Hallo zusammen,
mein LG und ich haben vor uns ein Haus zu kaufen. Wir sind nicht miteinander verheiratet (ich lebe in Scheidung, bei ihm ist die Scheidung noch nicht eingereicht) und haben auch nicht vor zu heiraten.
Gibt es hier Patchworker in ähnlicher Konstellation und mir Tips geben können, was zB auch das Erben angeht (ich weiss nicht inwieweit seine *Noch-Frau* erbberechtigt wäre wenn ihm was passiert ?)
Bei mir wird die Scheidung in ca 2-3 Monaten durch sein, wir warten nur noch auf den Termin beim Familiengericht.
liebe Grüße
Patchworkfamilie gesucht die sich eine Immobilie gekauft haben
Hallo,
das würde ich auf KEINEN Fall machen, bevor ER den Scheidungsantrag gestellt hat.
Das ist der Zeitpunkt, auf den der Zugewinnausgleich erfolgt und die Erbberechtigung der Ex endet.
ER, weil - wenn sie den Antrag stellt - sie ihren Antrag jederzeit zurückziehen kann und er ihn dann neu stellen müsste und der ganze Kladderadatsch von vorne losgeht.
LG
Wie lange seid ihr zusammen? Habt ihr schon zusammen gelebt? Warum muss die Immobilie jetzt schon sein?
K
Hallo,
würde ich erst machen, wenn die Scheidung durch ist.
Denn die Noch-Ehefrau ist in jedem Falle erbberechtigt, so lange die Scheidung nicht ausgesprochen ist.
Außer das Haus läuft nur auf Deinen Namen, was aber der Partner wahrscheinlich so auch nicht wollen wird.
GLG
Die Immobilie auf jeden Fall auf euch beide ins Grundbuch eintragen lassen und er soll ein Testament aufsetzen, dass du seine Hälfte erbst und die Ehefrau maximal einen Pflichtteil von seinem Erbe bekommt. Zumindest bis er die Scheidung eingereicht hat.
Kann mich meinen Vorrednern nur anschließen! In dieser Konstellation würde ich keinesfalls gemeinsam eine Immobilie erwerben.
Zunächst sollte sich dein Partner ebenfalls scheiden lassen. Nach dem Stellen des scheidungsantrags bis zum erfolgten Gerichtstermin ist seine Ehefrau im Übrigen nach wie vor in Höhe des Pflichtteils erbberechtigt (25% der Erbmasse). Und so ein Verfahren kann sich durchaus auch mal in die Länge ziehen...
Wenn ihr zudem nicht heiratet, fällt im Todesfall die Erbschaftsteuer für den Überlebenden an. Aus diesem Grund heraus wäre eine Eheschließung eine Überlegung wert, da bis zu Betrag X eben steuerfrei vererbt werden können.
Wir haben es folgendermaßen geregelt: ihm gehört die Immobilie, in der wir wohnen und er bezahlt sie allein ab. Nebenkosten teilen wir. Ich investiere den gleichen Betrag wie die Ratenzahlung monatlich in Kapitalanlagen (Fonds, Aktien, demnächst Evt Mietobjekt usw.). Da das ganze im Fall einer Trennung (zu der es hoffentlich nie kommt) je nach Zeitpunkt unfair sein könnte (Wertsteigerung der Immobilie(n) innerhalb 10Jahren nach Erwerb vermutlich marginal, im Gegenzug aber ordentlicher Betrag in Fonds) und jeder ja das Gleiche in seine Wünsch-Kapitalanlage investiert hat, haben wir vertraglich eine modifizierte Zugewinngemeinschaft festgelegt. Meint: Zugewinn ist ausgeschlossen. Sein Haus bleibt sein Haus und mein Geld, mein Geld. Im Erbfall aber gilt die gesetzliche Regelung (50%) und nicht wie bei Gütertrennung 25%. Und da wir ja hoffentlich eh bis ins tatterige Rentenalter glücklich zusammen bleiben, spielt diese Regelung dann ja ohnehin keine Rolle mehr.
Wir haben uns auch ein Haus gekauft. Er geschieden 3 Kinder (2 davon erwachsen ) aus 2 Beziehungen. ..Ich geschieden 4 Kinder mitgebracht (mittlerweile 2 ausgezogen 1 im internat aufgrund der schule die so weit weg ist und nun 2 gemeinsame) das Haus gehört uns beiden da wir vorher auch nicht verheiratet waren. In der Zwischenzeit haben wir geheiratet. Das ist wichtig in erbschaftdingen. Anders hätte ich das sicher nicht gemacht mit meinen Kindern. Würde zuerst schauen dass ihr beide geschieden seid ansonsten dass das Haus nur auf dich geht. Glg
Dass seine Ehefrau erben kann, solange die Scheidung noch nicht ausgesprochen ist, oder solange keine Scheidungsfolgenvereinbarung aufgesetzt wurde (Achtung: die kann möglicherweise 1 Jahr lang angefochten werden) , wurde dir schon geschrieben.
