Garantiefall Nutzungsgebühr abziehen ok?

Unser Tisch (fast 1 Jahr alt) funktioniert nicht mehr richtig und die Holzschicht bröselt ab.
Auf den Tisch gibt es 3 Jahre Garantie. Nun wurde uns vom Verkäufer angeboten das wir einen neuen Tisch bekommen unter Abzug von 10 Euro Nutzungsgebühr.
Alternativ können wir uns auch einen anderen Tisch aussuchen, was wir aber nicht wollen.
Ist der Abzug der Nutzungsgebühr überhaupt in Ordnung?
Wir waren bisher der Meinung das man in der Garantiezeit kostenlos Anspruch auf Reparatur oder Umtausch hat.
Was ist nun richtig?
Kann mich jemand aufklären?

#danke

VLG Phan #stern

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Um es kurz zu machen: Ja, es ist in Ordnung das wegen Abnutzung ein gewisser Anteil abgezogen wird.

Leider ist mein Mann nicht da, er ist Jurist und könnte dir das genau erklären. Aber auch aus eigener Erfahrung weiß ich, dass die halt eine Liste haben wieviel die abziehen dürfen.

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Hallo,

bin mir hier nicht ganz sicher, da mir ein solches Problem aus der Praxis nicht bekannt ist.

Generell ist ein Abzug "neu für alt" möglich bei Verschleißteilen.
Bsp. Reifen geht nach 15.00km kaputt; Sachmängelhaftung greift.
Dann bekommt man zwar einen neuen Reifen muss sich aber einen Abzug gefallen lassen, da man sonst wirtschftlich besser dastünde als ohne eingetretenen Defekt. Ist hier ja auch einsehbar.

Gegenbeispiel: eine Stoßstange wird beschädigt. Durch eine neue Stoßstange habe ich keinen wirtschaftlichen Vorteil, da die alte Stoßstangeb so lange gehalten hätte wie die neue. Hier also keinen Abzug neu für alt.

Bei einem Tisch wäre dieses Prinzip übertragbar, wenn man einen wirtschaftlichen Vorteil hätte.

Hier stellt sich die Frage, ob man durch den neuen Tisch einen wirtschaftlichen Vorteil hat.
Bspw. hält der neue Tisch jetzt ein Jahr länger?
Wie lange hält ein Tisch überhaupt?
Ist ein Tisch ein Verschleißteil? Oder nur die Tischplatte?

Wenn wirtschaftlicher Vorteil vorliegend wohl eher Abzug neu für alt ja.

Wenn nein; Abzug neu für alt nicht gegeben.

mork

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Das hab ich meinem KiWa auch durch, der kam von der Reparatur kaputt zurück. Später stellte sich raus, das der Zwischenhändler für die optischen Mängel verantwortlich war (der Wagen kam 430€). Mir wurde angeboten, das sieden Wagen zurücknehmen, unter Abzug einer Nutzungspauschale in Höhe von 80€ (hab den Wagen im Juli gekauft, im September in Benutzung gegenommen und seid Anfang Dez. ist der bei der Reparatur#augen). Hab zu der Chefin gesagt "Gut, dann werde ich mich mal mit der Verbraucherschutzzentrale und meinem Anwalt in Verbindung setzen" und darauf sagte sie nur"JA, sie bekommen ja ihr Geld komplett wieder":-p Also, ein Versuch ists wert;-)

Hehe
Liebe Grüße

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Habe letztens auch (glaube) 7 Euro Nutzungsgebühr für den defekten 8 Monate alten MP3-Player meiner Tochter abgezogen bekommen. Da ich davon noch nie etwas gehört hatte, meinte der Filialleiter, dass das rechtens sei, es existiere sogar eine Tabelle. Er konnte mir die allerdings nicht zeigen #kratz, Google wußte auch nicht weiter....

lg bambolina