Berufsgenossenschaft geht an Pflegepersonen ran

ich hoffe, finde hier einige mitbetroffende.
ich habe ein nun mitlerweile 17jähriges pflegekind(kevin)
ich wurde vom zuständigen jugendamt informiert, dass ich als vollzeit-pflegeperson verpflichtet bin, mich bei der zuständigen berufsgenossenschaft versichern zu lassen.
hat die berufsgenossenschaft ein gesetzl. schlupfloch gefunden, um noch mehr für ihre "sessel-pupper" einzutreiben???!!!!#kratz

ist es jetzt so, dass ich sicherheits-schuhe tragen muss, wenn ich das zimmer von kevin betrete#gruebel
ok, beiträge werden vom jugendamt erstattet. aber wird der steuerzahler nicht schon genug geschröpft?!
muss ich jetzt die arbeitsschutz- und unfallverhütungsvorschriften aufhängen???
ist natürlich überzogen. aber ich kann es einfach nicht glauben.
auf nachfragen hiess es, dass noch nicht alles geklärt ist. vieleicht ist unser kevin bis dahin volljährig. und dann erledigt sich das für uns.
ist jemand hiervon auch betroffen?
gruss
sabine

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Ich finde Dein Gequäcke unmöglich. Sei froh, dass Du Dich dort versichern kannst.

Ich bin selbstständig und freiwillig in der Berufsgenossenschaft.

Gruß

Manavgat

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In wiefern wirst Du denn geschröpft wenn das Jugendamt die Beiträge erstattet? Über was regst Du Dich dann eigentlich auf?

Sei doch froh das Du bei der BG versichert wirst... das hat doch für Dich auch Vorteile, sei es jetzt bei der Anrechnung auf die Rente, oder bei längerer Krankheit... und wenn Dus doch gar nicht zahlen mußt, warum jammerst Du denn dann?

Ich glaube viele Mütter wären froh wenn sie die Chance hätten sich kostenlos bei der BG zu versichern.... dafür würde ICH dann notfalls auch die Unfallverhütungsvorschriften an die Klo-Türe hängen... schadet auch bestimmt niemandem!

Grüße
Barbara

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sonst geht es dir gut ja?

stell dir vor, du hast einen unfall, bleibst behindert, wer soll für dich zahlen? die allgemeinheit?

du übst einen beruf aus.

grüßle
wolf

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>>du übst einen beruf aus. <<

machen abhängige angestellt auch...

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dafür leistet ja der betrieb die abgaben an die BG.
als selbständiger musst du die zahlungen tätigen.


grüßle
wolf

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ok, hatte dass grundsätzliche vergessen:

Wenn wir als Selbstständige eingestuft werden, ist es mit dem privaten Rechtsschutz für Pflegeeltern vorbei, selbstständige Tätigkeiten sind prinzipiell nicht durch eine private Rechtsschutz abgesichert

Die BGW schert Tagespflege (die Tagespflegeeltern sind wirklich pflichtversichert!) und Vollzeitpflege noch immer über einen Kamm, die haben noch immer nicht gemerkt, dass es sich um zwei grundverschiedene Dinge handelt.

Als weiteres Problem könnte sich das Arbeitsrecht herausstellen, denn Beschäftigte im öffentlichen Dienst dürfen beispielsweise keine weitere Tätigkeit eingehen, wenn nicht der Dienstherr zustimmt. Ähnliches gilt für Vollzeit-Beschäftigte in der privaten Wirtschaft, denn auch hier darf nicht ohne weiteres eine zusätzliche Tätigkeit aufgenommen werden, denn die Ruhezeiten dienen ja dem Erhalt der Arbeitskraft.

Vollzeitpflege ist Wohlfahrtspflege, daran lässt sich nicht rütteln.
Die Frage ist, ob wir selbstständig oder ehrenamtlich tätig sind.

Ehrenamtliche Tätigkeit ist laut Gesetz nicht klar definiert, aber alle Versuche, dies abzugrenzen, schließen uns Pflegeltern NICHT ein: Es geht um ein gewähltes Amt, das in einem klaren zeitlich definierten Umfang ausgeübt wird.

Bleibt noch die selbstständige Tätigkeit:

Eine Voraussetzung für selbstständige Tätigkeit wäre eine Weisungsfreiheit, d.h. dass wir im Rahmen des Pflegeverhältnisses alle Entscheidungen selbst treffen könnten.
Gegenüber dem Jugendamt besteht keine Weisungsfreiheit, erzieherische Massnahmen, die im Hilfeplan festgelegt werden, müssen wir ausführen, ob wir zustimmen, oder nicht.



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ich kenne nur, daß die Berufsgenossenschaft dafür zahlt, wenn mir auf dem Weg zur Arbeit was passieren sollte..
wenn Du dort direkt mal anrufst und nachfragst, ob Du überhaupt in die Kategorie reinfällst?

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Hi Sabine,

müssen auch die Pflegekraft unserer Tochter unfallversichern.

Das kostet nicht die Welt, ca. 90 Euro im Jahr...

Wo ist dein Problem?


LG

Susanne

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wir sind eine familie!!!und ich möchte nicht irgendwann unterscheiden müssen, wann ich mir mal vieleicht die hand verbrenne. entweder beim kochen für alle (da zahlt die berufsgenossenschaft nicht) oder beim kochen für das pflegekind ( da zahlt sie).
und wir möchten eine familie bleiben