Pauschale Ratschläge sind schlecht zu geben, ohne eure Konstellation zu kennen. Gibt es Kinder aus früheren Beziehungen? Wer bezahlt das Haus? Auch davon sollte es abhängen, wie ihr verfahrt.
Ihr solltet euch vorab - schon vor Beginn der Suche - von einem Notar beraten lassen, es hängt doch zu viel an einem Hauskauf. Ein Beispiel: Du alleine bezahlst das Haus, bist die alleinige Eigentümerin und ihr heiratet und lasst dabei die gesetzlichen Regelungen gelten. Im Beispiel habt ihr beide jeweils 2 Kinder aus früheren Beziehungen. Jetzt stirbst du, was zur Folge hätte, dass nicht mehr deine Kinder alleine dich beerben würden, sondern auch dein Ehemann. Und zwar zur Hälfte. Deine Kinder würden also nur noch je 1/4 erben. Sollte dein Ehemann auch Kinder haben, würde sein Teil an seine Kinder fallen. Du hättest also den Anteil deiner Kinder zugunsten deines Ehemanns bzw. seiner Kinder enorm verringert und sie damit um ein Großteils ihres Erbes gebracht.
Das ist nur ein Beispiel, es gibt natürlich noch weitere Konstellationen.
Vor seiner Scheidung solltet ihr auf gar keinen Fall gemeinsam eine Immobilie erwerben!
Auch danach ist eine notarielle Beratung unbedingt notwendig, da ihr ja aufgrund eurer Kinder die Erbschaft regeln müsst.
Ist das Haus auf euch beide eingetragen und du verstirbst, erbt dein Freund 50% des Hauses (weil es ja ihm auch zu 59% gehört) und den Rest deine Kinder. Heiratet ihr, erbt er dann auch noch eine Hälfte deines Anteils, also 75% und deine Kinder 25%. Grundsätzlich empfiehlt sich, dass ihr euch zunächst gegenseitig als Alleinerben einsetzt und euch somit lebenslanges Wohnrecht in eurer gemeinsam erworbenen Immobilie sichert.
Außerdem solltet ihr Ersatzerben für eure Kinder bestimmen. Sind diese bei deinem Tod nicht volljährig und/oder kinderlos, oder verstirbst du mit ihnen gemeinsam, erbt der Vater der Kinder ihren Teil und dein Freund bildet mir ihm eine Erbengemeinschaft und muss ihn dann ggf. auszahlen. Andersherum würde in dem Fall die Mutter deiner Stiefkinder einen Teil deines Hauses erben bzw. ihn als gesetzlicher Vormund der Kinder bis zu deren Volljährigkeit verwalten, was ja unter Umständen sehr schwierig werden kann.
Ein hochkomplexes Thema, aber um eine Erbschaftsregelung kommt man als Patchworkfamilie nicht drumherum, wenn man nicht irgendwann böse erwachen möchte.
Viel Glück, wir haben viele Stunden damit beim Notar verbracht.
Hallo zusammen,
erstmal vielen lieben Dank für eure Antworten.
Meine Scheidung wird in den nächsten 2-3 Monaten durch sein.
Seine Scheidung würde dann wohl noch was dauern, denn sie ist noch nicht eingereicht. Seine (Noch-) Frau weiss natürlich auch bisher nichts von unseren Plänen.
Wir wohnen - mehr oder weniger - zusammen, denn entweder sind wir bei ihm oder er ist bei uns.
Kinder haben wir jeweils 1, meine ist 7, seine ist 8.
Natürlich wissen wir beide um dieses Thema - mittlerweile. Ich habe mich durch einen Wust von § und diversen Internetseiten gekämpft.
Wir können, daher die Immobilie, weder bei ihm mit allen zusammen ziehen noch bei mir. Es fehlt immer irgendwie ein Zimmer und der Platz. Und das was man für ein Haus oder eine große Wohnung (die mit Garten sein MUSS) an Miete zahlt, damit kann man locker eine Finanzierung hinstellen.
Nun haben wir tatsächlich etwas gefunden was uns anspricht und unseren Vorstellungen entspricht und haben uns das bereits angesehen.
Ich bin aber durchaus NICHT daran interessiert, das, im Fall des Falles, das seine Ex miterbt. Das seine Tochter erbt ist klar, ist bei meiner ja genauso.
Aber die Ex ? och ... nö
Du solltest auch bedenken, dass Du im Falle von Zahlungsschwierigkeiten alleine den Schuldendienst für das Haus bedienen mußt. Die Banken sind dabei sehr rigoros.
Wenn Du das nicht kannst, wenn Dein Partner z.B. arbeitslos würde, ist das Haus ganz schnell weg. Gruß Bernd