Kfz-Haftpflicht / Garagenfrage mit JA beantwortet, in der Praxis aber selten bis garnicht in Garage

Frage von einer Freundin von mir; vielleicht hat jemand mehr Ahnung davon, als wir :-)

Also: Sie hat für ihr Auto eine ganz normale Kfz-Haftpflicht abgeschlossen, also keine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung. Die berühmte Frage nach der Garage hat sie mit Ja beantwortet, aber eigentlich steht der Wagen eher selten und meistens gar nicht in der Garage, weil es die ihrer Eltern ist.

Nun habe ich gehört, dass das mit der Garage eh unerheblich ist, wenn es nur das Standard-Haftpflich-Programm ist.

Stimmt das? Wenn ja, warum stimmt das? Wenn nein, warum stimmt das nicht? Würd es etwas am Versicherungsbeitrag ändern, wenn sie das jetzt angeben würde, dass der Wagen die meiste Zeit über draußen steht?

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Sie soll einfach mal die Versicherung anrufen. Sie braucht ja nicht ihren Namen zu nennen, sondern einfach allgemein nachfragen.

Aber soweit ich weiß ändert sich der Versicherungsbeitrag, wenn der Wagen draußen steht. Und zwar wird er etwas höher. Ist eigentlich auch logisch. Wenn der Wagen draußen steht kann schneller was damit passieren, als wenn er in der Garage steht. Darum wirkt sich eine Garage beitragsmindernd.

Bei was für einer Versicherung ist sie denn?

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Hi,

wie wäre es, der VN schließt eine Hausratversicherung ab und gibt in der Hausratversicherung seine Garage mit an.

Der Kfz VN gibt im Antrag auf die Frage an; wo steht ihr Auto? Strasse oder Garage? Natürlich gibt der VN seine Garage an.

Am Tag X ist die Garage durch ein anderes Fahrzeug belegt. Der VN parkt auf der Strasse. Das Auto wird geklaut.

Da der VN keine Teil- oder Vollkasko abgeschlossen hat, versucht er es über seine Hausratversicherung.

Kommt er damit durch?

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Die Garagenfrage ist eigentlich nur wichtig für die Kasko. Und selbst da muß das Fahrzeug nicht ständig in einer Garage stehen. Soweit ich weiß, heißt es in den Bedingungen "überwiegend"...

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Wenn sie nur Haftpflicht hat,ist es eigentlich ziemlich egal.Wenn sie eine Garage hat,kann sie die auch angeben,wo das Auto steht,spielt dann keine Rolle.Anders sieht es bei Kasko aus.Die Haftpflicht kommt ja eh nur für Schäden dritter auf.
Sie kann ja bei Diebstahl/Beschädigung eh keinen Anspruch stellen.
Versteh allerdings auch nicht,warum die Versicherungen diese Frage bei der Haftpflicht mit drin haben.
LG,Maren

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Vielen Dank für die Antworten :-) Werde ihr da mal einfach so ausdrucken. Soll sie sehen, was sie damit macht.

Liebe Grüße
Sabine

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also wenn du eine gar. hast wo das auto stehen könnte, kannst du die frage auch mit ja beantworten,