Elterngeld wenn zweites Kind nach 14 Monaten geboren wird ?!

Hey Mädels , ich blicke da nicht durch ..bekommt man das volle Elterngeld wenn spätestens 14 Monate nach der Geburt des ersten ,das zweite Kind geboren wird ?so habe ich das jetzt zumindest verstanden ..was ist ,wenn das zweite Kind beispielsweise 15 oder 16 Monate nach der Geburt des ersten Kindes käme ?Kriegt man dann nur den Regelsatz von 300 Euro ?oder werden dann einfach die 1 oder 2 Monate rausgerechnet?Und wie ist das überhaupt mit der Elternzeit ?Habe ich dann trotzdem für jedes Kind 3 Jahre Elternzeit ?Und muss ich für das zweite Kind meinen Arbeitgeber benachrichtigen und Elternzeit einreichen ?Da ich ja dann eigentlich noch in der Elternzeit vom ersten bin ?'
Und wieso ist es so ,dass ich nur 3 Monate voll arbeiten muss ,um vollen Lohn beim BV zu erhalten ,aber 12 Monate arbeiten muss um wieder volles Elterngeld zu erhalten ?! Ich frage das ,weil ich mit Giftstoffen und Lacken arbeite und somit sofort wieder ins BV falle .

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Zur Berechnung des Elterngeldes werden als Berechnungsgrundlage immer 12 vollständige Kalendermonate vor der Geburt genommen und daraus der Durchschnitt berechnet aus dem dann das Elterngeld berechnet wird. Liegen in diesen Monaten Zeiten in denen Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (max 12/14 Monate Elterngeldbezug) auch wenn es nur 1 Tag ist werden diese Monate ausgeklammert und und dafür ersatzweise Monate von weiter zurückliegend zur Berechnung herangezogen.

Daher ist die Regel ca 14 Monate Abstand zwischen den Geburten ergibt aufgrund des Mutterschaftsgeld und des vorigen Elterngeldbezuges das gleiche Elternegld wie beim vorherigen Kind + Geschwisterbonus.

Mit jedem Monat später wird ein Monat von nach dem Elterngeldbezug mit eingerechnet. Da viele/einige länger Elternzeit ohne bzw mit niedrigerem Einkommen machen verringert sich dadurch das nächste Elterngeld je länger die Geburten auseinander liegen und Frau kein Einkommen hat. Gehst du nach dem JAhr Elterngeldbzug wieder Vollzeit wie vorher arbeiten bleibt dein Elterngeld auch geleich.

Dem Arbeitgeber musst du im Prinzip nur die Geburt mitteilen. Es bietet sich aber an die Elternzeit des ersten Kind genau zum Beginn des Mutterschutzes des nächsten Kindes zu beenden (darf man genau aus diesem Grund) denn dann bekommst du wieder den vollen Zuschuss Mutterschaftsgeld in Höhe deines normalen Arbeitsvertrages vom Arbeitgeber. Allerdings kannst du auch darauf verzichten und bleibst in Elternzeit und bekommst nur das Mutterschaftsgeld (13€ pro Tag) von der Krankenkasse.

Du kannst auch ohne jemals gearbeitet zu haben BV-Lohn bekommen.Der BV-Lohn soll ja deinen schwangerrschaftsbedingten Lohnausfall direkt ersetzen damit dir durch die Schwangerschaft keine Nachteile entstehen weil du bestimmte Tätigkeiten/Zeiten nicht mehr arbeiten darfst. Die 3 Monate sind die übliche Bemessungsgrundlage, wenn du dir aber den Gesetzestext dazu durchliest siehst du das im Fall das noch gar kein Einkommenszeitraum vorhanden ist z.B. einfach der durchschnittliche Verdienst eines vergleichbaren Arbeitsplatz genommen wird. Sowas greift dann wenn Frau den Job anfängt und gleich schwanger ist und dadurch in ein BV oder Teil-BV rutscht.
Du musst nicht 12 Monate wieder arbeiten um volles Elterngeld zu bekommen. Arbeitest du nach deinem Elterngeldbezug von maximal 12/ bzw 14 Monaten sofort wieder Vollzeit bekommst du auch wieder volles Elterngeld egal wieviel Monate du arbeitest.

Die Zeiten im BV zählen ja auch für das Elterngeld wie normal gearbeitet und du hast dadurch keine Einbussen.

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Ok ..wie lange müsste ich denn Vollzeit arbeiten um wieder volles Gehalt zu bekommen ? Reicht da im Prinzip 1 einziger Tag ?Ich habe immer gehört man müsse mindestens 1 Jahr lang arbeiten .weil wenn ich beispielsweise 2 Jahre Elternzeit einreiche und mir Elterngeld auf das erste Jahr auszahlen lasse ,dann habe ich ja im zweiten keinen Verdienst .wenn ich dann nach 2 Jahren Elternzeit arbeite,dann habe ich ja das Jahr davor nix verdient gehabt .weil sich das doch anhand der letzten 12 Monate errechnet ?!

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Und was ist wenn ich kurz vor Ende der Elternzeit schwanger werde ?bekomme ich dann auch gleich wieder volles Gehalt wenn ich direkt ins BV Rutsche und quasi noch nichtmal einen einzigen Tag arbeiten war ?

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Ich kann dir nur von mir berichten. Unsere Zwillinge wurden im Februar geboren da war unsere Tochter 16 Monate alt. Mein Elterngeld berechnete sich wie folgt.

Es wurden nur volle Kalendermonate als Grundlage genommen wo ich weder in Elternzeit noch im Mutterschutz war. Das waren in meinem Fall Nov u Dez 2015 und dann volle Monate vor Geburt meiner Tochter 2014 Jan bis Sept 2014.
Finanziell stehen wir uns damit natürlich nicht schlecht aber man bedenke die Arbeit die man (in unserem Fall) mit drei ganz kleinen Kindern hat ;-)

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Also mein Sohn ist vom 1.9.15 und ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt und ein Jahr Elterngeld. Ab dem 2.9.16 gehe ich wieder Teilzeit in Elternzeit arbeiten.

Ende Februar kommt unser 2. Kind. Es werden für das Elterngeld des neuen Babys 7 Monate des Vollzeitgehaltes vor Baby Nr.1 und 5 Monate des TZ Gehaltes berechnet.

LG
Mrsflorida mit Zwerg (11 Monate bald) und Ü-Ei (9+5)