krank ohne Krankenschein, schnell bitte

Hallo zusammen,

gestern war ich einen Tag krank und konnte nicht auf Arbeit erscheinen. Ich war aber nicht extra beim Arzt und habe keinen Krankenschein. Meinem direkten Chef hab ich Bescheid gesagt, das war ok. Aber der Verwaltung muss ich es schriftlich mitteilen, weil die Zeit sonst als Fehlzeit gebucht wird. Nun suche ich nach einem Gesetz, wo drin steht das man als Arbeitnehmer einen (oder drei?) Tage zu Hause bleiben kann. Und wie heißt dieser Tag, Ausgleichstag?

Danke
Reni

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Hi!

Ich hab das gegoogelt:

Informationspflicht schon am ersten Tag
Das Entgeltfortzahlungsgesetz verpflichtet Sie als Arbeitnehmer, Ihren Arbeitgeber unverzüglich, also am ersten Tag, (persönlich, telefonisch, per Fax oder durch einen Dritten usw.) von Ihrer Krankheit in Kenntnis zu setzen. Sie müssen außerdem darüber informieren, wie lange Sie voraussichtlich arbeitsunfähig sind.

Sie müssen, wenn Sie krank sind, nicht sofort zum Arzt gehen. Bis zu drei Tage können Sie ohne ärztliches Attest zu Hause bleiben. Dauert die Krankheit länger, sind Sie verpflichtet, bis spätestens zum vierten Kalendertag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinung beim Arbeitgeber vorzulegen. Der Krankenschein muss die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit angeben.


Gruß!

Curly

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Hallo Reni,

sofern in Deinem Arbeitsvertrag nichts anderes steht (kann bei einigen sein, dass ein Krankenschein nämlich schon ab dem ersten Tag sein muss) gilt

Entgeltfortzahlungsgesetz:

§ 5 Anzeige- und Nachweispflichten

(1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Ist der Arbeitnehmer Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, muß die ärztliche Bescheinigung einen Vermerk des behandelnden Arztes darüber enthalten, daß der Krankenkasse unverzüglich eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit mit Angaben über den Befund und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit übersandt wird.

http://www.sidiblume.de/info-rom/arb_re/allg_ar/entgeltfortzg.htm

=> Du bräuchtest also für die ersten drei Tage KEINEN Krankenschein.

Gruß

Karen

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Hi!
Wenn vertraglich gereglt ist das Du am ersten Tag nen Krankenschein.
Ansonsten einfach die Verwaltung fragen wa sie genau will. Der Krankheitstag gestern wird als Krank verbucht und als nichts anderes - Du darfst auch keine Minusstunden oder so bekommen!!!!
Anrufen und fragen - DU bist schließlich nicht die erste Kranke - oder ???
LG,
Hermiene

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Es gibt da irgend so ein neues Gesetz...

Leider hab ich da keine Ahnung, ich weiß nur, dass ich von der Buchhaltung aus angehalten bin, für jeden Fehltag einen schriftlichen Nachweis abzugeben.

Also meldet sich ein Kollege bei mir krank und fehlt ohne Krankenschein vom Doc, dann schreibe ich einfach den Namen und die Tage auf und geb das in der Buchhaltung ab.
die meinte irgendwie, sie bzw. die Krankenkasse bräuchte das schriftlich... vielleicht war ja bei Dir auch sowas gemeint und nicht direkt ein Attest vom Doc?

lg
lichtchen #aha

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Hallo Reni,
da hat sich ab dem 01.01.06 was geändert............. Hat mit der Umlage U1 zu tun, die der Arbeitgeber an die Krankenkasse abführen MUSS.
Dadurch, dass der Arbeitgeber monatlich eine Umlage zahlt, kann er von der jeweiligen Krankenkasse des erkrankten Angestellten/Arbeiters für jeden Krankheitstag eine Erstattung für die dem Angestellten/Arbeiter geleistete Lohnfortzahlung verlangen.
Wieviel das prozentual jeweils ist, hängt davon ab, wie hoch die U1 ist, die ein Arbeitgeber zahlt. Zahlt er prozentual mehr, bekommt er auch pro Krankheitstag mehr erstattet.

Aber die Krankenkasse verlangt vom Arbeitgeber den Nachweis, dass der Angestellte/Arbeiter krank war.

Ohne Krankschreibung keine Erstattung. Und das Recht auf Erstattung gilt ab dem ersten Krankheitstag - oder auch eben nur für einen Tag, den jemand nicht auf Arbeit erschienen ist.

Ich hoffe, ich habs verständlich aufgeschrieben. Ich tu mich da a bisserl schwer.

Gruss
Trudi