"markenkleidung" aus urlaub mitbringen, ist das erlaubt?

hallo!
meine eltern fahren demnächst nach bulgarien und wollten meiner tochter eigentlich t-shirts oder pullover mit markennamen drauf mitbringen. mir ist klar, daß das nachgemachte sachen sind. aber das ist doch eigentlich egal. jetzt habe ich von bekannten gehört, daß das verboten sein soll und die käufer sehr hohe strafen bezahlen müssen, wenn sie erwischt werden. das möchte ich natürlich nicht! wer weiß da wie das genau geregelt ist? ist das wirklich verboten auch im kleinen stil, wenn es nur 2 pullis sind. oder eventuell nur für jemanden, der das im größeren stil aufbaut?
lg und schon mal danke, schnappi!

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Hallo schnappi,

soweit ich in Erinnerung habe ist es in Italien verboten gefälschte Markenware zu kaufen. Ob es in Bulgarien auch mit hohem Strafen geahndet wird, weiß ich nicht. Da müssen deine Eltern mal genauer erkundigen.
Aber es kann sein dass sie dort richtige Markenwaren kaufen können. Hängt halt mir der Währung zusammen.

Am besten bei der örtlichen Polizei erkundigen. Ich denke die können deinen Eltern helfen.

Lg
Marmelade

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Markenplagiate jeglicher Art sind in der EU (also auch in D) verboten! Sowohl Handel, als auch Einfuhr und Besitz. Läßt Du Dich bei der Wiedereinreise mit dem Zeug erwischen, ist eine Strafe fällig, darüber hinaus wird die Ware beschlagnahmt und vernichtet.

Ob Du die Klamotten nur für Dich privat haben oder bei eBay etc. verschleudern willst, spielt keine Rolle!

Diese Sachen sind illegal!

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Hallo,

wir waren schon mehrfach in der Türkei und haben uns mit sämtlichen "Markensachen" eingedeckt. Natürlich auch alle anderen aus dem Flugzeug.
Soweit ich weiß, ist es nur nicht erlaubt, mit den Sachen zu handeln, sie zu besitzen ist aber nicht strafbar.

Gruß Anne

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http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/d0_verbote_und_beschraenkungen/index.html

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hallo!

vielen dank für eure antworten!
habe jetzt mal direkt zum zoll geschrieben. nun bin ich schlauer. kopiere euch den text mal hier rein. somit dürfen sie uns dann pullis mitbringen ohne schlechtes gewissen.#freu

lg schnappi!

Sehr geehrte Damen und herren,
bezüglich Ihrer Anfrage gebe ich Ihnen nachfolgend einige Informationen.

Private Einfuhren
Hersteller von Markenartikeln investieren viel Geld in Entwicklung,
Technologie, Werbung, Herstellung und Vertrieb, bis ihr Produkt auf dem Markt
angeboten werden kann. Der Markenhersteller garantiert und bürgt für Qualität
mit seinem Namen. Sein Firmenname oder sein Firmenlogo (Marke) stellen ein
Qualitätssiegel dar.

Qualität ist ein begehrtes Handelsprodukt, das seinen Preis hat.
Mit der steigenden Nachfrage des Verbrauchers nach Markenprodukten wächst auch
die Zahl der Fälschungen und Plagiate. Produkte, die widerrechtlich mit Namen
und Kennzeichen versehen sind und deren Aussehen den Verbraucher bewusst über
Herkunft und Qualität täuschen. Der überwiegende Teil dieser
schutzrechtsverletzenden Produkte kommt aus Drittländern in die Europäische
Gemeinschaft. Die Überwachung dieses illegalen grenzüberschreitenden
Warenverkehrs ist Aufgabe der Zollverwaltung.

Bitte beachten Sie: Nachgeahmte bzw. gefälschte Produkte dürfen grundsätzlich
nicht in den Wirtschaftskreislauf gelangen. Dies trifft ausnahmslos für
kommerzielle Sendungen zu. Bei privater Nutzung gibt es eine Ausnahmeregelung
zu beachten.

Im Reiseverkehr schreitet die Zollbehörde bei gefälschten Waren unter folgenden
Voraussetzungen nicht ein:
Die Waren haben keinen kommerziellen Charakter,
der Warenwert der Gesamtsendung (alle Waren) darf nicht mehr als 175 EUR
(Einkaufspreis im Urlaubsland) betragen und
die Waren werden im persönlichen Gepäck des Reisenden mitgeführt.
Es dürfen sich allerdings im Hinblick auf Art und Menge der gefälschten Waren,
der Person des Beteiligten oder aufgrund sonstiger Umstände keine Anhaltspunkte
ergeben, dass die Falsifikate für den gewerblichen Verkehr bestimmt sind.
Ergeben sich Anhaltspunkte für einen kommerziellen Charakter, werden die Waren
beschlagnahmt.
In der Praxis treten immer wieder Probleme auf, ab welcher Menge oder welchem
Wert die Waren einen kommerziellen Charakter besitzen. Dafür können aber keine
eindeutigen Regeln aufgestellt werden. Vielmehr muss der Zollbeamte für jede
einzelne Sendung eine neue Entscheidung treffen. Dies erfolgt aufgrund seiner
konkreten Feststellungen in dem betreffenden Einzelfall.

Übersteigt der Wert der Gesamtsendung 175 EUR, wird jede Fälschung einbehalten.

Im Postverkehr gibt es keine Ausnahmeregelung. Sollte die Sendung auch nur
einen gefälschten Artikel beinhalten, wird dieser beschlagnahmt.

Bitte bedenken Sie Folgendes:

Plagiatoren und Fälscher eignen sich illegal schöpferische Leistungen anderer
an, um sich persönlich zu bereichern.
Marken- und Produktpiraterie gehört zum Bereich der Wirtschaftskriminalität.
Plagiate und Fälschungen können erhebliche Gesundheitsrisiken für den
Verbraucher darstellen (Automobilersatzteile, Arzneimittel, fehlerhaftes
elektronisches oder schlecht verarbeitetes Spielzeug).
Für eine Fälschung bekommen Sie keine Garantieleistung.
Der Handel mit Plagiaten und Fälschungen bedroht die Existenz kleiner und
mittelständischer Unternehmen.
Produkt- und Markenpiraterie bedrohen Arbeitsplätze, vielleicht auch Ihren.
Für Fragen im Zusammenhang mit der Ein- und Ausfuhr von gefälschten
Markenartikeln stehen zur Verfügung:

die Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz,

Nachrichtlich möchte ich Sie ganz allgemein auf die Ausführungen auf unserer
Homepage
www.zoll.de hinweisen, die zum Thema „Zoll“ einige Informationen bietet.

Aus rechtlichen Gründen können diese Auskünfte nur unverbindlich erteilt
werden.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag