Selbstständigkeit aufgeben in der Elternzeit

Hallo
Ich hoffe mir kann jemanden helfen.
Folgende Situation:
Ich bin selbstständig für ein Versicherungsunternehmen tätig und befinde mich momentan im Elternzeit und beziehe Elterngeld.
Am 31.01.2016 endet die Elterzeit und ich möchte das Gewerbe abmelden und einen Halbtagsjob annehmen.
Jetzt die frage ob es Auswirkungen auf das Elterngeld hat wenn ich dem Versicherungsunternehmen schon zum 31.12.2015 den Vertrag kündige.

Vielleicht hat ja einer von euch so eine ähnliche Situation schon gehabt.

Liebe grüße

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Frag bei der Elterngeldstelle nach. Aber eigentlich hat das Elterngeld nichts mit der beruflichen Situation während des Bezugszeitraums zu tun, es ersetzt den (hypothetischen) Verdienstausfall, so dass es keine Auswirkungen haben sollte. Es sei denn, du hast während des Elterngeldbezugs ein Einkommen, das wird angerechnet. Wenn du aber nicht verdienst, sollte es egal sein, ob du Gewerbe angemeldet hast oder nicht.

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Nein das ändert nichts an deinem Elterngeldbezug.
Du dürftest ja auch innerhalb der Elternzeit und/oder Elterngeldbezug einen Job kündigen oder ein befristeter Arbeitsvertrag läuft aus ohne dass das was am Elterngeldbezug ändert.

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Deine berufliche Situation hat nichts mit dem Elterngeld zu tun.

Was mir allerdigns nicht ganz klar ist, bist du in Elternzeit (hast also einen ruhenden Arbeitsvertrag) oder bist du selbstständig (und das Gewerbe ist nicht abgemeldet, würdest also aktuelle Einnahmen auf den ganzen Zeitraum angerechnet bekommen)?