Hallo
Ich bin vom Vater meiner 2 1/2 Jahre alten Tochter seit über einem Jahr getrennt, er zahlt für sie und für mich Unterhalt. Jetzt werde ich mit meinem neuen Partner zusammenziehen. Jasmins Vater meint, er muss dann keinen Unterhalt mehr für mich zahlen, und hätte das auch vom Jugendamt so gesagt bekommen. Kann das wirklich sein?
Ich würde mich ja selber ans Jugendamt wenden, aber die Frau die das bei uns macht hat mich schonmal zu seinen Gunsten falsch beraten, ich traue ihr nicht über den Weg. An wen könnte ich mich sonst wenden?
LG und danke schonmal
Steffi
Betreuungsunterhalt - muss er wirklich nicht mehr zahlen?
an deinen anwalt.
natürlich muss er weiterzahlen. eigentlich sogar, bis er ins grab geht...wenn du es geschickt anstellst. ein attest, dass du psychisch nicht in der lage bist, zu arbeiten, reicht da aus. da reichen einige sitzungen beim psychologen aus. irgendeiner stellt dir das schon aus. ich find das eh unerhört, dass der mann so einfach nach 3 jahren die zahlung einstellen kann, nur weil die frau dann wieder halbtags arbeiten könnte... ja könnte...wer fragt sie denn, ob sie das tatsächlich will?? keiner!!!! und darum gehts doch. die kinder brauchen nunmal die mutter wesentlich länger. teilweise bis sie erwachsen sind. und wenn der mann nun mal heiraten wollte und kinder wollte, dann ist es seine pflicht, eben ein leben lang dafür aufzukommen. auch wenn jetzt dann eben für einen anderen die wäsche gewaschen und der haushalt geführt wird. er wollte es ja so.
also geh zum psychologen und frag nach möglichkeiten, wie du weiterhin als bedürftig giltst und er weiter zahlen muss... frauen müssen halt zusammenhalten vor den drückebergern.
Mensch, sei mal lieber vorsichtig mit Deinen Aussagen.
Der Großteil der hier anwesenden "Damen" nimmt das für bare Münze
Ich gehe mal von massiv ausfallendem Zynismus und Sarkasmus aus?!?!?!?
Warum sollte er denn für DICH weiter Unterhalt zahlen?
Erstens kannst du arbeiten gehen,spätestens wenn deine Tochter 3 ist und zweitens hast du einen neuen Partner.
In einer Beziehung sollte man doch für einander einstehen oder nicht?
Ich finde es schon ziemlich unverschämt, mit dem neuen Partner zusammenzuleben und der Ex soll für dich aufkommen.
Hallo Steffi,
nach § 1579 Abs. 2 BGB bist du nicht mehr unterhaltsberechtigt, wenn du "in einer verfestigten Lebensgemeinschaft" bist (wird auch auf unveheiratete Paare angewandt). Die Rechtssprechung wendet das i.d.R. ab KiGa-Alter an, also ab 3 Jahren.
Außerdem hast du ab diesem Zeitpunkt sowieso nicht mehr viele Chancen, noch Betreuungsunterhalt zu bekommen, egal ob allein oder mit Partner, es sei denn, du weist nach, dass du nicht arbeiten kannst oder absolut keine Betreuungsmöglichkeiten für deine Tochter findest. Du solltest dir also schleunigst einen Job suchen.
Die Tipps von ttr sehe ich, da er laut VK selbst männlich ist, als Ironie an (wenn nicht, dann z.K.!). Klar gibt es Frauen, die mit solchen Spielchen durchkommen, aber das willst du doch nicht wirklich, oder? Sonst stehst du nämlich in ein paar Jahren, wenn Kindesbetreuung nun wirklich nicht mehr notwendig ist, ganz doof da: ohne Job, ohne Berufserfahrung, ohne Geld und entweder auf Partner oder Sozialhilfe angewiesen.
LG Dany
Danke euch für eure Antworten. Natürlich werde ich arbeiten wenn meine Tochter 3 ist, da gibt es überhaupt keine Frage. Aber bis dahin, und das ist immerhin noch ein halbes Jahr, finde ich schon dass er zahlen müsste. Ich finde, das hat nichts damit zu tun, mit wem ich zusammenlebe.
"Ich finde, das hat nichts damit zu tun, mit wem ich zusammenlebe."
Dummerweise sieht das der Gesetzgeber etwas anders.
Aber wenn es Dir so wichtig ist, den Ex abzuzocken, dann warte halt noch 6 Monate mit dem zusammenziehen.
kopfschüttel
m.
Hallo
Doch hat es. Du hast einen neuen Partner, er hat dich und das kInd so angenommen. Also muss er auch für dich(euch) aufkommen.
Wieso sollte dein Ex für dich noch zahlen?
