Hallo ich weiß nicht so recht in welches Forum die Frage gehört. Vielleicht hat ja jemand eine Ahnung.
Ich habe einen Babykurs gebucht welcher bereits am 14.11.2020 losgehen sollte (kosten 100 € für 10 termine).
Dieser konnte aufgrund dem Lockdown nicht stattfinden und wurde verschoben. Bis wann steht noch nicht fest. Da meine Maus aber ab dem 15.07 zur Tagesmutter gehen wird, wird das Zeitlich nicht der passen .
Ich habe schon einmal nachgefragt wie es mit der Geldrückgabe aussieht und mir wurde total unhöflich mitgeteilt ,dass es kein Geld zurück gibt.
Nun weiß ich nicht ob es schon rechtliche Grundlagen gibt, oder ob jemand ne Ahnung hat, wo ich sowas erfahren könnte. Rechtschutz versicherung hab ich noch nicht.
P.s ich weiß die Pandemie ist für jeden schwer, hätte ich Geld über und wäre die Reaktion auf die Frage der Rückerstattung nicht so gemein, würde ich eine andere Lösung suchen , jedoch möchte ich dort nichtmals mehr mit meinem Kind hin.
Babykurs gebühren Rückerstattung
Grundsätzlich wird das laufen wie bei allen Präsenz-Dingen, die gerade nicht laufen:
- der Anbieter darf dir meines Wissens eine Alternative anbieten
- du bist nicht verpflichtet diese anzunehmen
Das betrifft sowohl geänderte Termine als auch zum Beispiel die Umwandlung in ein Onlineprogramm.
Wenn du die Alternative nicht annimmst, dann hast du das Recht dein Geld zurück zu bekommen.
Google das mal allgemein mit Veranstaltung/Buchung. Da findet man Formulierungshilfen um klar zu machen worauf man sich bezieht.
Sind irgendwo AGBs?
Darin müsste sowas geregelt sein.
Meines Erachtens dürftest du trotz der Pandemie als unvorhersehbares Ereignis einen Anspruch auf Rückzahlung der Gebühren haben, da der Leistungszeitraum zu den vertraglichen Eckpunkten zählt und damit Grundlage des Vertragsschlusses war. Anders gewendet: Dir wurde vertraglich zugesagt, dass im Zeitraum xy die Leistung erbracht wird; wurde sie aber nicht. Ich würde vorsorglich den Rücktritt vom Vertrag wegen Nichtleistung erklären und Rückzahlung der Gebühren verlangen.
Ein Blick in die AGB sollte vorher zwingend erfolgen.
Alles aber nur ein paar schnelle Gedanken, ohne mich darin vertieft zu haben.