Kirchenaustritt/Wiedereintritt/Patenschaft?Wer kennt sich da aus?

Hallo,

habe mal eine "kirchliche" Frage an euch. Und zwar wo steht denn geschrieben, dass man aus der Kirche ausgetreten ist? Bzw. wie sieht der Pfarrer, ob die Person , die die Patenschaft (kath.) bei einer Taufe übernehmen möchte Kirchenmitglied ist oder nicht?
Meine Schwägerin ist nämlich vor ein paar Jahren aus der Kirche ausgetreten. Um eine Patenschaft übernehmen zu können, muss sie jetzt ein Gespräch mit ihrem zuständigen Pfarrer führen und kann dann wieder eintreten und Taufpatin werden. Habe bei wikipedia gelesen, dass die Kircheneintritte und Austritte in dem sog. Kirchenbuch stehen. Wenn jetzt aber der Pate nicht mehr der Gemeinde angehört, in der die Taufe stattfindet, sondern weggezogen ist und auch dort der Kirchenaustritt erfolgt ist, wie merkt dann das der Pfarrer in der Taufgemeinde? Muss man da irgendeine Bescheinigung abgeben bei der Taufe in der steht, dass der Pate in der Kirche ist?
Hoffe, ihr versteht #kratz meinen teilweise etwas wirr formulierten Text und könnt mir ein paar Antworten geben.

Schon mal dankeschön und viele Grüße,
julianna03

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Ich bin nicht in der Kirche, war ich auch nie und bin trotzdem Taufpatin geworden. Es kommt halt immer darauf an wie das in der jeweiligen Kirche geregelt wird.

Ansonsten kann ich dir nicht weiter helfen.

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Hallo,

meist brauchst du einen Patenschein. ( Zumindest bei den Katholischen ).
Wir wollten die Taufe auch in unserer Stadt machen, da wurde er für Personen die aus anderen Gemeinden kommen, verlangt.
Gemeindemitglieder werden im Computer geführt und brauchen demnach keinen.
Mein Bruder sollte wieder Taufpate werden wie bei meinen 2 "Großen", ist aber zwischenzeitlich aus der Kirche ausgetreten.
Wir haben dann den Pfarrer gefragt der damals unsere 2 Kids getauft hat ( kleinere Gemeinde), allerdings habe ich nichts vom Kirchenaustritt meines Bruders erzählt. Der hat das dann gemacht.

LG,
Susi

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Hallo,

wenn ein Taufpate nicht aus der Taufgemeinde stammt, muss er einen Patenbrief einreichen, in dem die zuständige Kirchengemeinde die Zugehörigkeit bestätigt.

Unser Taufpate ist hier aus dem Ort und musste nichts vorlegen. Die Taufpatin kommt von weiter weg und schickte den Patenschein vor der Taufe zu uns, damit wir ihn dem Pfarrer vorlegen konnten. Bleibt auch bei ihm / im Pfarramt bei den Unterlagen.
Ohne Patenbescheinigung kein Taufpate von auswärts.

Ich wünsche Euch eine schöne Taufe.

Lieben Gruß, Susanne