So viel Abzüge bei Elterngeld

Ihr Lieben,

bin ja so frustriert. Waren bei unserem Steuerberater und da hab ich erfahren, dass der Staat monatlich 12 % vom Elterngeld beim alljährlichen Lohnsteuerjahresausgleich wieder zurückfordert?!
Das ist doch allerhand. Wozu zahlen die dann überhaupt Elterngeld...

Bin gerade so empört.

Sorry fürs #bla

Alles Liebe euch #winke

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Grundsätzlich ist ELterngeld eine Lohnersatzleistung und damit steuerfrei. ABER bei gut/VIel-Verdienern gilt der PRogressionsvorbehalt. Hier mal eine ausführliche Erklärung:

"Das Elterngeld ist niemals direkt zu versteuern. Stattdessen unterliegt es dem so genannten Progressionsvorbehalt. Das heißt, es erhöht den persönlichen Steuersatz des Empfängers. Dieser Steuersatz wird auf die übrigen steuerpflichtigen Einkünfte angewandt. Dadurch bittet der Staat Eltern mit hohem Einkommen stärker zur Kasse als Eltern mit niedrigem Einkommen. Er richtet sich also nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Familien."

Ich find es immer wieder faszienierend mit welcher Selbstverständlichkeit man sich hierzulande über das Elterngeld aufregt. In vielen anderen Ländern gibt es so was überhaupt nicht! Es ist ein Luxus, dass der Staat (und andere Steuerzahler) und Mütter finanziell unterstützen.

Wenn ihr nachzahlen müsst, dann weil ihr überdurchschnittlich verdient (oder euer Steuerberater ist eine Pflaume ;-) )
Ich hab nie nachzahlen müssen, im Gegenteil - immer noch was rausbekommen.

Reg dich nicht auf! Die Energien brauchst du für anderes!

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Was ist denn "überdurchschnittlich"? Wir sind keine Großverdiener, Mittelklasse und wir rechnen auch mit einer Nachzahlung... wie so ziemlich alle, die nicht von Hartz IV leben (nicht falsch verstehen, ich finde Elterngeld an sich schon einen Luxus!!)

LG
Singa

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Du hast recht aufregen bringt nix...

Aber... ich bin doch auch etwas verwirrt.. weil...
Es wird doch vom Brutto ein Pauschalbetrag abgezogen. Wörtlich steht bei der Berechnungsstelle :"Im Kern wird es im Rahmen der Einkommensermittlung eine pauschalierte Ermittlung der Abzüge für Steuern und Abgaben geben."

Somit hab ich ja schon Steuern bezahlt, bevor überhaupt das Elterngeld berechnet wurde.

Wenn jetzt das Elterngeld beim Ausgleich nochmal versteuert wird, hab ich ja eine doppelte Besteuerung, oder steh ich da irgendwie auf dem Schlauch?

Oder wird der Pauschalbetrag beim Ausgleich berücksichtigt?

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#schock

kannst du das genauer erklären?

Verheiratet? Selbstständig?

Ich war der Meinung, dass das Elterngeld erstmal steuerfrei ist und am Ende des Jahres aber beim Lohnsteuerjahresausgleich wieder angegeben werden muß und dann bei gemeinsamer Veranlagung Steuern drauf berechnet werden.

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Also ich bin verheiratet und möchte das auf 2 Jahre aufteilen, habe jetz immer Vollzeit gearbeitet.

Der Steuerberater sagte, man kann davon ausgehen, dass es dann 2014 ca. 400 € Nachzahlung sein wird. Mein Kleiner kommt im Mai, das heißt, ich krieg 8 Monate Zusatzleistungen, Mutterschutzgeld gehört da auch dazu.

Unterm Strich: Je später im Jahr ein Kind geboren wird, desto besser. Geburtstermin z. B. Ende November: Kaum eine Nachzahlung.

Die sind alle lustig, als ob man das planen kann......

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Ah okay...

Das kommt auch noch auf den Geburtsmonat an?

Ich finde es schon unfair, dass das Elterngel erstmal steuerfrei genannt wird. eigentlich wird es ja sogar doppelt besteuert... oder darf ich die Abzüge meines Bruttos von dem dann der Betrag berechnet wird zum Gegenrechnen angeben...

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bist du verheiratet?

das elterngeld wird beim ausgleich später auf das gehalt deines mannes gerechnet. da er ja dafür keine steuern gezahlt hat das jahr, kommt es meist dicke beim ausgleich.

im schnitt sollte man wohl einen monat elterngeld dafür beiseite legen. letztlich hängt es aber von seinem verdienst ab.

ist ziemlich doof, leider aber nicht zu ändern.... :-(

lg kätzchen mit malin und mini 37+3

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Finds auch unfair. :-[ Für das Eltergeldjahr muss man mit einer Steuernachzahlung rechnen!

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Ich kann deinen Unmut verstehen, ging mir im ersten Moment auch so.

ABER: bei meinem ersten Kind lebten wir im Ausland, nichts da mit Mutterschutzfrist, Mutterschutzgeld oder gar Elterngeld - gar nichts bekommt man da!

Von daher finde ich es schon schön, wenigstens ein bisschen was zu kriegen (und da man im vornerein schon weiß, dass es im Elterngeldjahr sicherlich zu einer Nachforderung kommt, kann man das einplanen).

LG
Singa

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Da bin ich aber froh dass wir nicht verheiratet sind. Wobei man das so auch nicht sagen kann, wir haben dafür Lohnsteuermäßig große Nachteile.

LG

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Große Nachteile hat nur jemand, der eine große Spanne zwischen den beiden Einkommen hat ;-) Also einer würde 1000 EUR und der andere 3000 EUR verdienen :-)

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huhu!
ich musste auch schlucken als ich meine steuererklärung wieder bekam. sonst bekomme ich am jahresende ca 1000 euro wieder aufgrund enorm hoher fahrtkosten. dieses jahr bekam ich nur noch 300, also 700 weniger wegen des elterngeldes, naja und weil ich ja in dem jahr in dem ich in ez war, kaum was verdient habe. dass es nur für überdurchschnittlich verdienende gilt, halte ich für ein gerücht! ich verdiene maximal durchschnittlich!
also, am besten einen guten puffer vor der ez schaffen!
lg julia