Ich habe Elternzeit von 2 Jahren beantragt mit voraussichtlicher teilzeit Tätigkeit während des zweiten Jahres.
Ich habe bei meinem Arbeitgeber vor 3 Monaten telefonisch angefragt ob ich Februar 2016 teilzeit arbeiten kann und er sagte er hat momentan keine stelle für mich frei.
Darf er das so einfach?
Es sind mehr als 15 Mitarbeiter im Betrieb
Und ich habe jetzt schriftlich eine teilzeit Tätigkeit beantragt.
Arbeiten während der Elternzeit
Ja, soweit ich weiß, darf er das. Er muss dir Bach der Elternzeit nur eine Stelle anbieten, die du vorher innehattest. Wenn du also Vollzeit gearbeitet hast, muss er dich auch nur Vollzeit wieder einstellen. Es sei denn, in den letzten drei Jahren hat sich daran was geändert ;)
Das ist falsch.
1. Geht es hier um Tz IN Elternzeit und
2. Gibt es das Teilzeit- und Befristungsgesetz schon wesentlich länger als 2-3 Jahre.
Aber ich denke, da es dich nicht persönlich betroffen hat/betrifft ist es es logisch, dass du dich nicht genau informierst darüber
Kommt darauf an.
Guck mal hier:
http://www.familienplanung.de/schwangerschaft/familie-und-beruf/teilzeitarbeit/
Vielleicht hilft das.
LG
So geht das natürlich nicht. Du hast das Recht auf Teilzeit in Elternzeit und dein AG kann dies nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehne. Diese muss er allerdings auch klar darlegen können. Also jetzt am besten schriftlich beantragen mit genauer Stundenzahl und Stundenverteilung. Meines Wissens nach hat dein AG nur 4 Wochen Zeit um SCHRIFTLICH abzulehnen. Hält er die Frist nicht ein, dann gilt dein Antrag als genehmigt nach deinen Wünschen.
Schau mal ins BEEG bezüglich Fristen und sonstige Infos zu TZ in Elternzeit.
Ok ich habe in meinem schriftlichen Antrag geschrieben das ich aufgrund meiner Sohnes nur vormittags arbeiten kann und eine Beschäftigung ab Februar 2015 möchte
Genaue Stundenzahl habe ich nicht geschrieben habe bis zu 30 Stunden geschrieben
Hm, eigentlich ist es immer besser so etwas ganz genau zu definieren, aber ich glaube du bist von der Reaktion deines AG etwas überrumpelt worden. Entweder wartest du erstmal ab, ob etwas von ihm kommt oder du schickst eine Ergänzung hinterher.