Gesetzliche Kündigungsfrist Tiefgaragenstellplatz

Kann mir vielleicht jemand sagen, wie die gesetzliche Kündigungsfrist für einen Tiefgaragenstellplatz ist? Liegt die wie bei einer Wohnung, also unter 5 Jahre = drei monate Kündigungsfrist, oder hat sich diesbezüglich in den letzten Jahren was geändert? #kratz
Vielleicht hat ja auch jemand einen Link, ich habe da leider nichts gefunden.

Lg
Anja

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Hallo Anja,

für den Mieter ist die gesetzliche Kündigungsfrist bei Wohnraum immer 3 Monate, auch wenn er länger als 5 Jahre dort wohnt. Nur Vermieter müssen bei langjährigen Mietern eine längere Frist einhalten.

Beim Tiefgaragenstellplatz kommt es auf den Vertrag an. Gibt es einen separaten Vertrag oder ist der Stellplatz mit im Wohnungsmietvertrag enthalten ?
Bei einem separaten Vetrag würde ich, wenn nicht anderes angegeben, mit 3 Monaten zum Monatsende kündigen. Ist er im Wohnungsmietvertrag enthalten, bin ich mir nicht sicher, ob überhaupt separat gekündigt werden kann.

Gruß

Martin

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Hallo,

die gesetzliche Kündigungsfrist für Deinen Fall ist, (wenn die Miete nach Monaten bemessen ist wovon ich ausgehe) spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig (§ 580 a Absatz 1 Nr. 3 BGB).

mork