ich versteh die welt nicht mehr.....

hallo erst einmal....

ich stelle mich kurz vor ...
ich bin der timo,seit knapp zwei jahre verheiratet
und seit und seit 6 monaten stolzer papa eines sohnes...

meine frau hat mich beim essen angesehen,letzte woche,
und meinte sie hätte keinen bock mehr.....

ich soll ausziehen!!!!

mein kopf ist leer,ich weiß ehrlich gesagt nicht was ich jetzt tun
soll,geschweige denn das ich weiß welche rechten und pflichten
ich jetzt zu erfüllen habe oder welche mir zustehen!!!

darf sie in der gemeinsamen wohnung (120 qm) wohnen bleiben mit allen
möbel,die wir gemeinsam angeschafft haben???

wie ist das jetzt mit dem unterhalt für den kleinen und für sie???
wie verhält es sich mit dem umgangsrecht oder besuchsrecht...????
was ist,sollte sie während der scheidung/trennungsjahr erneut ss werden,nicht von mir versteht sich!!!!

hilfe mir raucht der kopf...

kann mir jemand weiter helfen...

bitte....

vielen dank fürs lesen und für die wertvollen tipps die ich mir erhoffe...

timo mit einem gebrochenem herzen#gruebel

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Hallo,

hast du sie schon gefragt: "Warum?"

Gruß Marion

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Hallo lolloastra1,

sammle Dich, akzeptier die Trennungsabsicht Deiner Frau!

Die Aussage, Du sollest ausziehen, lässt keine Zweifel zu.


Folgende Tipps:

Einige konkrete Hinweise für den Beginn der Trennungsphase:
In der Kommunikation mit der zukünftigen Ex lächelnde Freundlichkeit zeigen, sagen was sie hören will, nichts sagen wenn sie nichts hören will. Nicht streiten. Oft wird von Partnerinnen schon vor der eigentlichen Trennung monatelang jede Zeile gesammelt, um an geeigneter Stelle Entgleisungen des Vaters nachzuweisen. Dahergesagte emotionale Sätze durch Männer können schnell zum Anlass für Platzverweise, Anzeigen und Hausdurchsuchung zur "Gefahrenabwehr" führen. Umgekehrt darf man sich nicht durch Worte der anderen Seite von eigenen Zielen abbringen, einlullen oder provozieren lassen. Wenn Frauen merken, dass sie im Trennungsgeschehen den Vorsprung verlieren, streuen sie ihrerseits gerne Lächeln und Versöhnungsangebote, um den Expartner auszubremsen. Zu Vorwürfen oder Lächeln nicken und sie mit Leerformeln beantworten. Mit Vorwürfen findet die Frau eine Rechtfertigung für ihr späteres Handeln und gleichzeitig beschäftigt sie den Mann mit der Verteidigung gegen ihre Anschuldigungen. Er versucht, sie zu entkräften, aus seiner Sicht geht die Beziehung solange weiter, er hat noch Hoffnung. Die Frau kann einstweilen in aller Ruhe ihre endgültige Trennung vorbereiten.

Eigene Aktivitäten verbergen, nichts offenlegen, kein Misstrauen erregen. Zugang zum eigenen Rechner sperren, bekannte Kennwörter ändern (bevor die Ex sie ändert und man nicht mehr an die eigenen Daten kommt!), Festplattenverschlüsselung einschalten, Backups ausser Reichweite halten, keine Liste der angerufenen Nummern im Telefon hinterlassen. Am Computer und Kommunikationstechnik wird am häufigsten spioniert und manipuliert, weil es risikolos und ergiebig erscheint. Sichergehen, dass von der trennungswilligen Partnerin kein Keystroke-Logger oder andere Überwachungsprogramme installiert wurden. Dieser Überwachungstipp ist bekannt, er erscheint schon länger in gern von Frauen gelesenen Boulevardblättern. Väter, die Unrat wittern, installieren selbst einen und rüsten das mitbenutzte Auto mit einem GPS-Empfänger aus (oder ein ortungsfähiges Handy drin liegen lassen), um ihrerseits einen Informationsvorsprung zu erreichen. Minikameraüberwachung ist übertrieben.

