Patchwork und das Finanzielle , wie soll man da allein klarkommen.

Guten Abend ich wollt mich eigentlich nur mal auskotzen.
Wir sind eine Patchworkfamilie, ich habe 2 Kinder bekomme Unterhaltsvorschuss, mein Freund hat 2 Kinder bezahlt Unterhalt ( ist aber ein Mangelfall in der Berechnung ), jetzt werden wir im Juli Heiraten, das hieße dann das mein Mann wohl die Steuerklasse 3 nehmen müsste, damit er also mehr unterhalt zahlen kann, ich dagegen kriege die 5 und hab so definitiv um die 300€ weniger , finanziell gesehen ist das doch echt zum kotzen, Unterhaltsvorschuss für meine fällt komplett weg durch die Heirat, ich Verdiene 300€ weniger und das was er mehr hat kriegt die Kindsmutter für die Beiden, dann werden wir wohl trotz Arbeit beide Sozialfälle. Da mal ein fetten Applaus an den Staat. Die Mutter hockt nur zuhause und die Kinder können direkt nach der Schule nachhause ( zumindest die große , die kleinen bleiben dann auch noch bis 16 Uhr in der Kita) , ich reis mir den Arsch auf, meine Kinder müssen in die Betreuung und die alte darf sich dann im Prinzip auch noch mein Geld mit Einsacken, wahrscheinlich versucht die Arge mir dann auch noch einen Job aufzudrängen damit die mich wieder los werden. Da könnt ich echt ausflippen, das einzig Positive daran ist, das meine Kinder es besser vorgelebt bekommen, die Große von meinem Freund hat schon geäußert das sie später auch mal wie die Mama zuhause bleibt.

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Warum nehmt ihr nicht 4/4 als Steuerklasse?

LG
Karna

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Wäre zwar eine Option , so hätte ich weniger an Steuern zu zahlen, aber er wird auch wenn er die 4 hat , nach der 3 Berechnet laut Jugendamt, er muss sozusagen die beste nehmen.

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Laßt euch besser vom Anwalt beraten.
Der oder das Gericht sollen dann den Unterhalt festlegen.
Denn in eurem Falle würde ja die Unterhaltszahlung dann insgesamt Sozialfälle machen- habe ich das richtig verstanden?
Ansonsten würde ich echt die Heirat verschieben und den Vater deiner Kinder ein bisschen Feuer unter dem Hintern machen, damit er zahlt.

LG
Karna

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seid ihr denn verheiratet? kann ja nicht sein denn sonst würdest du keinen uhv bekommen.
wenn ihr also nicht verheiratet seid,wieso solltest du wie er in eine andere lohnsteuerklassse als 1 kommen?
wenn ich jetzt danebenlege,freue ich mich auf aufklârung...

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Lies doch bitte einfach nochmals ihren Beitrag ...

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möööp.ich hab schon geschlafen,das mit dem heiraten hab ich überlesen...
somit würde ich mir das heiraten an die backe schmieren,denn dann fällt zusäzulich ja noch zur schlechteren lohnsteuerklasse der uhv weg....

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Wie lange bekommst du denn noch den Unterhaltsvorschuss? Ich würde evtl. doch warten bis zum Ende mit einer Hochzeit aus diesem Grund, es hört sich ja echt übel an, was du erzählst.

Ob die Berechnung wirklich mit 3/5 durchgeführt werden kann oder ob sie euch 4/4 lassen müssen, darüber würde ich mich wirklich streiten, ihr braucht einen Fachanwalt für Familienrecht.

Habt ihr schon einmal ausgerechnet, ob ihr insgesamt durch das Ehegattensplitting Steuern spart? www.abgabenrechner.de

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warum wollt ihr denn dann unbedingt heiraten?

das ergibt doch in eurem Fall überhaupt keinen Sinn!

Ich hab zwar auch nochmal geheiratet. Aber als zumindest das erste Kind schonmal aus dem UHV raus war. Der weg gefallene UHV für das zweite Kind und die Familienversicherung bei der KK plus Steuervorteile brachten dann aber unterm Strich verheiratet die günstigere Variante.

Ob die Auskunft vom Jugendamt so richtig ist, bezweifel ich aber auch. Er dürfte zwar nciht in die 5 gehen und Du in die 3, aber wenn ich da nicht damals was total missverstanden hab, müßte 4/4 doch gehen.

Ich wäre nicht bereit gewesen mich zum Sozialfall zu machen, nur um verheiratet zu sein

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4/4 geht auf jeden Fall , das haben wir auch , .Wenn dein Mann in 5 geht wird er vom JA so berechnet als wenn er Steuerklasse 4 hat . Wenn ein Mann Unterhalt zahlt sollte man immer die 4/4 wählen , und das ist eure Entscheidung und keiner kann euch die Steuerklassen vorschreiben. Das Personalbüro meines AG hat mich da gut beraten, mein Mann zahlt auch Unterhalt für zwei Kinder.

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Das UVG fällt NICHT nach der Heirat weg!!!! Das bekommst du 72 monate unabhängig ob du verheiratet bist oder nicht, denn dein Mann hat mit DEINEN Kindern nichts am Hut, auch nicht nach der Hochzeit. Wenn der Vater zahlen würde, würde er ja auch nicht nicht mehr zahlen brauchen nur weil du einen anderen heiratest!!

Also das bleibt defintiv bestehen...

