Arzt will kein Beschäftigungsverbot ausstellen

Hallo liebes Team, ich würde Ihre Meinung / Rat gerne einholen, da ich aktuell am verzweifeln bin. Letztes Jahr hatte ich im August eine Totgeburt in der 36ssw. Der Tod meiner Tochter war sehr plötzlich und lief auf Plazentaversagen zurückzuführen. Nun bin ich wieder schwanger in der 7ssw. Ich bin aktuell noch krank geschrieben, da die Totgeburt und die Trauer für mich noch eine sehr starke psychische Belastung sind. Dazu kommt, dass ich in dem Klinikum arbeite , in dem der Tod meiner Tochter festgestellt und ich sie entbunden habe. Auf die Arbeit zu gehen , zerrt mir an den Nerven,da mein Beruf auch sehr stressig ist und keine Rücksicht auf meine psychische Verfassung genommen wird. Die neue Schwangerschaft bringt nun zusätzliche Belastung, Ängste und Sorgen mit sich . Ich muss neben der Frauenarzt Vorsorge nun alle 3 Wochen zu einer Immunglobuline Behandlung, da eine Unverträglichkeit der Gene von mir und meinem Partner festgestellt wurde, was maßgeblich für die Fehlentwicklung der Plazenta sein könnte. Durch diese Verhandlung welche ich alle 3 Wochen bis zur 34ssw erhalte, habe ich starke Kopfschmerzen und Herzrasen. Ich habe dies meinem Frauenarzt geschildert und er möchte mir kein Beschäftigungsverbot geben, da er keine ausreichende Begründung sieht. Was kann ich in diesem Fall noch machen ?

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hallo, sie könnten ihrem AG über die Schwangerschaft informieren und dann aufgrund der Arbeitsplatzanpassung ( Pflicht des AG) ggf ein BV bekommen. Grundsätzlich zu dem traumatischen Ereignis damals wäre natürlich eine psychologische schwangerschaftsbegleitung sinnvoll um diese massiven Ängste ab zu bauen. Alles gUte, fw

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Hallo. Also soweit ich es weiss stellt der Arbeitgeber das Beschäftigungsverbot aus. So war es zumindestens bei mir.🤔 Wir haben eine Risikobewertung ausgefüllt für meinen Arbeitsbereich, diese musste ich unterschreiben. Als Zahnarzthelferin.
Meine Frauenärztin meinte nämlich dass dies der Arbeitgeber machen muss mit dem Beschäftigungsverbot.