Wie oft darf die Miete erhöht werden?

Hallo Zusammen
Soeben bekamen wir ein Schreiben das unsere Miete wieder erhöht wurde :-[
Als wir hier einzogen (Dez. 2003) bekamen wir direkt eine Mieterhöhung von 20€. Also waren es 506€ an den Vermieter #schock

Dann wurde aber immer konstant zum April 2004, April 2005, April 2006 und natürlich auch dieses Jahr 2007 die Miete erhöht.
Immer schön im Wechsel Nebenkosten, Kaltmiete

Sind jetzt bei 546€

Das ist für uns eine Mieterhöhung in den letzten 3 Jahren um ganze 60€

Wir haben eine 3 Zi. Wohnung von 74m². 2 OG unter dem Dach.
Haben ständig im Winter Schimmel (keine Wärmedämmung verhanden, weder Haus noch Dach).

Irgendwo seh ich das doch nicht mehr ein..... stänig wird erhöht und gemacht wird garnichts :-[

Muss man das als Mieter einfach so hinnehmen???

Wegen dem Schimmel war schon 3mal der Maler hier, selbst ein Sachverständiger war hier und meinte es liegt an der mangelnder bzw. fehlender Dämmung.......

Mietminderung ist schlecht, VW-Immobilien schmeißt gleich raus wenn jemand es wagt zu mindern (und das ist kein Scherz!), außerdem schicken die ja ständig Maler hier her, nur bringt es leider nichts, denn sowie es eben wieder kälter wird schimmelts...... :-[

Aber muss man das so hinnehmen mit der ständigen Mieterhöhung??????

LG Alexa

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hallo alexa,

ich habe dir mal was rausgesucht:

Ein Mieterhöhungsersuchen des Vermieters an den Mieter darf nach Ablauf von 12 Monaten seit der letzten Mieterhöhung im Rahmen der ortsüblichen Mieten gestellt werden. Zu beachten ist dabei, dass innerhalb drei Jahren die Miete um nicht mehr als 20 % erhöht werden darf.

Grundlage der Berechnung von 20 % ist nicht die letzte Mieterhöhung. Das Gesetz stellt ausdrücklich darauf ab, dass innerhalb von drei Monaten nicht mehr als 20 % verlangt werden dürfen.

Beispiel. Mieterhöhung zuletzt am 01.01.2003 um 10 %. Ursprungsmiete bis 31.12.2002 500 EURO. Ab 01.01.2003 somit 550,00 EURO. Das nächste Mieterhöhungsersuchen darf der Vermieter vor dem 01.01.2004 nicht dem Mieter übergeben. Er will nun weitere 10 % und begründet es damit, dass innerhalb drei Jahren 20 % verlangt werden dürfen. Diese weiteren 10 % ab 01.03.2004 würden eine Miete in Höhe von 605,00 EURO ergeben. Da aber nur 20 % innerhalb von drei Jahren erlaubt sind, aber der Ausgangspunkt der Miete der 31.12.2002 in Höhe von 500 EURO ist, sind 20 % nur 600,00 €. 605 € entsprechen 21 %

Nun zu deiner Wohnung. Wenn du nicht den Weg der Mietminderung gehen willst, was dir nach einer Mieterhöhung immer wieder erneut möglich ist, dann bleibt wirklich nur der Umzug.
Ich habe über einen Zeitraum von 3 Jahren mit meinem Vermieter regelrecht gekämpft, es ging auch um Mietminderung. Letztendlich hat er mich vor Gericht gezogen und verloren. Nun habe ich Ruhe, aber es waren 3!!!!! Jahre. Wenn du also keine Lust auf Ärger hast, dann würde ich mir echt Gedanken über eine neue Wohnung machen.

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http://www.rechtbekommen.de/miete/preis.html

Vielleicht hilft Dir diese Seite , ansonsten einfach mal googeln !

LG
Jeromé

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Hallo

Ich würde zum Mieterschutzverrein gehen und zwar mit allen Belegen und Unterlagen.


Viel Glück!!

LG rosenengel

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Hallo,

wie bereits beschrieben, darf die Kaltmiete innerhalb von drei Jahren nur um 20 & erhöht werden.

Die letzte Erhöhung muss mindestens 12 Monate her sein.

Eine Erhöhung ist prinzipiell nur bis zur Vergleichsmiete möglich. Existiert ein Mietspiegel in Eurer Stadt?
Hat der Vermieter drei (fremde) Vergleichswohnungen genannt.

mork