Prozesskostenhilfe nach Jahren zurück zahlen?

Hallo!

Ich habe mal eine Frage.
Vor einpaar Jahren habe ich mich scheiden lassen.Ich musste mir einen Anwalt nehmen.
Damals habe ich Prozesskostenhilfe beantragt.
Wie verhält sich das mit der Rückzahlung?
Wieviele Jahre kann das Gericht denn diese Beratungshilfe zurück fordern? #kratz
Ich habe nämlich heute einen Brief bekommen, wo ich mein derzeitigen Vermögen darlegen muss.
Musste zwar nur mein Vermögen darlegen, aber wie verhält sich das denn wenn man einen Lebenspartner hat? Wird der dann mit angerechnet?
Er hat ja im Prinzip nichts mit der Scheidung zu tun, deshalb habe ich ein bisel Bammel das sie ihm ans Geld wollen.
Man weiss ja nie #kratz

Danke für Antworten!
Vielleicht ist ja Jemand aus der Branche (Rechtsanwaltsgehilfin oder so)

Gruss Jacqi

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lebenspartner - kann wenn gemeinsames vermögen besteht - wohnung haus auto

du musst deine vermögenswerte angeben und ja die prozesskostenhilfe ist ein zinslos gewährtes darlehn, das du im rückzahlungsfall auf jedenfall als ausergewöhnliche belastung (wie alle zu scheidung anfallenden kosten im zahlungjahr) in der steuererklärung auch angeben darfst.

nur die, bei denen überhaupt nix zu holen sind - werden von der gemeinschaft in diesem punkt gezahlt. ansonsten ist scheidung & co privat vergnügen - was du ja verstehen wirst, das die allgemeinheit nicht wirklich ein interesse daran hat, dir dies zu zahlen.

es kann sogar im scheidungsfall soweit gehen, das die kosten des partners dir "versuchsweise" abgefordert werden - das haben die bei mir versucht damals, mit einem entsprechenden hinweis, das diese kosten nicht mich betreffen sondern meinen ex brauchte ich lediglich in vom gericht ausgerechneten monatlichen raten (richten sich nach meines wissens den pfändungsgrenzen) zurück zahlen UND wurden in der steuererklärung voll anerkannt.

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Wie lange liegt die Scheidung denn zurück?

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2004 !

LG Jacqi

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Dann können die das noch machen. Die können dich 4 Jahre rückwirkend überprüfen, ob du mittlerweile ein Einkommen hast, wovon du das zurückzahlen kannst. Du hast einen Freibetrag beim Einkommen, fürs Kind und Partner ebenfalls, zzgl. Warmmiete D. h. solltest du jetzt noch nicht über ein Einkommen verfügen, wovon du das zurückzahlen kannst, dann können die das noch bis 2008 immer wieder überprüfen.

Eigentlich steht das aber auch alles in den Hinweisen der beim Antrag der PKH dabei war und dein Anwalt müsste dich auch darüber informiert haben.

Auf jeden Fall solltest du für genauere Informationen deinen Anwalt kontaktieren oder mal beim zuständigen Gericht nachfragen wie die Einkommensgrenzen sind.

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4 Jahre lang muss man sein Vermögen darlegen.
Schnuppi

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Nun bin ich mal wieder durch Euch klüger ;-)

Lieben Dank!

Hatte auch daran gedacht auf meine Unterlagen zu schauen, ob was über Rückzahlung der Prozesskostenhilfe steht...aber nix.
Meine Anwältin konnte man vergessen, die hat ja nun wirklich nichts an mir verdient, das hatte sie mir nicht gesagt das ich das später rückzahlen muss.


Jacqi

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"4 Jahre lang muss man sein Vermögen darlegen."
schnuppi, worauf berufst du dich, bzgl. deiner aussage?
wäre schön, wenn du es uns zeigen kannst.

bin mir da nicht so sicher, vor allem wegen dieses satzes:

"Sie sind maximal verpflichtet, 48 Monatsraten zurückzuzahlen,
so dass einerseits für Sie nicht unendlich hohe Kosten anfallen können,
andererseits die Rückzahlung der Kosten *sehr weit gestreckt* ist."
http://www.finanztip.de/recht/sonstiges/raten.htm

bedeutet dies nicht eher, daß die prüfung der lebensumstände, über einen längeren zeitraum vorgenommen wird?

und überhaupt, wo schwirrt das mikuhäschen rum...
könnte mir von ihm eine kompetente aussage vorstellen.

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hallo,
4 jahre haben die zeit,sich ihr "darlehen" zurück zu holen.
du bist aber nicht wieder verheiratet?
soweit ich weiss,gilt das einkommen des partners nur,wenn man wieder verheiratet ist.oder es zählt als eheähnliche gemeinschaft,ab 2 jahre des zusammenwohnens/zusammenseins.
so war es leider bei uns.
gruss yvonne

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Also ich bin getrennt lebend seit 2002, habe dann auch 2002 meinen neuen Partner kennengelernt.
2004 wurde ich dann geschieden.
Bin nicht wieder verheiratet, noch nicht.

Danke für die Antwort!

LG Jacqi