Vaterschaft nicht anerkennen lassen

Hallo ihr Lieben,

angenommen eine Frau ist schwanger und sie gibt keinen Vater an, obwohl sie weiß wer es ist, um ihn zu schützen, vor der Ehefrau die er betrogen hat, um nicht zu riskieren dass er alles verliert was er hat.
Das gemeinsame Kind ist entstanden bevor die schwangere Frau wusste dass er verheiratet ist.

Was für Konsequenzen ergeben sich daraus?

Ich kenne mich mit sowas nicht aus und frag mal hier nach, es betrifft eine Freundin der ich gerade die Augen öffnen möchte, sie steckt in einer Zwickmühle und tut mir gerade echt leid.
Sie steht kurz vor der Entbindung und muss sich mit solchen Themen auseinandersetzen, alle raten ihr den Vater anzugeben(und wie verläuft das bei nichtverheirateten?Muss sie den schon direkt im Krankenhaus angeben, wenn sie ihn angibt wie wird geprüft ob er es tatsächlich ist, wenn er nicht will dass sie ihn angibt kann sie ihn trotzdem angeben, wie läuft sowas ab?)

LG
Selma

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Hallo,

ich kenne mich zwar nicht aus, aber ich vermute, dass sie schwierigkeiten bekommen könnte was den Unterhalt betrifft. Denn es gibt ja diesen Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt, wenn der Vater nicht zahlen kann.

Wenn sie den in Anspruch nimmt wird es denke ich Probleme geben, denn bevor die zahlen wollen die erstmal wissen wer der Vater ist um zu prüfen ob er nicht event. zahlen kann.

Susi

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Also ich habe mal eine kennengelernt die hat bei ihr erstes Kind "Vater unbekannt" sich eintragen lassen, obwohl sie weiß wer der Vater ist und trotzdem erhält sie Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt. Als sie dann mit dem 2. Kind schwanger war, wollte sie dies genauso machen wie beim 1. Kind.

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Das weiß ich nicht! Keine Ahnung. Aber es heißt ja Unterhaltsvorschuss, sprich irgenwann wollen sie sich das zurück holen. HMM keine Ahnung.

Ist aber auch alles kompliziert mit den Ämtern.

Susi

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Sie kann keinen Vater angeben, da sie nicht verheiratet ist und keine vorherige Vaterschaftsanerkennung gemacht hat, beim Jugendamt.

Um einen Vater eintragen zu lassen, muss man vorher beim Jugendamt eine Vaterschaftsanerkennung machen wo auch der Vater unterschreiben muss, sonst kann man ja irgendjemand dort eintragen lassen.

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Okay vielen Dank.

Wenn sie dann beim JA den Vater angeben möchte, dieser aber kein Interesse daran hat die Vaterschaft anerkennen zu lassen, wird das JA dann einen Vaterschaftstest durchführen lassen?

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Ganz so ist das nicht.

Wenn sie den Namen des Vaters angibt, wird dieser zum Jugendamt bestellt zwecks Anerkennung der Vaterschaft. Weigert er sich, wird ein Vaterschaftstest gemacht. Das Ganze kann auch nach der Geburt stattfinden.

So passiert bei zwei meiner Freundinnen.

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Hallo

na ja, der KV möchte nicht alles verlieren was er hat - also das hätte er sich eigentlich überlegen sollen, bevor er fremd geht...
Sie möchte ihn schützen und er hat ihr verschwiegen hat, dass er verheiratet ist?

Ok sie muss es ja nicht an die große Glocke hängen, aber auf alles verzichten? Es ist ja nicht für sie, aber für das Kind...

In erster Linie hat sie keinen Anspruch auf Unterhalt vom KV. Selbst wenn sie finanziell momentan alleine über die Runden kommt, muss das ja nicht immer so bleiben. Auch wäre das Kind im Falle eines Falles mal nicht erbbrechtigt.

