Nationalität des Kindes ?

Hallo, hab folgende Frage: Ich bin mit einer Polin verheiratet, im Januar bekommen wir unser erstes Kind. Wir leben in Deutschland, ich bin hier geboren (also deutsch). Wie sieht es mit der Nationalität des Kindes aus. Kann man die aussuchen, geht beides? Wer kann mir helfen, bzw. entsprechende Links mitteilen, in denen sowas erklärt wird. Hab über Google nix gefunden. Vielen Dank schonmal !!

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Hallo,

normalerweise bekommt das Kind die doppelte Staatsbürgerschaft. Es kann einen deutschen und einen polnischen Pass bekommen. In Deutschland ist es so, dass nicht der Ort der Geburt, sondern die Nationalität der Eltern (oder eines Elternteils) entscheident ist. In Frankreich zB ist das andersrum: Kinder, die in Frankreich geboren werden, haben (wie übrigens auch in den USA) automatisch die Staatsbürgerschaft. Wie es in Polen gehandhabt wird, weiss ich aber nicht.

lg,

Corinne

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Hi,

generell bekommt Euer Nachwuchs die Deutsche Staatsangehörigkeit, da er ja hier geboren wird.

Trotzdem wird eingetragen, dass er zusätzlich auch die polnische Staatsangehörigkeit besitzt.

Mit 18 kann oder muss er sich dann entscheiden was er möchte.

Bei uns ist es genauso. Mein Opa ist Grieche, meine Oma (schon verstorben) ist Deutsche. Mein Vater ist demnach nur noch "Halbgrieche" und meine Mama kommt aus Deutschland. Trotzdem habe ich (Viertelgriechin?!?!) immer noch beide Staatsbürgerschaften.

Ich bin auch mit einem Deutschen verheiratet, unser Sohn hat eigentlich gar nix mehr mit Griechenland zu tun, hat trotzdem das Recht sich mit 18 zu entscheiden was er möchte. Er hat immer noch beide Staatsangehörigkeiten - habe ich beim Einwohnermeldeamt erfahren, als wir einen Kinderausweis beantragt haben.

Bei Jungs ist es etwas schwieriger als mit Mädels. Jungs können von jeweiligen Land zum Wehrdienst eingezogen werden, wenn man sich nicht frühzeitig darum kümmert, was er später möchte, wo er leben möchte oder ob er eine Staatsangehörigkeit abgibt.

Ist wirre geschrieben ich weiß, aber vielleicht verstehst Du es trotzdem.

Liebe Grüße
Caro mit Max 22 Monate

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64tel deiner grosseltern bist du.
demnach - ein 128tel grieche ;-)
grosseltern: 2x2 x eltern 4x4 = 64x hälfte grosseltern

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Hallo Caro,

eines verstehe ich nicht so ganz:

Du schreibst, Du bist Viertelgriechin (?) ;-) und besitzt beide Staatsangehörigkeiten. Dein Sohn besitzt jetzt beide Staatsangehörigkeiten, muß aber mit 18 entscheiden welche er haben möchte? Wieso musstest Du das nicht? #gruebel

Mein Mann ist halb deutsch/amerikanisch, hier geboren und hat beide Staatsangehörigkeiten. Genau wie Du hat er aber beide behalten dürfen. #gruebel

Mhm, ich hoffe Du verstehst auf was ich raus möchte? #hicks

Liebe Grüße,
Nina

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Hallo,

in Deutschland gibt es seit dem Jahr 2000 neben dem "Abstammungsprinzip" (das ist für Euch relevant) auch noch das Geburtsortprinzip (das ist für relevant, wenn beide Elternteile nicht deutsch sind).

Euer Kind erhält also automatisch und lebenslang beide Staatsbürgerschaften und muss sich definitif NICHT für eine entscheiden.

Genaueres findest Du auf den Seiten des Bundesinnenministeriums:

http://www.bmi.bund.de/cln_012/nn_164892/Internet/Content/Themen/Staatsangehoerigkeit/Einzelseiten/Doppelte__Staatsangehoerigkeit__Mehrstaatigkeit.html

"Kinder mit einem deutschen und einem ausländischen Elternteil oder einem oder beiden Elternteilen mit doppelter Staatsangehörigkeit erhalten in der Regel bereits mit der Geburt nach dem Abstammungsprinzip die Staatsangehörigkeiten beider Eltern. " ... "Wer aus einem dieser Gründe Mehrstaater geworden ist, gibt diese Mehrstaatigkeit in der Regel an die eigenen Kinder weiter. In diesen Fällen wird die Mehrstaatigkeit nach deutschem Recht auf Dauer hingenommen, d.h. es besteht keine Optionspflicht, sich bei Erreichen der Volljährigkeit für eine Staatsangehörigkeit zu entscheiden."

http://www.bmi.bund.de/cln_006/nn_164892/Internet/Content/Themen/Staatsangehoerigkeit/Einzelseiten/Verlust__der__deutschen__Staatsangehoerigkeit.html#doc333124bodyText4

"Wer die deutsche Staatsangehörigkeit nach dem Geburtsortsprinzip ... erhalten hat, muss mit Beginn der Volljährigkeit und spätestens bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres erklären, ob er die deutsche oder die andere Staatsangehörigkeit behalten will (sog. Optionspflicht)."

Lieben Gruß

Anja (mit 3 binationalen Kids)