Schönheitsreperatur von Türen. Sache der Vermieter oder Mieter?

guggi zusammen!

hab mal eine frage und hoffe, das hier jemand schlauer ist als ich ;)

wie schauts aus? wer is für schönheitsreperaturen von innentüren zuständig??
bei unseren türen fehlt das gummi.
soll sagen: wenn man die nicht mega vorsichtig schliesst, klirrt das glas.........
unsere küchentür hat bereits schon einen kleinen sprung...
unsere vermieterin haben wir schon mehrmals drauf aufmerksam gemacht, dass das gummi fehlt, aber sie wusste auch nicht recht, was da zu tun ist *kopfkratz*

sache des vermieters, das gummi einzubauen??

zudem wurden die türen nicht lackiert sondern einfach weiss übergetrichen.
müssten also abgeschliffen werden, damit lack, folie etc. hält..
auch sache des vermieters oder müssen wir selbst ran?

muss dazu sagen, das die türen wirklich gruslig ausschauen.
die türen sind alle aus holz.
einige wurden mit weisser folie überzogen, andere statt mit lack mit weisser wandfarbe übergestrichen...
schaut alles total fleckig und streifig aus *grusel*

weiss jemand rat?
dankeschön =-)

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Was steht im Mietvertrag ?

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Hallo,
normalerweise sind Schönheitsreparaturen bis 50,- vom Mieter zu tragen.
LG Simone

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Hallo,

vermutlich handelt es sich der Beschreibung nach um Türdichtungen bzw. auch Türdichtungsgummi genannt.

Der Vermieter ist grundsätzlich verpflichtet, die Mietsache ( Wohnung ) in einwandfreiem Gebrauchsfähigen Zustand zu übergeben und diesen während der gesamten Mietzeit auch so zu halten.

Ein solches fehlen stellt einen Mangel dar. Ist dieser bei Wohnungsübernahme durch den Mieter gegenüber dem Vermieter nicht Schriftlich bemängelt worden, so haftet letztendlich der Mieter für diesen Mangel nach Wohnungsauszug. Ist der Mangel nachweislich dem Vermieter mitgeteilt worden und hat der Vermieter diesen Mangel nicht beseitigt so haftet der Vermieter auch für die Folgeschäden ( Glastür ). Auch dann, wenn der Mieter trotz des angezeigten aber nicht behobenen Mangels die volle Miete weiterzahlt.

Das gleiche gilt für den Anstrich der Türen. Ist die Art und weise der Türbeschichtungen nicht fachgerecht so ist dies als Mangel zu bezeichnen. Auch hier gilt wieder der gleiche Tatbestand wie vor schon erwähnt. Nur, wenn der Mieter den Mangel schriftlich ( explizit ) anzeigt und der Vermieter der Mangelbeseitigung nicht nachkommt und der Mieter folglich keine Mietminderung hinsichtlich des Mangels geltend macht und auch nicht vornimmt und den vollen Mietzins weiter zahlt, so haftet letztendlich der Mieter beim Auszug und kann dann einen solchen Mangel nicht mehr geltend machen.

Völlig unabhängig was im Mietvertrag vereinbart wurde.

mfg
Nobility

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Hallöchen :-)

Wie lange wohnt ihr denn schon in der Wohnung ?
Es kommt darauf an ob es eigenes Verschulden ist
oder ob es schon vorher,vor dem Einzug,war.

Im unteren Fall kann man beim Vermieter mal nachfragen
und sagen dass es bei der Besichtigung nicht erwähnt wurde, jetzt erst entdeckt wurde und ob ein Tischler vorbei geschickt werden könnte (in der Regel werden die Kosten auch vom Vermieter übernommen).
Da ihr ein recht auf eine ordentliche und nutzbare,
vertragsmäßige Wohung habt.

Habt ihr die Wohnung als Nachmieter so wie ihr sie gesehen habt übernommen,kann es eventuell sein,dass der Vormieter vom Vermieter ran gezogen wird.

Ach und die Küchentür sollte ersetzt werden.
Besteht doch die Gefahr dass sie demnächst in Dutt gehen könnte,da würde ich aber zu sehen ;-)
Ebefalls beim Vermieter nachfragen.

Gruß aus dem sonnigen Norden,
Nine #sonne