Es gibt zwar Unterhaltsvorschuss vom JA aber erstens ist das wenig und zweitens wollen die sich das ja auch gerne wieder zurückholen. Also schätze ich, dass sie den KV schon angeben muss.

lg bambolina

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Hallo

Du musst den Vater - Erzeuger NICHT Angeben. Aber Bedenke das Kind hat ein Recht auf sein Vater. Irgendwann kommen die Fragen, und den Wunsch den Papa kennen zu Lernen

Auch der Vater hat ein Recht auf sein Kind

Er wusste doch Vorher das er Verheiratet ist, Bevor er eine Affäre eingeht, und das wenn man #sex ein #baby Entstehen kann. Auch mit Verhütung ist es kein 100% Schutz !!

Er hatte sein vergnügen, also kann er auch zahlen ( ist meine Einstellung )

Gelder stehen der Werdende Mutter trotzdem zu !

Das Kindergeld beantragt man bei der Familienkasse des Arbeitsamtes, das Elterngeld je nach Bundesland bei einer der Stellen in dem Link zu elterngeld.net:

http://www.elterngeld.net/elterngeldstel

http://www.arbeitsagentur.de/Navigation/

Anspruch auf diese beiden Gelder hat die Mutter in jedem Fall, solange Du die üblichen Grundvoraussetzungen (wie Wohnhaftigkeit in Deutschland etc, beim Elterngeld auch keine Beschäftigung oder eine mit geringem Einkommen) erfüllst.

Was andere Gelder anbelangt: Selbst wenn die Mutter theoretisch Anspruch darauf hat, kann sie massive Probleme bekommen, weil sie beim Bezug mancher Gelder zur Mithilfe verpflichtet bist, den Vater herauszufinden. Sobald sie auch nur einen Namen nennst, wird ein Vaterschaftstest (den das Amt bezahlt) angeordnet. Sie kannst Sich theoretisch also nur davor schützen, indem Sie behauptet, Sie wüsste weder Namen noch irgendeinen anderen Anhaltspunkt.
Bitte wendet euch an eine unabhängige Beratungsstelle, z. B. bei der Caritas, die sind sehr bewandert in solchen Fragen. Und bedenke, dass, wenn Sie Gelder bezieht, die ihr NICHT zustehen, weil eigentlich der Vater zahlen müsste, sie sich strafbar macht - auch, wenn das erst Jahre nach Bezug der Leistungen herauskommen sollte.

Anspruch auf die beiden oben genannten Leistungen hat Sie aber auch ohne Angabe des Vaters.

Saludo

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Danke für die ausführliche Antwort, auch bei allen anderen bedanke ich mich die so schnell geantwortet haben.#danke

LG
Selma

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Sie bekommt keinen Unterhalt. Sie bekommt maximal Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt, aber auch nur 6 Jahre lang und das auch nur, wenn sie die Angaben die sie hat nicht verweigert. Wenn sie das doch tut, bekommt sie nichts und hat auch keinen Anspruch auf irgendwas.

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Hallo,

das Kind wird irgendwann Fragen stellen, warum in der Geburtsturkunde der Vater nicht eingetragen ist. Da möchte ich nicht mit der Mutter tauschen, um dem Kind eine solche Entscheidung zu erklären, wenn der Vater ansich bekannt ist. Später einfach zu behaupten, man kenne den Vater nicht, kann böse Folgen haben.

Unterhaltsvorschuß gibt es nur eine begrenzte Zeit lang. Danach würde die Mutter keinen Cent Unterhalt für das Kind bekommen. Und Erbansprüche entfallen natürlich auch.

Eine Freundin von mir hat den Kindsvater erst Monate nach der Geburt beim Jugendamt angegeben. Dieser musste dort erscheinen und hat sich geweigert, die Vaterschaft anzuerkennen. Das Jugendamt hat dann Klage eingereicht (in Zusammenarbeit mit der Mutter) und der Vater musste zum Test.

