Sonderzahlung TVÖD Elternzeit?

Hallo zusammen,

Vll kennt sich ja jemand aus.
Meine Tochter wurde im April 2015 geboren. Mutterschutzbeginn war Anfang März.
Ich bin seid 2003 beschäftigt. Wie sieht das mit der diesjährigen Sonderzahlung Ende November aus?

Hab ich Anspruch evtl ganz für dieses Jahr oder anteilig?

Vll kennt sich jemand aus :-)
Will nicht unbedingt bei der Personalabteilung anrufen :-/

LG

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TVÖD hab ich hier schon oft gelesen, bekommen fürs ganze Jahr.
Die anderen wohl anteilig bzw laut TV.

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Du bekommst nach TV-ÖD in diesem Jahr für das komplette Jahr die Jahressonderzahlung.

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Wie ist es dann im Jahr nach der Elternzeit? Da bekommt man es dann anteilig?

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Ja, wenn du nicht vorher schon in Elternzeit gearbeitet hast, dann ja.
Nur im Jahr der Geburt unabhängig davon, wie du arbeitest, gibt es sie voll.

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Ruf lieber deinen Personaler an. Sowas variiert ja auch je nach Bundesland.

Beamte sind da zB gearscht was Elternzeit und Weihnachtsgeld angeht #schmoll

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"Ruf lieber deinen Personaler an. Sowas variiert ja auch je nach Bundesland."
Nein, tut es nicht, der Tarifvertrag TVöD und auch TVL ist für alle Bundesländer in diesem Punkt gleich. NUr Berlin hat einen eigenen TVL und Hessen TV-H.

Aber TVöD ist überall gleich.

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weißt du wie das bei TV L is

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Hey,
Ich bin durch deinen Beitrag etwas verwirrt worden :-)
Ich bin Erzieherin und laufe auch über den TVÖD. Mein Sohn kam am 23.02.2015 zur Welt, Mutterschutz begann Mitte Januar.

Ich war die gesamte Schwangerschaft im Beschäftigungsverbot.

Habe ich etwa Anspruch auf die Jahressonderzahlung? So verstehe ich nämlich gerade deinen Beitrag.
Wäre sehr dankbar über Aufklärung :-) :-)

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Ich bin auch verwirrt
Mein mutterschutzt hat Anfang Januar begonnen
Kann mir nicht vorstellen das ich Anspruch habe
Naja Mitte November werde ich es sehen

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Ja, genauso ist es. Dir steht die komplette Jahressonderzahlung für 2015 zu, berechnet nach deinem letzten Gehalt vor dem Mutterschutz.

Siehe dazu TVöD:
"§ 20 Jahressonderzahlung

(1) Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung."

Das tust du.

"(4) 1Der Anspruch nach den Absätzen 1 bis 3 vermindert sich um ein Zwölftel für jeden Kalendermonat, in dem Beschäftigte keinen Anspruch auf Entgelt oder Fortzahlung des Entgelts nach § 21 haben. 2Die Verminderung unterbleibt für Kalendermonate,

1. für die Beschäftigte kein Tabellenentgelt erhalten haben wegen

a) Ableistung von Grundwehrdienst oder Zivildienst, wenn sie diesen vor dem 1. Dezember beendet und die Beschäftigung unverzüglich wieder aufgenommen haben,

b) Beschäftigungsverboten nach § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 MuSchG,

c) Inanspruchnahme der Elternzeit nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem das Kind geboren ist, wenn am Tag vor Antritt der Elternzeit Entgeltanspruch bestanden hat; "

4 c ist genau das, was bei euch eintritt, im Jahr der Geburt des Kindes wird nicht gekürzt!

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Also ich bin im TV-L, Marinus wurde im Juli geboren und ich bekomme keine Sonderzahlung Ende November.

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Wie kommst du darauf, dass du sie nicht bekommst?

Wie gesagt, steht klar im TVL drin.

Du hast doch diene Novemberabrechnung noch gar nicht.

Das du eine bekommst ist vollkommen unstrittig. Der einzige offene Punkt ist nur, ob du sie mit 12/12 oder nur mit 9/12 bekommst.

Also doch, du bekommst auf jeden Fall eine.

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Hattest du denn vor der Geburt Anspruch auf Entgelt? Dann steht es dir lt TVÖD zu. (Tv-l)
Zumindest in dem Geburtsjahr des Kindes voll!

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