Hallo!
Ich bekomme freie heilführsorge und mein Mann arbeitet nicht. Er ist gesetzlich krankenversichert.
Die Höhe des Beitrags hat die kk anhand meines Gehalts festgesetzt.
Am 08.06 ist unsere Tochter geboren. Am 07.08 haben mein Mann und ich gleichwertig elterngeld bekomm. Ich den höchstsatz, er den Mindestsatz.
Den Krankenkassenbeitrag haben wir ganz normal weiter gezahlt.
Jetzt mal ne ganz schwere frage: War das rechtens? Haben wir da nicht zu viel bezahlt?
Andere Frage zu elterngeld und Krankenkasse
Der Satz sollte heißen. AB dem 07.08 haben mein Mann und ich GLEICHZEITIG elterngeld bekommen.
Und das natürlich 6 Monate lang.
Warum zu viel gezahlt? Krankenversicherung hat mit Elterngeld nix zu tun.
Und was ist in der elternzeit die Berechnungsgrundlage?
Smokefighter hat was genaueres dazu geschrieben.
Dein Mann hatte kein Einkommen und hat jetzt auch keinen Arbeitgeber, also muss er es selbst bezahlen.
Der Sozialdienst der Bundeswehr ist dein erster Ansprechpartner, wenn es um solche Dinge geht, die kennen alle Tricks und sind wahrscheinlich die einzigen, die deine Situation besser kennen. Hier im Forum gibt's keinen, der richtig Ahnung vom Bund hat.
Wir hatten auch mega Probleme mit den Zuschlägen usw.
Um welches Land geht's hier? Was ist Heilfürsorge und seit wann muss man bei Elterngeld, sofern man nicht von der Versicherungspflicht befreit war, KK Beiträge zahlen? Zumal man dann ein höheres Elterngeld erhält wenn man die Beiträge bezahlen muss.
Deutschland.
Freie heilführsorge bekommt man im öffentlichen Dienst. Man ist daher nicht krankenversichert.
Ich bin auch im öffentlichen Dienst und bin normal KK versichert. Ich bekomm Beihilfe aber Heilfüsorge kenne ich nicht. Ich muss meinen Beitrag auch selbst bezahlen, dafür wird beim elterngeld aber nichts für die Versicherung abgerechnet. D.h mein EG ist höher berechnet. Bemessungszeitraum ist 12 Monate vor Muschu.
Bist du Beamtin?
Ich habe die Kosten für mich und meine Kinder für die Private Krankenversicherung komplett erstattet bekommen (vom Arbeitgeber).
Bzw. bekomme ich sie noch immer erstattet bis zum Ende meiner Elternzeit!
LG Sarah
Soldatin.
Und es geht ja um meinen mann. Und der hat keinen Arbeitgeber.
Also in der Elternzeit ist man ja eigentlich kostenfrei versichert in der gesetzlichen Krankenkasse.
Da würde ich mal bei der Elterngeldstelle nachfragen.
Als Soldatin gelten für dich und deinen Mann andere Gesetze von denen hier kaum einer Erfahrung und Wissen hat, daher auch die verwirrenden Antworten und Rückfragen.
Wende dich an den Sozialdienst der Bundeswehr eventuell können die dir helfen.
Ansonsten wenn ich das richtig verstanden und gegoogelt habe ist dein Mann quasi privat bei der Freien Heilfürsorge krankenversichert und du bist beihilfeberechtigt. Dann erhältst du weitere Infos bei deiner Beihilfestelle ob es Möglichkeiten der Unterstützung während der Elternzeit gibt und wie die Beitragsberechnung erfolgt.
Ein ähnliches Modell gilt auch für Polizeibeamte in verschiedenen Bundesländern eventuell kannst du danach mal googlen und findest noch Ansprechpartner wobei ich davon ausgehe das die Gesetzesgrundlage bei Polizeibeamten wiederum eine andere ist.
Generell ist es so das bei privaten Krankenversicherungen mit und ohne Beihilfe keine kostenfreie Krankenversicherung in der Elternzeit vorhanden ist aber bei Bundesbeamten z.B. eine Erstattung durch den Bund erfolgen kann (Beihilfestelle)
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