Und den Unterhalt für die Kinder müsst ihr dann vom Anwalt berechnen lassen, denn dein Mann ist dir gegenüber dann auch Unterhaltspflichtig und nicht mehr nur für seine Kinder...

LG und viel Glück

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Hallo.

>>> Das UVG fällt NICHT nach der Heirat weg!!!! Das bekommst du 72 monate unabhängig ob du verheiratet bist oder nicht, denn dein Mann hat mit DEINEN Kindern nichts am Hut, auch nicht nach der Hochzeit. <<<

Blödsinn!

Absatz 1, Satz 2:
"(...) im Geltungsbereich dieses Gesetzes bei einem seiner Elternteile lebt, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten oder Lebenspartner dauernd getrennt lebt, und (...)"
http://www.gesetze-im-internet.de/uhvorschg/__1.html

Und die TE wäre weder ledig, verwitwet noch geschieden, wenn sie erneut verheiratet ist!

LG

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Ich habe damals auch geheiratet da war meine Tochter 3 Jahre alt und nicht das leibliche Kind meines Mannes! Und ich habe bis sie fast 7 Jahre alt war vom ersten Tag nach der Geburt uvg bekommen! Obwohl ich verheiratet war!!! Ich hab noch nie gehört das das nach der heirat weg fällt. Seid wann ist bitte ein "fremder" Mann für den unterhalt eines nicht leiblichen Kindes verantwortlich?! Ich habe 2008 geheiratet und habe durchgehend von Februar 2005 bis Oktober 2011 Uvg bekommen! Wie gesagt unterhalt vom Vater würde sie auch immer bekommen auch wenn sie und der nicht leibliche Vater 5000 Euro im Monat verdienen würden... UVG ist für das KIND nicht für die Eltern! Es fällt nur weg wenn man mit dem Vater des Kindes in einem Haushalt lebt,ihn heiratet oder er selbst den unterhalt bestreiten kann!

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Ehrlich? Unter den Vorrausetzungen würde ich nicht heiraten, seid doch so zusammen das ist nur ein Papier...Ja es ist zum kotzen ich versteh dich da schon.

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Hallo,
ich habe es dir zwar schonmal geschrieben...
Aber es ist wirklich EURE Wahl, welche Steuerklasse ihr wählt. Nochmal: Das JA hat euch FALSCH beraten und FALSCH informiert. Das OLG Köln hat so einen Fall bereits 2012 (also ziemlich frisch) verhandelt - http://www.unterhalt24.com/blog/2012/04/olg-koeln-steuerklassenwahl-des-unterhaltspflichtigen-beim-unterhalt-fuer-minderjaehrige-kinder/

Wenn ihr also alles beim Alten lassen wollt, dann wählt die Steuerklassenkombi 4/4 ohne Faktor. Zwar müsst ihr (auf Verlangen) nachweisen, dass ihr ein ansatzweise gleiches Gehalt habt, aber das ist ja der Fall bei euch. Damit ist euch die 4/4 zu "genehmigen" und nach dieser auch der Unterhalt zu berechnen.

Noch etwas: Das JA ist immer eine ganz schlechte Beratungsstelle für solche Sachen.

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Dem Grunde nach korrekt.

Nur hat der Fall in Deinem Beispiel bereits nach Einkommensstufe 3 gezahlt. Es gibt keine Pflicht ein Maximum an Unterhalt zu zahlen, sondern nur eine Vollzeittätigkeit auszuüben bzw. den Mindest-KU sicherzustellen.

Daran hakt es hier aber. Der Freund der TO ist Mangelfall und in diesem Fall muss er alles tun, um den Mindestunterhalt sicherzustellen. Dazu gehört auch eine günstigere Steuerklasse.

"Schützen" könnte hier, dass die Ehefrau / TO ebenfalls allein für den Unterhalt ihrer Kinder sorgen muss.

Und an dem Punkt gehe ich mit Dir konform: Das JA, das den Unterhalt der Kinder des Mannes verhackstückt wird vermutlich nicht prüfen, ob dann der Anspruch der Kinder der Frau noch gedeckt ist.

Sie sollten zu einem Anwalt, wenn es soweit kommt und definitiv Stkl. 4/4 nehmen.

LG

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Hallo,

alternativ nur kirchlich heiraten und standesamtlich erst mal lassen ....

lg

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Hallo.

Das ist in Deutschland nicht möglich.

LG

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Glaube mir, es geht. Man sollte sich nur von der Vorstellung lösen, dass es nur die katholische und die evangelische Kirche gibt...

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Dein Mann muß nicht in Steuerklasse 3 , und du in 5. Ich habe letztes Jahr geheiratet mein Mann zahlt für zwei Kinder Unterhalt , wir haben beide die Steuerklasse 4/4. Ich arbeite 20 Std . in der Woche . Und vom Finanzamt gibt es über die Lohnsteuer ende des Jahre noch etwas wieder. Mein Gedanke war auch das ich 300 Euro weniger habe und mein Mann hat sie zwar mehr und muß dann mehr Unterhalt zahlen. Wo ist da der Sinn , so wie wir es gemacht haben ist es richtig . Unterhalt wird bezahlt , aber die Ex bekommt von meinem Gehalt nix ab., ich gehe für mich arbeiten und nicht das die KM sich auf meine Kosten ein schönes Leben machen kann...Also mache dir keine Gedanken , du bist jetzt bestimmt steuerkl.1 , und mit vier hast du keinen Verlust , du bekommst das gleiche Geld raus ...