Hallo,
ich frage hier für meinen Mann.
Ich habe schon vor ein paar Tagen im Finanzen-Forum geschrieben (http://www.urbia.de/forum/28-finanzen-beruf/4210571-kindesunterhalt-beim-aa-beantragen-nach-auslaufen-v-unterhaltsvorschuss/26816395), aber ich will es nochmal hier und mit anderem Schwerpunkt versuchen:
Die Kindesmutter hat sich in den letzten 6 Jahren nicht um einen Unterhaltstitel bemüht. Nun wird aber der Unterhaltsvorschuss im August auslaufen. UV wurde gezahlt, weil mein Mann sich in einem Studium befand/befindet.
Kann mein Mann nun einfach mit dem Jugendamt Kontakt aufnehmen und den Unterhalt berechnen lassen? Oder muss das die Kindesmutter machen? Oder beide?
Kostet das etwas und wie lange werden die MitarbeiterInnen brauchen, diese Berechnung durchzuführen? Ist das dann der sogenannte "Titel"?
Für mich ist das alles Neuland, weswegen ich einfach auf Informationssuche bin.
Vielen Dank
Unterhalt vom Vater beim JA festlegen lassen?
Hallo,
nehmt lieber einen Rechtsanwalt der muss wenigstens für Fehler die er macht gerade stehen.
Beim Jugendamt sieht das schon ganz anders aus- da kommt bestenfalls ein "tut uns leid"
LG
Karna
verstehe deinen Beitrag nicht? von welchen Fehlern sprichst du und warum einen Anwalt konsultieren?
vom Jugendamt bekommen wir also keine Hilfe?
Ich rede von Fehlern in der Berechnung!
Je nachdem an welchen Mitarbeiter gelangt und wie das JA arbeitet wird mehr oder weniger väterfreundlich gerechnet werden.
Sprich die Beratung ist sehr unterschiedlich in Bezug auf unterhaltsrelevante Dinge die in die Berechnung mit einfließen dürfen.
Bei manchen Vätern geht es um den Cent, da sie evt selbst nicht viel haben oder auch schon andere Kinder zu versorgen haben.
LG
Karna
Das Jugendamt ist nicht für die Berechnung von Unterhalt zuständig.
Die können alles erzählen, es ist nicht bindend.
Wenn es Unklarheiten gibt, sollte dies ein Anwalt machen.
Ansonsten kann der Unterhaltspflichtige für Kindesunterhalt schon mal die Düsseldorfer Tabelle konsultieren. Aber Achtung: Die DT geht bei ihren Beträgen von mind. 2 unterhaltsbedürftigen Personen aus.
Wenn man nur für ein Kind Unterhalt zahlen muss, wird idR eine Unterhaltstufe über der eigentlichen Einkommens-/Unterhaltsstufe gewählt.
D.h., dass mein Mann nicht zahlen können wird und wir können das der Kindsmutter einfach so sagen? UNd falls sie ein Probem damit haben sollte, müsste sie sich an einen Anwalt oder ans Gericht wenden? Ist das korrekt?
WIe hoch ist denn der Selbstbehalt von Studenten? Sind das die 800€, die in der DT angeführt werden? DIe 1000 € sind ja für erwerbstätige, richtig?
Und ich muss nochmal kurz (dumm) nachfragen: ICH werde nicht mit angerechnet, oder? Ich habe das jetzt mehrmals gelesen...http://www.gutefrage.net/frage/wird-das-gehalt-meiner-ehefrau-bei-der-berechnung-fuer-unterhalt-mit-angerechnet
Denn seine Ex behauptet da anderes und spricht immer von "Ihr müsst zahlen."
Selbst wenn, zusammen haben wir keine 2000 € netto monatlich.
Mit seinen 450 Euro liegt er auf jeden Fall unter dem Selbstbehalt. Lebt er mit dir zusammen kann dieser reduziert werden, weil man davon ausgeht, dass seine Kosten geringer sind, wenn er nicht alleine lebt. Aber sicher nicht auf unter 450 Euro.
Möglicherweise wird aber angerechnet, dass er ja keine Miete zahlen muss.
Ihr könnt der Ex sagen, dass er nicht leistungsfähig ist. Dann kann sie versuchen den Unterhalt einzuklagen und wird da zur Zeit wohl eher schlechte Chancen haben.
Rein moralisch sehe ich persönlich das etwas anders.
Er hat ein Kind und meint in dieser Situation ziemlich lange studieren zu müssen und sich mit ein paar Jobs über Wasser zu halten. Hat er sich denn gar keine Gedanken gemacht wovon sein Kind leben soll? UHV ist ja das eine, aber der Gute studiert jetzt seit 6 Jahren fröhlich vor sich her und verlässt sich darauf, dass andere oder eben niemand für das Kind zahlt.
Nun hat er zum Glück jemanden gefunden, der ihn mitfinanziert.
Für mich als Partnerin wäre vollkommen klar, dass wenn wir unsere Finanzen so zusammen schmeissen, dass dann auch Unterhalt für das vorhandene Kind miteinkalkuiert wird. Gerade wenn man "nur" 2000 Euro zu zweit hat (soll das eigentlich ein Witz sein?)
die kindesmutter muss eine beistandschaft beim jugendamt beantragen, die rechnen den unterhalt dann aus und dein mann muss dann eine urkunde mit der höhe des ausgerechneten unterhalts unterschreiben. das ist dann der titel, mit dem bei nichtzahlung vollstreckt werden kann.
ich habe vergessen zu schreiben, dass nur der eine kostenlose beistandschaft beim jugendamt beantragen kann, bei dem das kind lebt. der andere muss sich leider einen teuren anwalt nehmen.
meine vorschreiberin verwechselt die unterhaltsvorschusskasse des jugendamtes mit der abteilung beistandschaft, die beistandschaft ist wie ein anwalt fürs kind und die uvg-kasse zahlt statliches uvg aus und holt sich das geld beim vater wieder.
kosten für den umgang mit dem kind können nicht auf den unterhalt angerechnet werden, das nur mal so zur info. ich wäre an eurer stelle froh über den stiefvater, der das kind mitfinanziert und wie lange ein studium mit kind dauert, mag ich nicht zu beurteilen, stelle mir das aber anstrengend vor.
ob dein partner unterhalt zahlen muss oder nicht, ist echt fallabhängig (ich arbeite beim jugendamt), das kann man mit den wenigen infos so nicht sagen.