Wir haben den Elterngeldantrag weggeschickt und 2 Tage später - nämlich heute - die Antwort erhalten. Erstens sollen wir den ganzen Antrag nochmal neu ausfüllen, weil ich wohl alte Formulare verwendet habe (obwohl ich die in der Schwangerschaft von der offiziellen Seite runtergeladen hatte...).
Dann wollen die einen Nachweis über die Dauer der Mutterschaft - aber die läuft doch noch! Und von der AOK habe ich auch keinen Brief bekommen, in dem die genaue Dauer des Bezuges des Mutterschaftsgeldes genannt wird, nur einen Brief über die Höhe des ersten Teils des Mutterschaftsgeldes. Der zweite Teil (nach der Geburt) ist noch in der Bearbeitung!
Habt ihr etwa sowas bekommen? Da muss ich dann wohl am Montag bei der AOK anrufen und um ein Schreiben für die Elterngeldstelle bitten.
Und dann, zu guter Letzt: Im Antrag habe ich angegeben, dass ich 3 Jahre Elternzeit nach der Geburt des Kindes beantragt habe. Ok, das Schreiben muss ich meinem Chef erst noch schicken, wollte ich kommende Woche machen. Jetzt wollen die von der Elterngeldstelle eine Bestätigung über die Dauer der Elternzeit haben. Hä?! Was meinen die denn damit? Soll ich denen eine Kopie des Schreibens an meinen Chef zusenden? Oder muss mein Chef den Erhalt des Schreibens bzw. den Antrag auf Elternzeit bestätigen und DAS schicke ich dann der Elterngeldstelle zu?
Und warum hat die Elterngeldstelle mir zwar die originalen Lohnsteuerbescheinigungen zurückgeschickt, aber die anderen Originale (u.a. 2 Briefe von der AOK) behalten?
Ich blicke da nicht mehr durch. Wie habt ihr euch nur erfolgreich durch diesen ganzen Bürokratie-Mist gekämpft?!
Liebe & leicht verzweifelte Grüße
Sternlicht & Babylöwe (15 Tage alt)
Ich verstehe das nicht... Elterngeld/Elterzeit
Hallo,
also einen Teil der Fragen kann ich dir beantworten.
Wenn die Krankenkasse den 2. Teil vom Mutterschaftsgeld bearbeitet hat, bekommst du auch eine Bestätigung über die gesamte Dauer des Mutterschutzes.
Elternzeit solltest du schleunigst beantragen, eigentlich so leid es mir tut bist du da schon zu spät dran! Die Elternzeit muss spätestens 7 Wochen vor Beginn beantragt werden sprich 1 Woche nach Geburt beim AG eingereicht werden! Ich hoffe dein AG stimmt dem noch zu, ich weiß nicht wie streng das läuft.
So mehr kann ich leider nicht beitragen und wünsche dir noch viel Glück
und herzlichen Glückwunsch noch
LG
Hallo,
danke für die Antworten (und die Glückwünsche)!
Ach, mein Arbeitgeber ist da sehr locker. Er überlässt mir den ganzen Kram und verlässt sich drauf, dass ich ihn nicht übers Ohr haue.
Aber gut zu wissen, dann kann ich das Datum auf dem Schreiben zurückdatieren...
Hm, dann hoffe ich mal, dass die Krankenkasse die Sache mit dem Mutterschaftsgeld rasch bearbeitet. Sonst geht es ja mit dem Elterngeldantrag nicht weiter...
LG
Sternlicht & Babylöwe
Hallo,
bei uns in RLP bekommt man den Antrag innerhalb drei Wochen nach der Geburt zugeschickt, von daher keine Ahnung was bei deinem falsch ist.
Ich habe von der DAK nachdem ich den 2. Teil MuSchugeld bekommen habe ein schreibe für die EG-Stelle bekommen.
Deine Lohnsteuerbescheinigung wirst du zurück gekommen haben weil du die Originale ja selbst auch noch braucht bzw aufbewahren solltest.
Bei der Benachrichtigung über die Dauer der elternzeit habe ich im schreiben meinen AG um Eibe schriftliche Bestätigung gebeten, die habe ich zum Antrag dazu gelegt.
Wenn du noch keine EZ "beantragt" Haft könntest du Pech haben und nach den acht Wochen MuSchu wieder arbeiten gehen müssen. Es sei denn du hast ganz nette Chefs.
LG bellis
Oh man, lauter Wortkotze :)
Aber unser muckel liegt auf dem falschen Arm, muss mit rechts tippen. Sorry.
Ich denke man versteht trotzdem was ich sagen will. ;)
Ne, arbeiten muss ich nicht mehr dort. Wäre aufgrund der Entfernung (wir ziehen in 1,5 Wochen um) garnicht möglich, egal ob mit oder ohne Baby.
Wir wohnen auch in RLP - dass wir den Elterngeldantrag automatisch binnen 3 Wochen nach der Geburt zugesendet bekommen, wusste ich allerdings noch nicht. Ich dachte, man bekommt nur zur gegebenen Zeit den Antrag für die Herdprämie (Betreuungsgeld) zugesendet... daher hatte ich mir in der Schwangerschaft den Antrag auf Elterngeld schon aus dem Netz gezogen und jetzt nach der Geburt ausgefüllt und abgeschickt. Leider war das wohl ein veraltetes Formular, da sich irgendwann 2013 ein neues Formular eingeschlichen hat.
Nun ja, ich kann ja jetzt erstmal eh nichts machen, bis die Bescheinigung von der AOk da ist.
Danke für den Hinweis mit der schriftl. Bestätigung des AG über die Elternzeit. Das werde ich auch so machen!
LG
Sternlicht & Babylöwe
Hallo,
da Du Elterngeld eh erst nach dem Mutterschaftsgeld bekommst (und ja Elterngeld sogar rückwirkend noch gezahlt wird), mach Dir mit dem Antrag und den Bescheinigungen nicht so viel Streß.
Die Bescheinigungen von der Krankenkasse und dem AG bekam ich nämlich ganz automatisch und konnte sie dann bei der Elterngeldstelle einreichen. Wie Du selbst schon schreibst, kann die KK erst nach der Geburt den genauen Zeitraum Mutterschaftsgeld bescheinigen.
Gruß Lucccy