Ich finde es seltsam, dass deine Freundin überhaupt drüber nachdenkt, einen solchen Menschen zu schützen. Und um nichts anderes geht es doch bei der Geschichte. Der Typ ist fremd gegangen und hat nicht nur seine Frau belogen, sondern auch seine Geliebte (die ja nichts von der Frau wußte). Und nun soll sie auch noch auf Unterhalt verzichten, indem sie den Vater nicht angibt? Sorry, aber einem solchen Kerl würde ich sicher nicht auch noch helfen. Ganz davon abgesehen sollten die Rechte und Anprüche des Kindes im Vordergrund stehen.

Gruß
Sassi

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Ich sehe das genauso!

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Hallo!

Theoretisch muss sie den Vater nicht angeben. Kann sie ja niemand dazu zwingen.

Ich persönlich würde das Gespräch mit ihm suchen. Denn 1. hat das Kind ein Recht darauf, zu wissen, wer der Vater ist. 2. hat das Kind Recht auf finanziellen Unterhalt. 3. hat auch die betrogene Ehefrau ein Recht darauf, zu wissen, was ihr Mann hinter ihrem Rücken treibt.

Natürlich ist es nicht ihre Aufgabe, zur Ehefrau "petzen" zu gehen. Das sollte der Mann machen.

Gibt sie ihn als Vater an, sollte er mit ihr zum JA gehen und die Vaterschaft anerkennen (gibt sie ihn an, und er unterschreibt vorher nicht, kommt ein Brief von JA ins Haus geflattert). Wenn er sich kümmert, dann muss seine Frau ja nie was davon erfahren (wobei ich nochmal betonen möchte, dass das sicher nicht okay ist, seine Frau weiterhin zu hintergehen; sie hat ein Recht, das zu wissen; aber das muss er schon selbst erledigen).

Ich weiß nicht, wie das in D ist, aber hier in Österreich werden ja Unterhaltszahlungen bei einigen Beihilfen angerechnet. Wohnbeihilfe zum Beispiel.

Bei meiner Freundin wars so, dass das Amt ihr zu ihrem Einkommen einen bestimmten Betrag dazu gerechnet hat, den ihre Tochter als Alimente bekommen würde, hätte sie einen Vater (meine Freundin hat den Vater nicht angegeben, um sich und das Kind vor ihm zu schützen; er weiß nicht, dass er ein Kind hat und das ist, laut ihrer Aussage auch besser so; hat einen gewissen Hintergrund).

Das heißt, in dem Fall meiner Freundin hätte sie unter Umständen weniger Wohnbeihilfe bekommen (sie lag auch mit Einbeziehung dieser fiktiven Alimente noch weit unter der Einkommensgrenze, somit machte es in dem Fall nicht wirklich was aus).

Wie gesagt, ich persönlich würde meinem Kind weder den Vater noch das Geld verwehren wollen. Das Kind hat ein Recht auf beides.

Liebe Grüße!

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Ich kenne eine, die hat den Vater nicht eintragen lassen und Unterhaltsvorschuss kassiert,

obwohl die beiden zusammen waren und er bei ihr gelebt hat. (war da nicht gemeldet)

Nach ein paar Jahren haben sie geheiratet und er hat das Kind adoptiert.

So musste er den Unterhaltsvorschuss nicht zurück zahlen.

Ich fands total krass, als ich das gehört hab.

Deine Freundin ist in einer verzwickten Situation.

Sie sollte aber auch an später denken. Wenn das Kind nach dem Papa fragt, wie wird sie es ihm erklären?

Ich würde den Vater nicht in Schutz nehmen und ihn angeben. Wie er es seiner Frau erklärt, ist sein Problem. Schließlich wusste er ja, dass er verheiratet ist, und ein Kind entstehen kann, wenn er fremdgeht.

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Hi,
es wäre mir neu, dass Mütter in Beugehaft gesteckt werden, wenn sie den Vater nicht angeben. Nachprüfen, ob sie ihn wirklich kennt oder nicht kann doch eh keiner (es sei denn, sie war das Jahr vor der Geburt bei RTLII für Big Brother unter Vertrag...).

