Ausländerin mit Deutsch verheiratet

Hallo zusammen

Eine Freundin von mir hat also eine Probleme mit ihr Mann.Sie ist aus Afrika und wurde hier in Deutschland 2012 gekommen als Aupair Mädchen.
Und Nach ihrem Aupair hat mit einem Jung ein Jahr alter als sie geheiratet also war das 2013.Sie will später studieren an der Universtät.Aber schon seit ein paar Monaten fühlt sie sich nicht mehr gut bei Ihrem Mann.Ehrlich Der Mann hat eine schlechte charactere und sie streiten sehr oft,Und meine Freundin will trennen mit ihrem Mann,aber jetzt arbeitet sie nicht darum hat sie viel Angst und auch wegen ihr Aufenhalttitel.;-);-)
Was soll sie machen?
Darf sie weiter hier in Deutschland bleiben wenn sie mit ihm trennen,d.h wegen der AE ?Und was ist später wenn sie Studieren gehen ?darf sie weiter in Deutschland bleiben?
Darf sie sowie Bafög antragen während ihr Studium dann?

Und auch eine sache swie ist das wenn sie mit einen Freund von Ihr schwanger geworden zum beispiel und zwar der Papa ist Deutscher,Wie läuft die scheidung dann ? und wie sieht das aus wegen ihr AE darf sie in Deutschland bleiben obwohl sie nicht mehr mit ihrem Ehe Mann sondern Frend Leute zusammen ist.

Ich danke euch für die Hilfe

lg
;-);-)#winke:-):-(:-(

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ist schwer zu lesen. Ist sie schwanger von dem Ehemann?

Also Kurzfassung:

Der Aufenthalt ist zu kurz und der Titel wäre bei Trennung Weg. Studieren dann nicht mehr hier möglich.

Bekommt sie aber ein Kind vom
Deutschen Ehemann, ist das Kind auch deutsch. Damit bekommt sie auch weiterhin einen Titel. Studieren ist möglich. Bafög glaube ich erst nach 3 Jahren Titel.

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Huhu

Ich habs jetzt so verstanden, dass sie nicht vom ehemann schwanger ist, sondern von einem anderen deutschen bekannten/freund. Mit dem sie wohl nach der trennung von ihrem mann auch zusammenziehen wollen würde.

LG

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Wenn es ein anderer deutscher ist, dann Vaterschaft anerkennen lassen und Ehemann muss auch zustimmen, da er sonst als Vater gilt.
Letztlich führt ein deutscher Vater zu einem deutschen kind und sofern sie die elterliche Sorge ausübt auch zum Titel.

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Hallo,

hier der Gesetzesauszug:

"2. Aufenthalt nach Eheschließung

Durch die Eheschließung entsteht regelmäßig ein Anspruch auf die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis.

Ob die Heirat im Inland stattgefunden hat, ist dabei unwichtig. In jedem Fall müssen beide Partner jedoch die eheliche Lebensgemeinschaft im Inland führen wollen.

Die Aufenthaltserlaubnis kann unter bestimmten Umständen versagt werden. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft nicht (mehr) besteht, schwer wiegende Ausweisungsgründe (z. B. schwere Straftaten) vorliegen oder vorher ein Einreise- und Aufenthaltsverbot wegen einer Abschiebung oder Ausweisung entstanden ist. Die Dauer dieses Verbots wird auf Antrag grundsätzlich befristet.

Die Aufenthaltserlaubnis wird in der Regel zunächst auf drei Jahre befristet erteilt. Anschließend erhält der ausländische Ehepartner eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis, die sog. Niederlassungserlaubnis, wenn die gesetzlich benannten Integrationsbedingungen erfüllt sind.
3. Einbürgerung

Wer eine(n) Deutsche(n) heiratet, erhält allein durch die Eheschließung nicht die deutsche Staatsangehörigkeit. Die Voraussetzungen für eine Einbürgerung auf Antrag sind für diese Personen jedoch erleichtert.

Nach mindestens drei Jahren rechtmäßigem Aufenthalt und einer bestehenden Ehe seit zwei Jahren besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Einbürgerung zu stellen und damit die deutschen Staatsangehörigkeit zu erwerben."

Erst wenn die Ehe 2 Jahre lang besteht, bekommt sie die deutsche Staatbürgerschaft. Eine Schwangerschaft kann eventuell eine drohende Abschiebung verhindern, aber ich rate ihr einen Anwalt zu kontaktieren.

LG
Manu

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Hallo,

entschuldige, wenn ich dir Unrecht tue, aber das klingt für mich nach einem Fake, der viele Unterstellungen zulässt, die nicht gutgeheißen werden. Sprich: Klingt, als wolltest du aufmischen!

Ansonsten haben dir andere ja aber schon recht kompetent geantwortet!

LG

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Hab ich auch gedacht - Frischlingsbeitrag um mal zu schauen, was hier geschrieben wird ...

Finde ich immer ätzend, zumal es ja wirklich Leute gibt, die in so eine Situation geraten!