviel würde uns als Familie an Selbstbehalt bleiben? Bzw. abwann bin meinen Mann Unterhaltspflichtig, wenn wir es so machen würden.
Denn wir wollen weiterhin für seinen Sohn der nicht bei uns lebt Unterhalt zahlen. Weil auch er gehört zu unseren Familie und soll nicht ausgeschlossen werden, nur weil er bei der Mutter leben möchte. Für mich wäre wichtig zu wissen wieviel Rechtlich gesehen uns zusteht.
Es wäre schade, wenn wir au unser gemeinsames Kind verzichten würden, weil es aus finanzellen Gründen nicht machbar wäre.
Danke das ihr euch das druch gelesen habt. Hoffe ihr könnt das alles verstehen und mir vielleicht darauf eine Antwort geben. Freue mich über jede Antwort die meiner Familie und mir weiterhelfen kann. Aber ebenso über Erfahrungsberichte von euch.
Liebe Grüße
liebesmaus5
Wieviel bleibt der Fmilie an Selbstbehalt?
Tja,
die ungeschönte Antwort lautet leider: Ihr könnt euch das gemeinsame Kind definitiv NICHT leisten.
Einen Sebstbehalt für eine Familie gibt es nicht, dein Partner hat den selben Selbstbehalt wie zuvor auch. Da er ohnehin schon Mangelfall ist dürfen sich dann die beiden Kinder die UH-Verteilungsmasse teilen.
Sicher kann er gerne EU nehmen - wenn der denn KU weiter bezahlt wie zuvor. Mir wäre jetzt kein einziger Fall bekannt indem ein Gericht der Reduzierung von KU zugestimmt hätte weil der KV in Elternzeit gegangen ist - und in eurem Fall wäre die Reduzierung ja auch NULL.
Sorry, aber das ist die Realität.
Hallo Smartie1972
wahrscheinlich hast du recht und es ist besser unseren Traum auf ein gemeinsames und mein Wunsch auf ein eigenes Kind zu begraben.
Ist nur schade, ich habe mir schon immer Kinder gewünscht. Nun hab ich den Mann mit dem ich die Kinder haben möchte gefunden und nun können wir uns keins leisten.
Muss mich damit wohl abfinden.
Danke für deine ehrliche Antwort.
LG
Liebesmaus5
Das kann man hier sicher so nicht beantworten. Ich kenne es auch nicht, das der Mann in EU gehen darf und der Unterhalt wegfällt. Mein Mann war auch ein Jahr im EU, aber es musste der gleiche Betrag wie vorher gezahlt werden.
Den Fall müsstet ihr gerichtlich durchboxen, das wäre dann wirklich ein sehr individuelles Urteil.
Aber was zahlt er denn derzeit an Unterhalt für den Großen? Die KM schuldet euch doch auch Unterhalt für den Kleinen, der bei euch lebt, dass dürften doch nur noch ein paar Euro sein, die er zahlen müsste, weil er Große eine Altersgruppe weiter ist...? Müsste sich das nicht fast aufheben?
VG
Hallo geliebtesnichts,
das es nicht einfach ist, ist uns im Vorfeld auch schon bewusst gewesen.
Naja und das es bei der Ex auch nicht ohne ein Gerichtliches Urteil geht genauso.
Die Mutter zahlt keinen Unterhalt, aus dem Grund, weil sie vor 7 Jahren ein weiteres Kind bekommen hat und dafür keine Betreuung hatte. Nun ist sie wieder Schwanger! In 6 Monaten ist Geburtstermin. Das wir von ihr nnie einen Cent sehen werden wissen wir. Wir haben für uns gesagt das wir es auch ohne ihre Hilfe schaffen. Sie wünscht auch keinen Kontakt zu ihren Sohn, was ihm sehr weh tut.
Also mit Unterhalt aufhebung ist nichts. Im Grunde stehen wir da und versuchen den Kontakt zur Mutter nicht ganz abbrechen zu lassen, in dem er wenn er wenn er mag anrufen darf. Aber von ihrer Seite kommt nichts. Und wir zahlen natürlich für den Großen. Abber wie gesagt das ist auch der einzige Kontakt.!
Ach das ist ja ein Scheiss
Aber wenn sein SB bei 780 € Euro liegt und sein Verdienst bei 1000 €, dann werden die übrigen 220 € derzeit auf 2 Kinder verteilt, wenn euer Kind da ist, auf 3 Kinder, %-ual nach DD-Tabelle.
Ja, as ist schwierig, aber es wird irgendwann besser. Und es wird gehen.
Um es mal ganz provokativ zu sagen: auf ein eigenes Kind zu verzichten, "nur" weil schon welche da sind, wird euer Beziehung sicher nicht gut tun. Also meine wäre kaputt gegangen, wenn wir das nicht hinbekommen hätten. Und lustigerweise wurde es bei uns mit jedem Kind besser
Ob ihr euch noch ein Kind leisten könnt, hängt davon ab, wie viel du verdienst.
