illegaler download..Strafen?

Hallo,

Wegen dem Post weiter unten muss ich hier einmal nachfragen.
Mir wurde gesagt, dass gegen das alleinige runterladen und Streamen noch keine gerichtlichen Urteile vorliegen. Die bisherigen Urteile beziehen sich auf den download per torrent, weil hierbei der Film gleichzeitig hochgeladen wird.
Stimmt das?

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So habe ich das auch verstanden.

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Die Rechtslage ist nach wie vor strittig, was diverse dubiose Kanzleien nicht davon abhält, die Nutzer von solchen Plattformen abzumahnen. Hier wird dann je nach Kanzlei ein Betrag von durchschnittliche etwa 900-1500 Euro verlangt.

Finger weg von illegalen Portalen.....für die Strafen die da anfallen kannst Du 10 Jahre lang legal Filme gucken.

Diese illegalen Portale sind ziemlich schlecht programmiert, und selbst unfähige Hacker kommen sehr leicht an die Daten dran....darum haben die Kanzleien auch immer sehr schnell die Nutzer ermittelt, was normalerweise entweder gar nicht möglich wäre, oder zumindest sehr langwierig wäre.

Die meisten Leute bezahlen diese Abmahnungen, auch weil ein Anwalt und ein Gerichtsverfahren mehr kosten würde, und die private Versicherung diese Kosten NICHT übernimmt.

Es gibt genug sichere Anbieter wie zB. Netflix und Co.....lieber dort die Filme schauen, und einen kleinen monatlichen Beitrag zahlen.....und keine Probleme bekommen !

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Hallo,

ja du hast richtig gehört, in der Bundesrepublik Deutschland ist noch niemand wegen dem Illegalen Herunterladen von Musik und Film verurteilt worden, nicht nur das, es wird schlicht nicht verfolgt.

Der Hintergrund ist, beim herunterladen steht dem Rechteinhaber ausschließlich der tatsächlich entgangene Kaufpreis des Films oder des Musikstücks/albums zu. Wir sprechen dabei um Schadenersatz im 1 bis 2 stelligen Eurobereich.
Das ist der erste Punkt!

Der 2. Punkt und der ist viel gravierender warum dies nicht verfolgt wird, für diese Peanuts im 1 oder 2 stelligen Eurobereich lohnt es sich nicht die Maschinerie anzuwerfen da:
Nur der Anschlussinhaber ermittelt wird, das reicht aber in der Regel nicht zu einer Verurteilung, man muss den Täter zu packen bekommen.

Ich rate im übrigen auch von den dubiosen Streamingseiten ab, aber nicht wie viele wegen dem Streaming (Streaming ist für den Nutzer eine rechtliche Grauzone und nicht illegal), sondern wegen den Seiten selber.
Auf vielen von diesen dubiosen Seiten fängt man sich schneller einen Trojaner/Virus etc. als man schauen kann wenn man nicht ganz vorsichtig ist.

Was aber in Deutschland verfolgt wird, aber durch starkes kippen der Rechtsprechung zugunsten der Abgemahnten, ist das HERAUF bzw. Uploaden von Musik und Filmdateien.
Also wie du schon weißt das zur Verfügung stellen von Dateien für andere.
Deshalb heißt es ja auch FileSHARING, ich teile also meine Dateien völlig unkontrolliert mit anderen.
Da man unkontrolliert zur Verfügung stellt, wird der Schadenersatz geschätzt auf Fantastilliarden entgangener Gewinne, na gut, sie sind mittlerweile bei Beträgen von 15.000 bis 20.000 pro Filesharing Fall angekommen.

Nun hat leider die Dame die unten geschrieben hat alles falsch gemacht was man nur falsch machen konnte.
Ein leichtes Spiel für die Abmahnanwälte, durch schüren von Angst haben sie mal eben 900,-€ aus einer Familie gepresst.
Mit richtiger Reaktion hätten Sie keinen einzigen Cent bezahlt.

Ich bin, da ich Anschlussinhaber war und immer noch bin und meinen Internetanschluss Familienmitgliedern und Freunden zur Verfügung stelle 2010/2011 mehrmals abgemahnt worden.
Wer damals bei mir Filesharing betrieben hat kann ich nicht sagen, man hat sich mir nicht offenbahrt.
Es waren insgesamt 4 Abmahnungen.
Keine davon habe ich bezahlt, im Gegenteil, eine Abmahnung kam dem Abmahner sogar durch eine von mir eingereichte negative Feststellungsklage teuer zu stehen.
Ich habe den Spieß also umgedreht bei einem der nicht einlenken wollte.
Einer durfte dann knapp 4000,-€ abdrücken, anstatt 850,-€ von mir zu bekommen ;-)

Ich stelle meinen Internetanschluss im übrigen Freunde und Bekannte nach wie vor zur Verfügung :-)

Mit guter Verteidigung hat ein Abmahnanwalt vor Gericht heutzutage nahezu keinerlei Chancen mehr bei folgenden Fällen/Konstellationen.
Der Anschlussinhaber teilt seinen Anschluss nachweisbar mit Familienmitgliedern, Freunden.
Freunde und minderjährige Kinder sind zu belehren das Filesharing von Anschluss aus verboten ist. Volljährige familienmitglieder braucht man nicht zu belehren.

Ebenfalls chancenlos vor Gericht ist ein Abmahnanwalt bei einer Einfachermittlung mit nur einer IP.

Leider funktioniert das Geschäftsmodell der Abmahnungen immer noch sehr gut, weil sich viele immer noch von dem "Heiße Luft" Geblubber einschüchtern lassen.
Siehe die TE unten, da schreibe ich auch nichts, da man kein Salz in die Wunde streuen muss.
Ich glaube sie weiß dass Sie alles falsch gemacht hat was man nur falsch machen konnte.

Gruß
Demy

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Und wie man sieht, sind es nicht nur Jugendliche, die auf diese Masche hereinfallen. Mir fällt auf, dass hauptsächlich die Generation 50+ dafür empfänglich ist. Unrechtsbewusstsein bei sich selbst und den Kindern vorhanden und mal was vom sogenannten "Internet" gehört. Das war es dann auch. Wenn man sich einer Dache nicht ganz sicher ist, sollte man fachlichen Rat einholen.
Im Falle der TE weiter unten hatte der Sohn wohl tatsächlich etwas heruntergeladen. Die hätte ihn aber auch zu Unrecht beschuldigen können, wenn das Schreiben einfach nur so ins Blaue hinein zugeschickt worden wäre. Das ist dann dem Kind gegenüber auch nicht sehr beziehungsförderlich...

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*Sie

*Sache

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ich habe es ebenfalls so verstanden... ansonsten halt mal beim anwalt nachfragen, falls du bedenken hast

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ja, ich hab auch mal so einen Brief bekommen, aber dann hab ich mit einem Anwalt Widerspruch eingelegt und es ist nichts passiert. Seltsam...