Wieder schwanger in Elternzeit...Arbeitgeber bescheid geben? Wie?

Hi, ich habe einen 9 Monate alten Sohn und meine Elternzeit mit 2 Jahren angegeben. Nun bin ich wieder schwanger und weiß nicht wann und ob ich es meinem Arbeitgeber melden muss? Das Kind kommt ja in der Elternzeit, wenn mein Bub 16 Monate alt ist.

Kann ich dann wieder 2 Jahre machen und oder von was geht die erneute Elterngeldberechnung aus?
Liebe Grüße

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Hallo,

würde es nach den ersten drei Monaten den AG sagen.
Er muss ja auch planen

lg

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Ich habe meinem AG damals nach der 12. SSw Bescheid gegeben, es eilt ja dieses Mal nicht.

Die Monate in denen du Mutterschaftsgeld bzw. Elterngeld bezogen hast werden aus der neuen Elterngeldberechnung herausgezogen und durch ältere ersetzt. Es werden bei dir also noch ein paar Monate von vor dem Mutterschutz deines ersten Kindes in die neue Berechnung mit einbezogen.
Wieviele Monate das genau sind, kann ich dir nicht sagen, da musst du mal etwas rumrechnen. Meine Tochter war z.B. bei der Geburt ihres Bruder knapp 22 Monate alt und somit wurden noch vier Monate von vor ihrem Mutterschutz eingerechnet.
jJ nachdem wieviele Monate das sind und wieviel du verdient hast kann das mehr als die 300€ Mindestsatz sein. Bei mir hat es nicht gereicht, aber der Geschwisterbonus kommt ja auch noch mal oben drauf.

Elternzeit kannst du wieder bis zu drei Jahren nehmen, das fängt sozusagen beim neuen Kind wieder von vorne an. Die Zeit die dir noch vom ersten Kind übrig bleibt kannst du mit dem Einverständnis des AGs hinten dran hängen, ansonsten geht sie dir verloren.

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hallo!
wenn dein baby kommt, ist dein sohn 16 monate alt. rein rechtlich gesehen kann dir dein arbeitgeber die restlichen 8 monate einfach streichen. ist er aber kulant (so wie meiner) kann er dir erlauben, die 8 monate von deinem sohn später hinten anzuhängen. du würdest also z.b. 1 jahr für dein baby nehmen + im anschluss die 8 monate von deinem sohn.
ich hatte 3 jahre eingereicht (ich dumme) und habe nach exakt 2 jahren mein zweites kind bekommen. zum glück war mein arbeitgeber supernett und hat mir erlaubt, das 1 jahr (das ja sonst verloren gewsen wäre) hinten anzuhängen.
ich war also erst 2 jahre für kind nr. 1 zuhause, dann
2 jahre für kind nr. 2
dann das letzte jahr für kind nr. 1
und dann noch ein jahr für kind nr. 2
sodass meine elternzeit zuende ging, als meine große 6 wurde.
lg

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Vielleicht noch als Tipp, du kannst die laufende Elternzeit für Mutterschutz unterbrechen. Somit würdest du den AG-Anteil zum Mutterschaftsgeld erhalten.

Seit diesem Jahr ist es möglich, leider weißt das kaum jemand!
LG

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So ich kam jetzt erst an Eure Antworten.
Danke!
Also das mit dem Mutterschaftsgeld wurde mir heute bei der Elterngeldstelle gesagt. Habe da wegen Umzug und Geld Planung angerufen. Geht aber nur wenn man selbst noch in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist also nicht über Mann. Das sind doch die 13€/Tag?Und das macht ja die Krankenkasse mit dem gelben Zettel dann mit dem Ag aus.
Ansonsten zählt wohl 10 Monate voll:) Ich hab mich so gefreut. Müssen dringend umziehen und das wird kosten...
So dann danke nochmal und schönen Abend euch allen