Wenn dein Mann in Elternzeit geht, musst du ihm eben den Teil den er weniger bekommt "geben", so dass er weiter den Mindestunterhalt zahlen kann.
Mein Mann verdient auch nicht viel und muss für 2 Kinder Unterhalt zahlen. Nach der Geburt unserer gemeinsamen Zwilllinge bin ich ein Jahr zuhause geblieben. Da ich vorher gut verdient habe, bekam ich den Höchstsatz und wir kamen zusammen mit dem Gehalt meines Mannes gut über die Runden.
Ich bin dann nach einem Jahr Etlternzeit wieder arbeiten gegangen, mein Mann hat dann Teilzeit gearbeitet, aber weiter den Mindestunterhalt gezahlt.
LG
Hallo jiri,
soviel um den Höhstsatz zu bekommen, verdiene ich nicht. Wenn ich zu Hause bleiben würde, das werden wir glaub ich nicht schaffen.
Das Problem wird auch sein, wenn ich ein Jahr zu Hause bleibe, werde ich auf der Arbeit nach dem Jahr einen neuen schlechteren Arbeitsvertrag und Platzt bekommen. Das heißt mein jetztiger Arbeitsplatzt wird nicht für mich frei gehalten.
Wahrscheinlich wird es das beste sein, unseren gemeinsamen Traum und auch mein Wunsch ein eigenes Kind zu haben zu begraben. Es bringt ja nichts, wenn wir trotz Arbeit bald an der Armutsgrenze leben.
Aber schön das ihr es so gut hinbekommen habt. Wünschte wir könnten es auch.
LG
Liebesmaus5
Und wenn ihr beide weiter arbeiten geht?
LG
Hallo,
wir haben auch den Fall gehabt und der Kindesunterhalt wurde auf das Minimum gekürzt solange mein Mann im Erziehungsurlaub war. Er musste auch danach nichts zurückzahlen etc. Dies haben wir direkt vom Jugendamt schriftlich bekommen!
Liebe Grüße
Hallo patchwork-rz
danke für deine Antwort.
Das hört sich gut an, aber ich weiß das es bei der Ex nicht mit dem Jugendamt geht. Wir haben bei ihr die Erfahrung gemacht, das es nur über Gericht geht. Absprachen auch mit dem Jugendamt, hält sie nicht, bzw. sie hat auch ein gerichtlichen Titel für den Unterhalt für den Sohn und würde uns mit sicherheit den Gerichtsvollzieher auf den Hals hätzen.
LG
Liebesmaus5
Mein Mann war in Erziehungsurlaub und musste trotzdem seinen Unterhalt bezahlen.
da kommt er nicht drum herum.
Sagt ja auch keiner, dass er das nicht will.
Hallo,
also ich bin auch er Meinung, dass sich der Unterhalt mit dem Kind, was bei Euch lebt aufheben muss! Und da ist es doch unerheblich, ob sie etwas verdient oder nicht! Es fällt dadurch kein (oder nur geringer, da andere Altersstufe) Unterhalt an!
Habt ihr das rechtlich gut abklären lassen?
huhu,
meine jungs wachsen auch getrennt auf aber das mit dem KU hat sich aufgehoben da mein ex mir genauso viel zahlen müßte wie ich ihm.....verstehe nicht ganz wieso dein mann bezahlen muß... klärt mich doch bitte auf...
Hallo,
als mein Mann vor Gericht war wegen dem Aufenthaltsbestimmungsrecht, kam auch der KU zur Sprache. Mein Mann sagte auch, das der Unterhalt sich doch aufheben könnte. Die Antwort vom Anwalt war darauf hin, das der KU dem Kind und nicht den Eltern zusteht und deswegen sich nicht sich gegenseitig aufgehoben werden kann. Also weil die beiden Kinder sich nicht gegenseitig dem Unterhalt schulden. Tja, was soll man da sagen?
Mein Mann hat versucht den KU ein paar Monate später vor Gericht neu einzuklagen, ohne Erfolg, sie habe ein Kleinkind, das von ihr betreut wird und kann daher kein KU zahlen. Nun lässt mein Mann sie alle 2 Jahre neu überprüfen, jedoch immer ohne erfolg. Dann legt sie abrechnung vor wo sie ca 200€ verdient und betont immer noch die Betreuung des mitlerweilen Kindergartenkind ab Sommer geht es dann in der Schule. Dabei steht im Internet deutlich das sie Vollzeit arbeitet. Aber der Anwalt mein, das es vor Gericht nicht ausreicht. Weil Nickname und so. Naja und da sie nun wieder schwanger ist, wird der große wohl nie bekommen.
Wir können es nicht ändern, die Mutter ist sowie sie ist. Ebenso wie das Gericht.
Gruß
Liebesmaus5