Steuerklasse während elternzeit wechseln - geht das?

Hey Mädels.

Mein Sohn ist jetzt 4 Monate alt und mein Mann und ich haben jeweils die 4er Steuerklasse. Auch das Elterngeld wurde so berechnet. Könnten wir in die 3 bzw. er in die 5 wechseln? Müssten wir etwas beachten? Haben bis jetzt immer was zurückbekommen am Jahresende. Bei 3/5 MUSS man dann ne Steuererklärung machen oder?

Kann mich kurz jemand aufklären?

Vielen dank, Linda

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Guten Morgen,

wir haben auch beide die 4. Und da wir beide relativ gleich verdienen, sind wir auch in der Elternzeit dabei geblieben. Bei 3/5 hätten wir am Jahresende was raufzahlen müssen.

Das Elterngeld hat doch mit der Steuerklasse nichts zu tun. Das wird doch von Deinem durchschnitts Gehalt berechnet. Oder irre ich da jetzt?

Ich würde mir das an Eurer Stelle einmal ausrechnen lassen, ob 4/4 oder 3/5 am Besten ist. Da müsstet Ihr mal Euren Steuerberater fragen - oder vielleicth gibt es dafür auch Seiten im Internet.

Steuererklärung musst Du eh machen. Egal welche Steuerklasse.

LG

Nini

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Hallo,
es ist richtig, dass man dazu verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben, wenn man Elterngeld bezieht. Da ist es dann ohne Bedeutung, welche Steuerklassen man gewählt hat.
Haben Ehegatten die Steuerklassen IV / IV und keine anderen Einkünfte und auch keine Lohnersatzleistungen oder Elterngeld bezogen, können sie eine Steuererklärung machen, müssen es aber nicht. Bei III und V muss man eine machen, auch ohne andere Einkünfte etc.

Die Steuerklassenwahl ist für das Elterngeld schon wichtig, da zur Berechnung das durchschnittliche Nettoeinkommen herangezogen wird. Hat man Steuerklasse III, ist dieses ja höher als bei IV oder V. Somit gibt es bei gleichem Brutto mehr Elterngeld (wenn man die günstige Steuerklasse mindestens 7 Monate vor der Geburt des Kindes hatte).

LG wippsteert

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Hallo Linda, wie Nini schon geschrieben hat, solltet Ihr es von einem Fachmann durchrechnen lassen. Ohne den gesamten "Fall" zu kennen, ist eine Aussage schwierig.
Wenn nur ein Ehegatte arbeitet, ist die Klasse III für ihn günstiger, da er ein höheres Netto ausgezahlt bekommt. Allerdings kann dann die Berücksichtigung des Elterngeldes, der Progressionsvorbehalt erhöht die Steuer, zu Nachzahlungen bei der Steuererklärung führen. Dies wird aber von Faktoren wie der Höhe der Werbungskosten oder zum Beispiel Steuerminderungen im Zusammenhang mit Riester etc. beeinflusst.

LG wippsteert

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Wir haben in der Elternzeit die Steuerklasse gewechselt Von 4/4 auf 3/5. Das hat auf das Elterngeld keine Auswirkung, da für die Berechnung die letzten 12 Monate vor Geburt des Kindes relevant sind.

Ich glaube, du musst so oder so eine Steuererklärung machen, da du Elterngeld (Entgeltersatzleistung) beziehst.

LG

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Hallo,

rede auf alle Fälle mit einem/ eurem Steuerberater!

Ja ihr könnt wechsel und du MUSST eine Steuererklärung bei 3/5 machen und da auch das Elterngeld als Einkommen mitzählt würde ich mir das gut ausrechnen lassen, was nun tatsächlich besser ist, nicht das dann das böse erwachen kommt!

Aber Auswirkungen auf das aktuelle Elterngeld hat ein Wechsel nicht.

LG

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Wieso wolltihr dass er in de 5 wechselt? Gibt doch viel weniger netto monatlich.

Aber theoretisc könnt ihr wechseln, wie shon geschrieben hat dies keine Auswirkungen aufs Elterngeld und ihr solltet es euch vorher genau ausrechnen lassen ob sich das überhaupt lohnt.

lg, verena