Bianca
M.W. muss der KV nicht unbegrenzt Betreuungsunterhalt zahlen, aber eine gefestigte Partnerschaft wird erst nach 2 bis 3 Jahren des Zusammenlebens angenommen. Und dann kommt es -meiner Meinung nach- auch noch drauf an, ob dein neuer Partner finanziell in der Lage ist, dich "auszuhalten". Sofort den Betreuungsunterhalt kürzen oder gar wegfallen lassen, ist imho nicht. Ich würde mich aber an einen Fachanwalt für Familienrecht wenden und mich dort zu dieser Thematik beraten lassen...dann bist du auf der sicheren Seite.
aber eine gefestigte Partnerschaft wird erst nach 2 bis 3 Jahren des Zusammenlebens angenommen
DER Zug ist schon lange abgefahren.
Und DAS ist auch gut so...
Ist das wirklich dein Ernst??
Du ziehst mit Deinem neuen Partner zusammen - und
Dein Ex soll schön weiter für Dich zahlen??
Sprachlos grüßt
Reli
Was hat das damit zu tun mit wem ich zusammenwohne? Rechtlich betrachtet is es SEIN Kind und wegen diesem Kind kann ich nicht arbeiten. Deshalb sollte er auch, bis ich arbeiten kann, zahlen müssen, finde ich. Man muss ja auch die finanzielle Situation in der neuen Partnerschaft sehen. Wäre das Kind nicht, könnte ich arbeiten und meinen Anteil zur Partnerschaft beitragen. Es gibt da sicher eine gesetzliche Regelung und ich will mir das Geld auch nicht erschwindeln oder so. Aber wenn es mir zusteht, dann möchte ich es auch haben.
LG, Steffi
Rechtlich betrachtet ist es euer Kind und weshalb sollst du nicht arbeiten können. Mittlerweile gibt es genug Kindergärten, die Kinder schon vor 3 aufnehmen. Oder du arbeitest stundenweise am abend, wenn dein Partner da ist. Auch in einer Ehe kann nicht jede Frau 3 Jahre daheim bleiben.
LG
Sini
Wow da hab ich ja eine ganz schöne Diskussion ausgelöst... Ich kann eure Ansichten gut verstehen. Mir ging es aber rein um die rechtliche Seite. Wenn mir das Geld zusteht dann möchte ich es auch haben, fertig aus. Mit irgendwelche moralischen Überlegungen hat das nichts zu tun. Hat ihn ja auch nicht gejuckt als er uns hat sitzen lassen. Also soll er auch, solange er muss, zahlen. Ist meine Ansicht.
LG, Steffi
richtig sooooo !!!! applaaaauuuuuuuuuus!!!!!
also auf zum psychater und arbeitsunfähig auf lebenszeit machen. musst natürlich immer schön deine eigene wohnung behalten. kannst sie ja untervermieten... so kommt noch eine wenig zusatzkohle bei rum und du fällst nicht in die bedarfsgemeinschaft.
dann jedes jahr um übersendung seiner gehaltsabrechnungen bitten per anwalt. sollten sich änderungen ergeben, dass er mehr verdient, gleich zum anwalt und gerichtlich eine neue festsetzung des unterhaltes erwirken.
sollte es weniger sein, bloß nicht klagen und schlafende hunde wecken. soll er doch sehen, wie er klar kommt. muss dich nicht interessieren.
ich würd dem schon zeigen, wo der frosch die locken hat. soll er dir doch nachweisen, dass du in der lage wärst zu arbeiten...dein psychologe schreibt dann wieder ein enues gutachten und gut ists... das zahlt er dann auch
das leben kann sooooooo einfach sein, wenn man sich einmal dickmachen lässt!!!!!!!
eine flasche champus drauf!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Also soll er auch, solange er muss, zahlen. Ist meine Ansicht.
Du willst gar nicht arbeiten ,stimmts?
Immerhin bist du ja in der 16.Woche schwanger.
Ich hoffe mal ,dein neuer Partner kennt deine "moralische" Einstellung.Aber ist ja jetzt egal.Der Betreuungsunterhalt für die nächsten 3 Jahre ist ja nun schon für alle Fälle gesichert.
Normalerweise bekommst du keinen Unterhalt mehr vom Ex, wenn du in einer neuen Beziehung lebst und mit dieser auch zusammen wohnst...
Im Gesetz heißt es zwar, dass diese Beziehung mindestens 2 Jahre gefestigt sein muss, aber in der Praxis achten da nicht viele drauf...
Also wenn du unbedingt noch Unterhalt für dich haben willst, dann solltest du erstmal noch ne Weile alleine wohnen...
Und zum Thema arbeiten: Es ist richtig, dass viele Kinder schon vor dem 3. LJ in den Kiga gehen können oder von einer Tagesmutter betreut werden können. Nicht arbeiten gehen zu können, weil man angeblich keine Betreuungsmöglichkeiten hat, ist meist nur eine fade Ausrede um weitehin Unterhalt zu kassieren.
Und außerdem muss der Ex für die Betreuungsmöglichkeiten finanziell auch mit aufkommen, damit du arbeiten gehen kannst....
LG
sie ist vom neuen schwanger da ist gepflegtes Nasewischen beim ex angesagt.
Also für Deine Tochter muss er noch Unterhalt zahlen. Aber für Deinen Unterhalt ist dein Freund jetzt zuständig.