Die Frage ist halt, ob ihr die Konsequenzen klar sind:

- sie enthält ihrem Kind zum Beispiel Erbansprüche gegen den Vater vor. Auch ein uneheliches Kind hat solche.

- sie will vielleicht Unterhalt haben. Wenn der Vater nicht angegeben ist (und vielleicht irgendwann keinen Bock mehr hat zu zahlen, wenn er das überhaupt "formlos" macht ohne Vaterschaftsanerkennung) verlangt sie, dass das Jugendamt und damit der Steuerzahler blechen darf. Wie unfair ist das gegenüber der Gesellschaft?

- für mich am schlimmsten: sie nimmt ihrem Kind einen Teil seiner Identität, denn da gehört ein Vater nun mal dazu, egal, ob er mit ihr zusammenlebt oder nicht - es ist schlicht und einfach nicht nur ihr Kind. Und das KIND hat m.E. nach ein Recht darauf, den Vater zu kennen (wenn es möglich ist - was es ja wäre).

Wenn er zu feige ist ist das doch sein Problem. IHM war doch von vornherein klar, was er durch den "Seitensprung" (was für ein harmloses Wort) riskiert. Und dafür dem Kind alle Ansprüche vorenthalten? Dann wird gleich noch jemand betrogen werden neben der Ehefrau - diesmal ihr eigenes Kind.

Zwickmühle? Kann doch eigentlich nicht dein Ernst sein, wenn die Geschichte stimmt. Wieso hat er noch Mitgefühl verdient, wenn er sie anfangs offenbar belogen hat? Mir tut es vor allem leid für die Ehefrau, aber andererseits: hat sie es verdient, mit so einer Lüge ein scheinbar heiles Familienleben zu führen, nur, um es vielleicht doch irgendwie zu erfahren (was die Sache dann garantiert nicht besser macht)?

Meine Meinung dazu.

Viele grüße
Miau2

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Hallo,
danke für deine ausführliche Antwort.

Sie hat Angst dass wenn sie ihn als Vater angibt, er aus trotz heraus den Kontakt zu ihr und dem Kind abbrechen würde.
Es ist ihr erstes Kind, sie ist noch ziemlich jung.

Ich habe ihr auch dazu geraten ihn anzugeben!

Gruß
Selma

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Und wie soll es ansonsten für sie weitergehen?

Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt und ALGII für sie - statt Unterhaltsansprüche gegen den Vater des Kindes (und nicht nur für das Kind, sondern in den ersten 3 Lebensjahren auch für SIE)?

Also alle dafür zahlen lassen, damit er so tun kann, als wäre alles in bester Ordnung?

Oder wie stellt sie sich es vor?

Es ist unfair dem Kind gegenüber. Es ist unfair der Frau gegenüber, wenn sie weiter belogen wird (würde sie das wollen, wenn sie an Stelle der Ehefrau wäre?). Es ist unfair denen gegenüber, die an seiner Stelle ihr Leben finanzieren dürfen.

Aber Hauptsache, er bekommt, was er will - Spaß ohne alle Konsequenzen.

WENN er aus Trotz heraus den Kontakt zu seinem Kind abbricht - dann sagt das doch mehr als genug über ihn aus. Ich verstehe nicht, wie man mit so jemandem dann überhaupt Kontakt haben WILL.

Entweder, er steht zu seiner verantwortung, dann kann sie ganz offiziell zu ihm Kontakt pflegen (muss sie auch, denn als Vater hat er natürlich auch Rechte - Besuchsrechte zumindest). Oder er steht nicht dazu - dann wäre diese Person niemand, zu der ich auch nur irgendwie Kontakt haben wollen würde.

Außer natürlich, wenn es um finanzielle Verpflichtungen geht - und die hat er nun mal.

Viele Grüße
miau2

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