Hochkritisches CTG ohne Intervention

Hallo. Ich benötige Ihre Einschätzung lediglich als Wegweiser, ich werde sie nicht offiziell verwenden. Ich wüsste gerne, wie es mit der Haltbarkeit der CTG-betreuenden Angestellten aussieht, bisher hat mir niemand eine zuverlässige Antwort geben können. In unserem tragischen Fall kam es 3 Tage nach dem errechneten Geburtstermin, sehr wahrscheinlich unterm CTG zu einer Plazentaablösung.nach 4 Minuten sackte die HF von stabilen 140bpm auf bis 0 ab. Im weiteren Verlauf lässt sich leicht eine schwere Bradykardie erkennen. Die Arzthelferin in der Frauenarztpraxis die das CTG betreute wurde unruhig, richtete es immer wieder neu aus, ließ mich, den Kindesvater, nicht in den Raum (ich hörte ja, dass was nicht stimmte) , meinte ich solle mir keine Sorgen machen. Sie ließ das CTG noch 15 oder 20 Minuten bis zuende laufen. Dann dauerte es noch ne Weile, bis sie es der Gynäkologin ins Zimmer gab, die dann auch sofort reagierte und uns in die Klinik schickte uns auch ankündigte aber leider nicht als Notsectio, wo wir weitere wertvolle Zeit verloren. Unser Kind starb kurz nach der Sectio im KH. Die Kripo sagt, der Praxis sei kein Vorwurf zu machen, zur CTG-betreuenden Arzthelferin wurde nie etwas gesagt. Die Chefärztin der Geburtsstation sagte uns im Vertrauen, wäre sofort mit Einsetzen der Bradykardie richtig und rasch gehandelt worden, hätten sie unser Kind sehr wahrscheinlich unbeschadet Bergen können. Soviel zur Tragödie. Ich mache niemandem einen Vorwurf außer der Arzthelferin die das CTG betreute und nicht reagierte. Für mich ist das unterlassen Hilfeleistung aber niemand sagt mir, ob sie rechtlich zu belangen ist. Es wurden schon zwei Gutachten zum Fall angefertigt, keiner antwortet uns zur Arzthelferin. Es heißt nur immer, die Praxis habe korrekt gehandelt. Ich bin selber Pflegekraft, wenn ich einen Patienten mit Bradykardie vorfinde und 20 Minuten nichts unternehme, dann lande ich definitiv vor Gericht. Ich hoffe, Sie können mir eine Antwort zur Haftbarkeit und Ihre Einschätzung zum Ablauf geben. Wie gesagt, für mich sollen Ihre Antwort als richtungsweiser gelten, ich werde sie nicht offiziell nutzen. Herzlichen Dank, falls Sie sich meiner Sache annehmen, gerne auch per Email an mich.