aussagekraft der zeugen...

hallo,

habe heute endlich post bekommen...hatte anfang februar einen autounfall...es stand aussage, gegen aussage...ich sagte es war grün und meine unfallgegnerin sagte auch, das es bei ihr grün war...(sie war linksabbiegerin und ich fuhr geradeaus...)

ich hatte eine zeugin im auto und die andere person hatte einen zeugen, der hinter ihr gefahren ist...

jetzt wurde ich schuldig gesprochen...150 € busgeldstrafe, 4 punkte und einen monat fahrverbot...:-[


kann mit jemand sagen, warum die zeugenaussage von mir, anscheinend nicht so sehr gewertet wurde, wie die andere zeugenaussage??

ich finde es irgendwie eine frechheit, dass ich trotz "grün" jetzt das alles zahlen muss...
(bin mit zu 100 % sicher, dass es grün war...da ich vorher noch sagte, "wow, wir haben grüne welle...")

übrigend sagte mir der polizist an der unfallstelle, dass die ampel neu eingestellt wurden und dass es in der letzten zeit an dieser stelle mehrere unfälle gab... ca. 2 wochen nach meinem unfall, stand auch plötzlich an dieser stelle ein <ACHTUNG-geänderte verkehrsführung-schild...>

-das deutet ja auch darauf hin, dass mehrere unfälle passiert sind...

LG money

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Einspruch einlegen!
Hattest du keinen Anwalt????#kratz

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das ist ja unser problem...haben leider keine rechtschutzversicherung und einen anwalt können wir uns so momentan einfach nicht leisten...

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Hallo,

wenn du geradeaus gefahren bist und der andere ein Linksabbieger war, hast du Vorfahrt also ist es so oder egal.

Lass dich von einen Anwalt beraten, denn wenn du im recht bist muss der Gegner die Anwaltkosten übernehmen oder dessen Versicherung.
Wir hatten 2004 einen Unfall uns ist jemand ins Auto gefahren,( hinter uns um die Kurve gefahren ), wir haben damals keine Polizei geholt und haben es später bitter bereut.
Das ganze ging über einen Jahr bis es letztendlich vor Gericht ging.

Lasst euch auf jeden fall beraten.
Lg Bianca

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Hallo,

Vorfahrt nur, wenn es kein Grünlicht für Linksabbieger gab.

Und das halte ich hier für sehr wahrscheinlich, da ansonsten keine Verurteilung wegen Rotlichtverstosses hätte erfolgen dürfen.

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Ich wuerde "schlechtem" Geld keins hinterherwerfen.
Wenn Du nicht nachweisen kannst, dass zum Beispiel die Ampelanlage defekt war, wuerde ich den Schuldspruch akzeptieren. Wenn Du in der Berufung auch verlierst, wird es deutlich teurer.

Bezahl und vergiss den Aerger so schnell wie moeglich...


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Das die Aussage der Person die mit dir im Auto war nicht ganz so gewertet wird wie die des Zeugen des Unfallgegners liegt schlicht und ergreifend daran, dass dein Zeuge dich kennt und der Zeuge des Unfallgegners ist unabhängig und kennt diese Person nicht. Hättest du jetzt einen Zeugen gehabt, der z. B. am Straßenrand steht und dich nicht kannte oder auch hinter dir fuhr, wäre die Sache anders ausgegangen.

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Ich gehe mal davon aus, dass dem Autofahrer, der hinter deinem Unfallgegner gefahren ist am meisten geglaubt wurde, da er neutral war. Das Gericht muss bei Aussage gegen Aussage abwägen, wem sie glauben und da deine Zeugin bei dir im Auto war, ist die Aussage weniger glaubwürdig als die eines neutralen Zeugen.
Das habe ich ganz wertfrei als Antwort geschrieben, wie ich denke, dass das Gericht handelt.
Wenn du nicht konkret nachweisen kannst, dass die Ampelanlage nicht richtig funktionierte, wird ein Einspruch gegen das Urteil nichts bringen.

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Hallo,

bin auch in so einem Rechtstreit. Mein Unfallgegner blinkte rechts und fuhr mit der Vorderseite des Autos in eine Parklücke, daraufhin wollten wir Ihn links überholen. Plötzlich fährte er doch nach links und wir stoßten zusammen, Ich hatte allerdings 3 Zeugen im Auto die das genauso wie ich mitbekommen haben, mein Unfallgegner war allein. Allerdings hat er nach dem Unfall an die Zeugen seine Schuld zugegeben und wie die Polizei da war hat er seine Aussage geändert. Jetzt ist die ganze Sache beim Anwalt. Was denkt ihr habe ich mehr Chancen wie der??? Oder wird in diesem Fall die Aussagen der Zeugen auch nicht interassant??

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schwierig zu sagen. Schuldeingeständnisse am Unfallort werden häufig widerrufen. Es wird sicher interessant, wie er den Unfallhergang schildert. Wenn keine weiteren Zeugen da sind, wird wohl den drei Zeugen von dir geglaubt, wenn sie sich nicht widersprechen und, was auch wichtig ist, die Aussagen nicht abgesprochen klingen.
Viel Erfolg dir

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Hallo,

behauptet Dein Gegner er hätte Grünlicht für Linksabbieger gehabt?

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ja behauptet er...

es war ein linksabbieger pfeil...

jedoch ist sie erst kurz vor der ampel von der geradeaus spur, auf die linksabbiegersprut gewechselt....diese ampeln sind verschieden geschaltet...


naja, es bleibt mir ohne rechtschutz wohl nichts anderes übrig, als zu zahlen...#augen

LG