Sofort alle Missbrauchsmöglichkeiten der zukünftigen Ex beseitigen. Dazu gehören: Kontovollmachten ohne Vorwarnung schnellstmöglich löschen, das Konto sofort kündigen und ein anderes aufmachen. Nur Lastschriften und Einzugsermächtigungen zu beenden genügt nicht. Nicht den Kontoumzugsservice der neuen Bank nutzen! Vorzugsweise zu einer Bank wechseln, die international präsent ist. Die Bezahlung von Darlehensraten je nach Fall beenden, beispielsweise für gemeinsames Wohneigentum, das nur die Ex weiterbenutzt. Richter sagen später "selber schuld", wenn Haus- und Verbrauchskosten weiterbezahlt wurden. Alternativ ihr vertrauensvoll den Zugriff auf das Konto belassen, um kein Misstrauen zu erregen, es aber absichtlich ins Minus fahren und parallel das neue Konto aufbauen, von dem sie nichts weiss.

Sofort kündigen, was auf den eigenen Namen läuft, aber von beiden genutzt wird. Dies nicht ankündigen. Typisches Beispiel ist das Telefon. Die trennungswillige Partnerin ruft teure Anwaltshotlines an, um sich Tipps zur Trennung zu holen. Der Telefonanschluss und damit auch die Rechnung bleiben dem Expartner. Sich nicht auf irgendwelche Absprachen zu Ummeldungen verlassen!
Kreditkarten sperren, Eigentum sichern (wem gehört das Auto wirklich?), Zugang zu Safe/Bankschliessfach/Dokumentenkassette sperren, Bezugsberechtigte von Versicherungen (Lebensversicherung!) ändern.
Dafür sorgen, dass die persönliche Post nicht gelesen oder kontrolliert werden kann (Anwaltsbriefe!).
Testament ändern (siehe Musterschreiben). Gemeinschaftliche Testamente müssen komplett widerrufen werden, wozu eine notarielle Beurkundung zwingend erforderlich ist.
Kindersparbücher mit einer Auszahlungssperre belegen und Sparbücher sichern.

Solange noch Gemeinsamkeiten bestehen, sollte man so viel wie möglich schriftlich festmachen: Umgang mit den Kindern, Geldfragen, Vereinbarungen. Hier ein Beispiel für eine Umgangsvereinbarung. Nicht fixierte Absprachen gelten nichts, da früher oder später die Scharfmacher der Gegenseite (beste Freundin, Anwalt und sonstige Berater) alle einigermassen vernünftigen Vereinbarungen zu Fall bringen.

Dem Einwohnermeldeamt, Schule, Kindergarten schriftlich mitteilen, dass man mit einer eventuellen Um/abmeldung der Kinder alleine durch die Mutter nicht einverstanden ist. Anmerken, dass gemeinsames Sorgerecht besteht und Entscheidungen nach §1629 ff BGB von beiden Eltern zu treffen sind. Hat sie die Kinder bereits umgemeldet, dann zurückmelden. Abmeldungen durch die Mutter können zwar nicht verhindert werden, aber der gegenteilige Wille des Vaters wird gerichtsfest dokumentiert. Ihm kann kein konkludentes Einverständnis gegenüber einer mütterlichen Kindesmitnahme mehr untergeschoben werden. Nur im Bundesland Bayern spielt das Sorgerecht im Meldegesetz tatsächlich eine Rolle.
Dokumentieren und Beweise sammeln, wenn die Frau einen neuen Partner hat. In späteren Unterhaltsverfahren kann es noch nach Jahren wichtig werden, nachzuweisen dass sie schon länger in einer gefestigten Beziehung lebt.

Den Informationsrückstand schnell aufholen. Nie glauben, man wisse bereits Bescheid! Sich informieren in Väterforen, Vätergruppen, bei anderen betroffenen Vätern, Trennungsratgebern - auch solche für Frauen, um deren Strategien besser zu erhellen.
Zum Anwalt gehen, aber dies niemand wissen lassen. Bei einer Scheidung besteht sowieso Anwaltszwang und der Gang zum Anwalt ist unumgänglich. In nichtehelicher Lebensgemeinschaft ist ein Anwalt erst nötig, wenn der Streit um Umgang und Unterhalt eskaliert. Aber Achtung, Anwälte wollen im Grunde nur eines: Viel Geld verdienen. Den Anwalt möglichst spät das eigene Einkommen wissen lassen (wenn er zu Anfang selbst fragt, ist das ein Warnzeichen), Streitwerte niedrig halten. Einvernehmliche Scheidungen sind um Grössenordungen billiger als Strittige.

Im Jugendamt vorsprechen und sich gemäss § 17f. des SGB VIII über Trennungsfolgen für die Kinder beraten lassen. Es geht dabei nicht nur um Beratung. Im Jugendamt sollte man sich indirekt als besorgter und engagierter Vater bekannt machen, bevor die Expartnerin dort Unwahrheiten ausstreut.
Dafür sorgen, dass Unterlagen und Dokumente, besonders finanzieller Art, nicht kopiert werden können. Jede Frauenzeitschrift rät Frauen zum präventiven Kopieren der Dokumente des Partners bereits in guten Tagen. Selber von allen wichtigen Unterlagen Kopien machen, wichtiges und wertvolles woanders lagern. Nicht lange sortieren, sondern seine Papiere komplett sichern. Papiere der Partnerin unverändert an Ort und Stelle lassen, kein Misstrauen erregen. Es gibt Männer, die von leeren Wohnungen oder ausgetauschten Schlössern überrascht werden, denen alle Ordner aus dem Privatschrank entwendet werden, die nicht mehr einmal die eigenen Papiere haben. Besser noch: Irreführendes absichtlich zugänglich lassen. Damit rechnen, dass man seinerseits irregeführt werden soll.

Trennungen schaukeln sich manchmal schnell zu Terror auf, obwohl man das nie erwartet hätte. Falschanzeigen der Ex verursachen unerwartete Hausdurchsuchungen beim Vater, seinem Arbeitgeber/Finanzamt werden negative Informationen zugespielt. Auf überraschenden Ärger von dritter Seite vorbereiten, sich keinerlei strafrechtlich relevanten Blössen geben.
Ist sie aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen: Ihr nachweisbar ein Hausverbot aussprechen (durch Gerichtsvollzieher zustellen lassen), ansonsten kann sie jederzeit wieder kommen und abräumen. Wichtiges und wertvolles trotzdem woanders sichern, Schlösser sofort austauschen. Manche Frauen kommen mit den alten Schlüsseln wieder oder verschaffen sich auf anderem Wege Zugang zur Wohnung, bei der sie noch offiziell gemeldet sind. Manchmal wird auch eiskalt eingebrochen. "Zurückkommen und abräumen" passiert tatsächlich viel öfter wie es sich Männer anfangs vorstellen!
Besondere Vorsicht gilt bei Trennungen von Borderlinerinnen - daraus ergeben sich fast immer weitreichende Katastrophen von ungeheurem Ausmass. Näheres dazu hier und hier.

Eine knappe Dokumentation der Ereignisse kann in späteren gerichtlichen Auseinandersetzungen (Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrechtsverhandlung!) gute Dienste leisten, vor allem wenn es um die Kinder geht und der Vorwurf entkräftet werden muss, der Vater hätte sich wenig um die Kinder gekümmert. Den Tagesablauf ohne Wissen der Mutter in eine Schablone eintragen: Kinder wecken, Morgenroutine bis Schulweg; Essen; nachmittägliche Aktivitäten; Lernhilfe; Schulaufgabenvorbereitung; abendlicher Ablauf; Filme im Fernsehen; Gespräche darüber; abendliche Bettgespräche; Sorgen; Probleme; Sonderereignisse; Arztbesuche; Freizeitaktivitäten, Kino- und Schwimmbadbesuche; Verhalten der Mutter. Aufschreiben, was später nützlich sein kann. Andere einbeziehen, damit Zeugen vorhanden sind, jeglichen auch noch so unwichtigen Schriftverkehr aufheben. Nur dokumentierte Fakten gelten vor dem Jugendamt/Gericht/Schule. Vätern wird sonst kaum etwas geglaubt.

