Hoffe ich bin hier mit meinem Thema bzw. meiner Frage richtig und ihr könnt mir mit Antworten, eurer Meinung und Tipps weiterhelfen.
Folgende Ausgangssituation:
Leibl. Eltern von Kind (9 Jahre) leben getrennt, mit geteiltem Sorgerecht.
Kind lebt hauptsächlich bei der Mutter + Stiefvater (4,5 Jahre in einer Beziehung / 1,5 Jahre verheiratet) + Halbbruder. Kind ist alle 2 Wochenenden beim leibl. Vater (wenn es hochkommt, da dieser diese Zeiten ab und an auch absagt).
Leibl. Vater zahlt keinen Unterhalt - bis zur Heirat der Mutter gab es Unterhaltsvorschuss, danach kein Geld mehr.
Nun zu meiner eigentlichen Fragen:
Wir sind am überlegen das alleinigen Sorgerecht zu beantragen, aus folgenden Gründen:
- Vater zahlt keinen Unterhalt
- Vater sagt "seine" Wochenenden teilweise (kurzfristig) ab (Planung der Wochenende für "uns" daher schwierig)
- Vater zeigt generell wenig Interesse an Tochter
Sind die o.g. Punkte Gründe um das alleinige Sorgerecht erhalten zu können und wenn ja, wie genau würdet ihr das all. Sorgerecht beantragen bzw. dies kommunizieren?
Unsere Tochter soll - dann trotz dem alleinigen Sorgerecht - auch weiter zum leibl. Vater gehen können, wenn Sie dies möchte.
Aber alleine, dass wir nicht alle zwei Wochen ohne Sie planen müssen und dann Sie ggf. doch wieder kurzfristig mit einplanen (was wir gerne machen), würde uns das Leben sehr erleichtern.
Alleiniges Sorgerecht beantragen
Hallo,
zur rechtlichen Situation kann ich nichts sagen, allerdings hat das alleinige Sorgerecht nichts mit dem Umgangsrecht des Vaters zu tun.
Es gibt auch Mütter, die haben das alleinige Sorgerecht, einen Anspruch auf Umgang hat der Vater trotzdem.
Zudem weiß ich aus Erfahrung, dass mangelnde Unterhaltszahlungen nicht an das Umgangsrecht gekoppelt sind. So nach dem Motto - wenn du nicht zahlst, dann siehst du das Kind nicht. Das wird gerichtlich immer gesondert betrachtet.
Ich würde sagen: nein.
Ich sehe keine Kindeswohlgefährdung. Das Sorgerecht berührt ja den Kontakt zum Kind nicht.
Evtl. anders sähe es aus, wenn das Unterschriften einsammeln zum stetigen Problem wird, aber auch da gibt es wohl eine andere Lösung.
"Sind die o.g. Punkte Gründe um das alleinige Sorgerecht erhalten zu können "
NEIN.
Hallo,
Das Sorgerecht ändert nichts am Umgangsrecht. Selbst wenn die Mutter das alleinige Sorgerecht hat, würde das an der Zuverlässigkeit des Vaters nichts ändern, da trotzdem treffen statt finden. Das Jugendamt unterstützt allerdings, schriftliche Formulierung des Umgangs aufzusetzen, das zeigt dem Elternteil oft die Ernsthaftigkeit.
Ich habe das alleinige Sorgerecht erhalten, in dem ich auf meinen Ex Partner zugegangen bin , wenn wichtige Entscheidungen getroffen werden mussten nahm er sich raus.
Selbst für einen operativen Eingriff brauchte ich seine Zustimmung und es dauerte ewig. Beim Jugendamt haben wir gemeinsam entschieden uns ans Gericht zu wenden. Mittlerweile bin ich alleine Sorgeberechtigt, und er sieht seine Tochter regelmäßig. Alles ein wenig entspannter, die zwei verbringen eine gute Zeit, weil der Druck für ihn weniger geworden ist.
Könnt ihr nicht das Gespräch mit dem Vater suchen?
Die jetzige Situation scheinen keine berechtigten Gründe zu sein
Liebe Grüße
Damit du das ASR bekommst, muss der Vater sich schon irgendwo arg unkooperativ oder kindeswohlgefährdend im Bereich des Sorgerechts zeigen.
Der Umgang ist ein Recht von Vater UND Kind. Das wird immer bleiben.
Sorgerecht wäre z.B.:
- er verweigert die Unterschrift und Mitarbeit für wichtige Operationen, Therapien oder Untersuchungen
- er klaut seinem Kind Geld vom Konto
- er verweigert die Unterschrift bei der Anmeldung für die Schule
Nein, Gründe die zum Verlust des bestehenden Sorgerechts beitragen würden wären viel massiver z.B. Drogen, Sucht, unbehandelte unkontrollierbare Psychische Probleme. Sachen die akkut Kindeswohlgefährdung werden können.
Wenn ihr euer Kind liebt, lasst den Scheiß. Das hinterlässt nur verbrannte Erde. Wenn er kein Interesse hat, redet mit ihm wie der Umgang zukünftig aussehen soll. Macht ein Mediationsgesprach mit dem beim Jugendamt. Vereinbart dort eine andere Regelung. Umgang müsst ihr bieten, aber über das wann, wie oft, wie lange und mit welcher Art und Weise darüber kann man verhandeln. Übrigens auch, wenn man kein Sorgerecht hat. Das Umgangsrecht bleibt davon unberührt. Das sind zwei völlig verschiedene paar Schuhe.
Die oben genannten Gründe reichen sicherlich aus um das alleinige Sorgerecht zu beantragen und erst Recht nicht um es zu bekommen.
Um das alleinige Sorgerecht zu bekommen müssen schwerwiegende Gründe für eine Kindeswohlgefährdung vorliegen. Beispielsweise Missbrauch, Misshandlung, Vernachlässigung, wiederholte Kriminalität mit Gefängnisstrafen, ausgeprägte Alkohol-/Drogensucht usw.
Und abgesehen davon, Väter ohne Sorgerecht haben trotzdem noch ein Umgangsrecht (oft in Begleitung) und das vollkommen zu verlieren ist schon sehr schwer.
"sicherlich nicht" soll das natürlich heißen