Kind kommt in eine Wohngruppe- MUSS Stiefvater zahlen?

Hallo, vielleicht weiß das jemand, ich wäre dankbar für einen Ratschlag 🙏🏼

Kurz zu unserer Situation:

Mein Ehemann ( seit 3 Jahren verheiratet) und ich, leben gemeinsam in einem Mietshaus.
Ich habe einen Sohn mit in die Ehe gebracht( er kommt in eine pädagogisch betreute Wohngruppe )
Eltern werden ja zu den Kosten mit aufgefordert das weiß ich, mein Ehemann aber auch ???( es liegt keine Adoption vor)
Er ist Alleinverdiener bei uns ( ich habe zwei kleine Kinder und bin zu Hause mit denen )
Muss mein Mann wirklich bezahlen weil er quasi für uns alleine sorgt obwohl es nicht sein Kind ist ??

Weiß jemand was darüber ?

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Und wer zahlt ansonsten, wenn dein Mann es nicht muss? Die Allgemeinheit?

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Hallo

Kommt auf sein Einkommen an. Er ist für im Prinzip zu Unterhalt verpflichtet, woraus du dann zu Unterhalt für deinen Sohn verpflichtet wärst.
Da ihr aber noch 2 Kinder habt, ist er diesen vorrangig zu Unterhalt verpflichtet. Erst danach hast du Anspruch.

Ich denke er nicht, daß er, bwz ihr, was zahlen müsst.
Er direkt muss nicht zahlen, nur du und der leibliche Vater.

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Jein. Keine Adoption. Keine Kostenübernahme. Er ist dem Kind gegenüber nicht zu Unterhalt verpflichtet. Wohl aber Du und der leibliche Vater. ABER: Ihr seid verheiratet und sollte er sehr viel mehr verdienen als Du, z.B. weil Du Zuhause bleibst oder nur geringfügig verdienst, aber er Top-Manger ist oder so, würde Dir ja rein rechtlich ein Anspruch entstehen, dass dein Mann Dir ein Taschengeld zahlen muss und dieses kann als "dein Einkommen" in die Berechnung mit einfließen. Da gibt es natürlich aber auch noch den Selbstbehalt. In der Regel passiert das also in der Praxis höchstens wenn der Stiefpapa gut betucht ist.

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Du musst Deinen Teil zahlen, indem Du vom Kindsvater keinen Unterhalt fürs Kind mehr bekommst und auch kein Kindergeld mehr.
Meines Wissens ist Dein jetziger Mann da raus, weil er nicht der leibliche Vater ist.
Wir hatten hier die selbe Konstellation, allerdings war ich NICHT verheiratet !
Andrea

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Es kann sein dass er so gut da steht dass du aus deinem fiktiven Unterhaltsanspruch an ihn zahlen musst.
Faktisch zahlt er dann fürs Heim für Deinen Sohn. Ist also potenziell richtig.

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Hallo!

Der Kostenbeitrag bei der Unterbringung eines Minderjährigen ist von den leiblichen Eltern zu zahlen. Ausnahmen liegen nur bei Adoption o.ä. vor.
Dein Mann ist somit nicht zur Zahlung verpflichtet. Nur dein Einkommen und das Einkommen des Kindesvaters wird überprüft.
Weiter muss das Kindergeld als Kostenbeitrag (bei einer vollstationären Unterbringung) gezahlt werden. Da ihr für drei Kinder Kindergeld bekommt, wird, wenn du für alle die kindergeldberechtigte Person bist, das durchschnittliche Kindergeld aller drei Kindergelder gefordert.

Viele Grüße

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Sie muss nur das Kindergeld für ihren Sohn abtreten und den Unterhalt.

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Hallo und vielen Dank für die Antwort,


Zum leiblichen Vater besteht kein Kontakt ( er ist aber bekannt und hat auch eine Vaterschaft anerkannt damals) Er zahlt keinen Unterhalt an uns...
Wir haben monatlich 3.900,- Euro zur Verfügung ( 3x mal Kindergeld und Einkommen meines Mannes ) ich arbeite nicht.
Heißt also, nach allen Abgaben und Fixkosten, wird eine Summe gefordert bzw zumindest das Kindergeld von meinem älteren Sohn und ansonsten muss mein Mann nichts bezahlen ?

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Warum fragst du nicht direkt beim Jugendamt nach? Die können dir das am besten beantworten und dir auch sagen wie viel es ca. Wäre falls dein Mann zahlen muss.

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Hallo,
lass dir das von einem Anwalt berechnen, der sich damit auskennt. Das Amt verrechnet sich nur zu gern. Außerdem kann ein Kind in einer Wohngruppe eine Familie ungelogen in die Insolvenz treiben.
Wohl dem, der keine Arbeit und kein Einkommen hat. Aber alle diejenigen mit Einkommen sind übel dran.

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Guck hier:

https://www.portawestfalica.de/sv_porta_westfalica/Rathaus/Service/Formulare/Familie%20und%20Jugend/Informationsblatt%20zum%20Kostenbeitragsrecht.pdf

Du wirst mit Deinem Unterhaltsanspruch gegen Deinen Mann höchstwahrscheinlich (es sei denn ihr habt sehr großes abbezahltes Wohneigentum oder sowas) unter der Selbstbehaltsgrenze iHv. 1486€ liegen.