Absolut wichtig ist es auch, von selbst nicht auszuziehen, auch nicht mit den Kindern in die Nähe (Richterinnen-Standardsatz: "...ist davon auszugehen, dass die Kinder die eheliche Wohnung eher als ihr Zuhause ansehen..."). Sich auch nicht aus der Wohnung tricksen lassen. Typisches Betrugswerkzeug ist heutzutage dafür der Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes, mit dessen Hilfe man Männer durch die Polizei in Sekunden aus der eigenen Wohnung werfen lassen kann, seien die Beschuldigungen auch noch so unplausibel. Viele Frauen wenden selbst gezielt psychische und physische Gewalt an, um absichtlich Gegenreaktionen des Mannes zu provozieren. Spätestens jetzt schnappt die Falle zu. Das Gewaltschutzgesetz begünstigt eine das Rechtsstaatsprinzip missachtende Beweislastumkehr. Es befördert jeden kleinen Polizisten zum Standrichter, ob die Vorwürfe ungerechtfertig waren interessiert hinterher niemand mehr. Wird die Rückkehr in die Wohnung schliesslich wieder erlaubt, ist sie oft bis auf einen anwaltlichen Brief mit Unterhaltsforderungen leergeräumt. Aufrufe, das Gewaltschutzgesetz geschlechtsneutral und sachkundig anzuwenden, erscheinen ein wenig wie der Aufruf Dantons an die Jakobiner, sich doch vor der Ingangsetzung der Guillotine der Menschenrechtserklärung von 1791 zu erinnern.

Das sollte man nicht unterschätzen. In von den öffentlichen Medien und Talkshows mit den Worten "hier finden Sie wertvolle Tipps" beworbenen Scheidungsratgebern stehen zum Beispiel schamlos entlarvende Abschnitte mit Aufrufen zum Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes durch Frauen wie "Das Trennungsjahr in der gemeinsamen Wohnung durchzustehen kostet Nerven. Vor allen dann, wenn man den anderen am liebsten zur Hölle wünschen würde. Was tun? Hier können Sie in die Trickkiste greifen. Warten Sie bis er aus der Wohnung ist. Lassen Sie dann ein neues Schloss einbauen. Kommt er dann nach Hause und verlangt lautstark, eingelassen zu werden, rufen Sie die Polizei. Schildern, dass Ihr Mann gewalttätig wird, dass Sie ihm Trennungsjahr leben und dauernd Angst vor ihm hätten; die Beamten werden ihn mitnehmen." (Quelle: "Lass dich endlich scheiden" von Karin Dietl-Wichmann, ehemals Chefredakteurin von "Bunte" und "Cosmopolitan" und gilt als führende "Society-Expertin").

Einen wirklichen Schutz dagegen gibt es für Väter nicht. Nur rechtzeitig eingesetzte weibliche Strategien wären effektiv: Hinauswurf der Expartnerin unter Zuhilfenahme unfairer Mittel, Blockade von Zugang und Kommunikation, "sichern" der Kinder durch Selbstbetreuung oder zeitweiser Unterbringung bei den Grosseltern. Fast immer ist es dafür sowieso zu spät. Bevor Väter auf diese Ideen kommen sind sie meist schon untergebuttert, eingemacht und höhnisch verlacht.

Wer Frieden will, muss sich auf Krieg vorbereiten. Trennungen mit Kindern gehören zu den allerschlimmsten Kämpfen des Lebens für Väter mit weitreichenden Folgen für alle Lebensbereiche. Angeraten ist auch die Schaffung einer geheimen finanziellen Notreserve. Ein Trennungsvater muss in kürzester Zeit sachliche, rechtliche und finanzielle Nachteile ausgleichen. Sollte sich im Nachhinein eine einvernehmliche Trennung und kein Streit über die Kinder herausstellen, hat die Vorsichtsmaßnahme keinen Schaden angerichtet. *

*Aus trennngsfaq (für Väter!!)
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MfG krypa

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Wow, das ist aber nu gleich die ganz harte Tour!

Ich würd zwar auch nach dem Warum fragen aber doch dann versuchen das Ganze (auch im Sinne des Kindes) so gut es geht einvernehmlich zu lösen. Klar darfst Du ihr sagen, dass Du traurig bist - aber die Tips von Krypa sind meiner Meinung nach durchaus dazu geeignet, eine einigermaßen einvernehmlichen Trennung unmöglich zu machen! Und nicht alle Trennungen müssen im Krieg enden - wenn man sich im klaren ist, dass man sich trotz Gefühlschaos mit Respekt begegnen sollte.

