Hallo,
Ich hoffe hier kann mir jemand helfen und zwar haben wir uns überlegt, ob es möglich wäre, das mein Mann direkt nach der Geburt Elterngeld beantragt und dies für 2 Monate.....während ich im Mutterschutz bin, ist das rein rechtlich möglich?
Erst dachten wir an einen Monat, aber man muss ja mind. 2 nehmen wenn ich das richtig verstanden habe!
Und stehen mir dann noch 8 oder 10 Monate Elterngeld zu....ich erhalte ja für 8 Wochen Muschugeld, was ja meinem Gehalt entspricht, wird das schon abgerechnet vom Elterngeld?
Also wieviel Monate Elterngeld stehen uns beiden Elternteilen insgesamt zu 10 oder 12?
Möchte nämlich bis zum 1 Geburtstag daheim bleiben...das geht ja nicht wenn ich nur noch 8 Monate EG bekomme weil mein Mann zwei genommen hat.....
Ich hab mir das durchgelesen aber nicht so eindeutig ne Antwort aus dem Gesetzestext ziehen können!
danke schon mal im Vorraus
Lg ancat
Kann mein Mann direkt nach der Geburt Elternzeit nehmen und Elterngeld beziehen?
hi
mein man hat den ersten und siebten lebensmonat unsere tochter elternzeit genommen. für diese 2 montae bekommt er elterngeld.
ich habe 3 jahe elternzeit genommen, mit der option in teilzeit zugehen, mein arbeitger muß ja mir meine vollzeitstelle nach dder elternzeit zu verfügung stellen und das will ich nicht mit kind, schaffe ich auch gar nicht.
ich bekomme bis 1 tag vorm 1. kindsgeburtstag elterngeld. als frau bekommt man sozusagen nur 10 monate elterngeld wegen der mutterschaftsgel und dein mann die 2 monate dazu, kann man auch gemeinsam nehmen.
also insgesamt bekommt wenn beide elterzeit nehmen 14 monate elterngeld.
ich hoffe, das hilft dir...
lg putte
Hi,
Ja danke das hilft mir schon Sehr! Also könnte mein Mann sowohl Lebensmonat 1 und 2 oder auch Lebensmonat 1 und 13 nehmen oder?
Lg ancat
Ja, kann er. Er kann während der ersten 14 Lebensmonate wählen wie er mag. Hauptsache er nimmt 2 Monate. Ein Monat beginnt dann immer am Geburtstag und endet einen Tag vorher!
Also Kind ist am 12. eines Monats geboren, dann ist sein Elternmonat vom 12. bis zum 11. des nächsten Monats und am 12. muss er wieder arbeiten!
Hallo Ancat,
zusammen habt ihr 14 Monate, da sind aber deine 2 Monate MuSchu mit drin, also Elterngeld bekommt ihr 12 Monate, wenn dein Mann die 2 nimmt, sonst hast du 10 + 2 Monate MuSchu, dh du kannst bis zum 1. Geburtstag daheim bleiben und bekommst so lange EG, egal ob dein Mann EZ nimmt oder nicht.
Mein Kollege hat beim 1. Kind direkt die 2 Monate nach der Geburt genommen und beim 2. wollen sie es wieder so machen, muss also gehen. Ob dein Mann auch einen Monat nehmen kann weiß ich nicht, ist wirklich etwas komisch in dem Gesetztestext, schau mal hier gibt es eine lange Diskussion dazu http://www.elterngeld.net/elterngeld-forum/viewtopic.php?t=4483. Ruf am besten mal an, dann bekommst du auf jeden Fall eine verlässliche Antwort ...
LG
Hallo Shorty,
Danke du hast mir die Frage gut beantwortet, habe gelesen man muss mind. 2 und max. 12 Monate nehmen, um den Anspruch auf 14 Monate zu haben.....dann scheint es ja so zu sein!
Danke dir!
Hallo, also wir haben es auch so gemacht. Ich die ersten beiden monate in muschu, mein mann gleichzeitig ab geburt die ersten beiden monate in elternzeit mit elterngeld. Jetzt anschließend hab ich noch 10 monate elternzeit bis einen tag vorm 1. geburtstag meines kindes.
Lg
Ihr könnt das direkt nach der Geburt machen oder halt aufteilen. Mein Mann ist ab der Geburt 4 Wochen daheim gewesen und dann ab dem ersten Geburtstag nochmal.
Ihr habt Anspruch auf 14 Monate.
Du dann 12 und er 2. Allerdings wird das Mutterschaftsgeld angerechnet, also bekommst du 10 Monate Elterngeld.