So traurig Du bist, versuche möglichst sachlich mit ihr zu klären, was Du mitnehmen kannst und was da bleiben soll... Schließlich werdet ihr durch Euern Sohn immer Kontakt haben.

Ich wünsch Dir viel Kraft!

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Du hast sie doch nicht mehr alle.Genauso verhindert mein ein vernünftiges Miteinander für die Zukunft und glaub mir,so kommst du auch nicht weit damit.Reden hast du wohl nie gelernt nur schießen.
Ich hoffe mal das deine Ex Frau dir den Wind aus den Segel genommen hat.

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In Deinem Profil ist eine Frau mit drei Kindern in einem völlig anderen Alter zu sehen - kannst Du das mal bitte erklären?

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Entweder hat er den Nick einer Bekannten benutzt oder es ist alles ein fake, wer weiß das schon.
So wahnsinnig interessiert ist er/sie (?) scheinbar auch nicht, kommt ja gar nix mehr.

Was soll´s.

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Hallo Timo,

hast du dich schon gefragt, ob du die Beziehung aufrecht erhalten möchtest?
Ihr könntet z.B. eine Eheberatung oder ein Gespräch mit einem Mediator in Betracht ziehen.
Eine Schwangerschaft, Geburt und Mutterschaft kosten eine Frau viel Kraft und Energie.
Kannst du ausschließen, dass ihre Trennungsabsicht nicht eine Folge davon ist?
( sie von dir mehr Unterstützung, eine andere Form von Unterstützung erhofft hat, sie zuwenig Aufmerksand zuwenig Aufmerksamkeit von dir bekommt, du ihre Bedürfnisse nicht erkannt hast und zuwenig darauf eingegangen bist)
Manche Menschen haben es nicht gelernt ihre Bedürfnisse klar zu erkennen und zu benennen. Sie fühlen sie nur und hoffen auf hellseherische Fähigkeiten ihrer Partner.
Es wäre für euer Kind sicher besser in einer intakten Familie aufzuwachsen.

Wer in der Wohnung bleibt ist gemeinsam zu klären. In der Regel bleibt der in der Wohnung bei dem Kind/ die Kinder leben um ihnen zumindest das gewohnte Umfeld zu erhalten.
Allerdings sollte sich der Partner die Wohnung leisten können.
Der aussziehende Partner sollte zusehen, dass er aus dem Mietvertrag entlassen wird.
Die Möbel werden(wenn keine anderen Reglungen getroffen wurden) in der Regel wie folgt geteilt:
Kinderzimmermöbel ect verbleiben beim Partner bei dem das Kind lebt.
Möbel und Wertgegenstände die ein Partner in die Ehe gebracht hat gehören ihm.
Alles was in der Ehe angeschafft wurde, wird geteilt.
(wir haben damals es so geklärt, dass die Küche bei mir verblieb, weil unsere Tochter bei mir blieb, alles andere haben wir geklärt als er eine Wohnung hatte. Da es eine 1 Raum-Wohnung war nahm er Wohnzimmermöbel und Haushaltskram für sich mit)
Das Minus auf dem gemeinsamen Konto wurde hälftig ausgeglichen und damit der andere aus dem Kontovertrag freigegeben.

Du hast natürlich ab sofort ein Umgangsrecht und in dem Alter rät man mehrmals die Woche für einige Stunden.
Versuche das mit deiner Frau zu regeln, findet ihr keine Reglung kann ein Familiengericht dies entscheiden.
Bis zum 3.Lebensjahr hat deine Frau Anspruch auf Betreuungsunterhalt.
Die Höhe und auch die Zahlungsdauer ist von verschiedenen Faktoren abhängig.
Befrage dazu bitte einen kompetenten Anwalt um eine rechtlich richtige Aussage zu bekommen.
Euer Kind hat ab der Trennung Anspruch auf Unterhalt

Wird deine Frau schwanger und du bist nicht der Vater kannst du die Vaterschaft innerhalb von 2 Jahren anfechten.

Allerdings hoffe ich für euch, dass ihr eure Ehe retten könnt.
Eine Beziehung haben, heißt auch dass man dafür was tun muss und auch mal Unzulänglichkeiten für den anderen ausgleichen. Wir sind alle nicht ohne Fehler- müssen wir ja auch nicht sein;-)

Ich wünsche euch viel Glück
Karna