Teilzeit Beschäftigungsverbot bei Teilzeit Beschäftigung ;-)

Hallo, habe eine etwas komplizierte Frage, auf die ich im Internet leider keine Antwort gefunden habe: Habe heute von meiner Frauenärztin ein partielles individuelles BV ausgestellt bekommen, welches jegliche Arbeitstätigkeit von mehr als 4 Stunden pro Tag untersagt. Nun habe ich bisher ohnehin in Teilzeit gearbeitet, 25 Stunden pro Woche, die ich auf vier Arbeitstage aufgeteilt habe (wollte einen freien Tag pro Woche haben). Diese Aufteilung würde ich gerne beibehalten, befürchte jetzt aber, dass mein Arbeitgeber dann sagt, es bezieht sich auf eine 5 Tage Woche, d.h. ich darf 5 Mal 4 Stunden arbeiten. Das will ich aber nicht, der freie Tag ist mir total wichtig. In meinem Arbeitsvertrag steht nicht offiziell drin, dass ich eine Vier-Tage-Woche habe, ich hätte quasi meine 25 Stunden auch auf 5 Tage verteilen können. Also am liebsten wäre mir, weiterhin vier Tage a 4 Stunden zu arbeiten oder, sofern so ein BV es erlaubt, dann die 5 Tage x 4 Stunden auf vier Tage zu verteilen, sodass ich dann eben an ein bis zwei Tagen mehr als 4 Stunden arbeite, dafür aber meinen freien Tag behalten kann. Ich hoffe ihr versteht was ich meine!??#augen
Also wie flexibel kann man das BV handhaben bezüglich der Stundenverteilung? Hoffe, mir kann hier irgendwer bei dieser Frage helfen...#winke#danke

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Hi :)
Also grundsätzlich kann ich dir bei deiner Frage nicht helfen, aber glaubst du nicht dein Arzt hat sich was dabei gedacht, dass du nicht mehr als 4 std am Tag arbeiten darfst...

ich glaube auch dein Chef würde gegen Gesetze verstoßen wenn er dich mehr als 4 std am Tag arbeiten lässt...

ein Beschäftigungsverbot wird ja nicht zum Spaß ausgestellt...

LG

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Hallo wir hatten den Fall bei uns auf Arbeit mit meiner Kollegin. Alles gleich geblieben - Arbeitstage etc. Nur ist sie eben mach sonst 5 1/2 h täglich nach 4 heim gegangen .
Wo ist das Problem!?

Lg Kitchen 19 ssw :-)

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Hallo penny82,
ich habe das gleiche "Problem" wie du. Ich habe ein bv bekommen das sagt ich darf nicht mehr als 4 Stunden am Tag arbeiten. Hatte meine 32 Stunden auf 4 Tage a. 8 Stunden verteilt jetzt durch das bv muss ich laut Personalabteilung 5 mal 4 Stunden zur Arbeit kommen also fällt mein freier Tag auch weg.

Liebe grüße

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Wenn du laut Vertrag eine 5 Tage Woche hast, wirst du an diesen Tagen dann wohl je vier Stunden arbeiten müssen. Schließlich würden deinem AG so statt 9 Stunden nur vier Stunden deiner Arbeitszeit verloren gehen, pro Woche. Wieso sollte er freiwillig darauf verzichten?

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Hab auch ein Beschäftigungsverbot von 4 Stunden.
Du kannst das nicht verteilen wie du magst denn der Arzt hat sich ja was dabei gedacht warum du nicht mehr als 4 Stunden am Tag arbeiten solltest.

Bei mir war hier keine Flexibilität möglich wollte ich aber auch nicht da ich nicht mehr als 4 Stunden hätte arbeiten können! Also 5 Tage a 4 Stunden

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Hi,
so lief es bei mir ab:
Ich habe FA gefragt ob es möglich wäre STd zu reduzieren, da ich in der Klinik einfach keine 2 min Zeit zwischen Patienten bzw Gruppen habe, nach 4 std bin ich halb am einschlafen und mein Kreislauf futsch. FA verwies mich an Betriebsarzt, und dieser stellte mir das Teilzeit BV aus. Meine 4 Tagewoche habe ich behalten, da ich sonst Kita hätte umplanen müssen und die machen das frühestens in 3 Wochen. Also hab ich jetzt 4 Tage von 8:00-12:00. Und es ist der Himmel auf Erden. Endlich sehe ich wieder Land.
Lg bloomfield

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Vielleicht kann ich dir helfen? Ich bin allerdings im öffentlichen Dienst, ich weiß nicht ob das einen Unterschied macht!

Ich habe seit gestern ein individuelles BV und darf nicht mehr als 2 Std am Tag arbeiten.

Vorher habe ich 30 Std auf 4 Tage verteilt gearbeitet ! Dienstags war immer mein freier Tag!

Laut Personalchef durfte ich dann heute NICHT kommen!

Die Arbeitstage sind fest eingetragen und ich wäre am Dienstag nicht versichert!

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Der Arzt muss das BV anders formulieren.
Wenn als täglich maximale Stundenzahl 4 steht, dann macht sich der AG strafbar, wenn er dich länger beschäftigt.

Die 4 Stunden haben einen simplen Hintergrund. Standardtage haben 8 Arbeitsstunden, halbtags also 4.

Da dir die 4-Tage Woche nicht vertraglich zugesichert ist, musst du 5 Tage kommen, auf Lohn verzichten oder das BV ändern lassen.

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Wow, also erstmal ganz lieben Dank euch allen für die vielen Antworten, damit hatte ich gar nicht gerechnet! #huepf
Also ich sehe das ähnlich, wenn es heißt nicht mehr als vier Stunden pro Tag würde es eigentlich dem Schutzgedanken widersprechen, wenn man die Stunden dann anders verteilt und an einzelnen Tagen doch mehr arbeitet... und Anspruch auf eine Viertage-Woche habe ich laut Vertrag nicht, demnach wird mein Arbeitgeber dann wohl auch nicht auf den 5. Tag a vier Stunden verzichten wollen #schmoll Ich brauche diesen freien Tag aber unbedingt zur Erholung, das ist mir fast wichtiger als diese Stundenreduzierung, ich kann und will darauf nicht verzichten, daher überlege ich jetzt, das BV nicht bei der Arbeit einzureichen und stattdessen mit Gehaltsverlust meine Stunden zu reduzieren. Denn wenn ich es einmal eingereicht habe in der Form, dann werde ich es vermutlich nicht mehr zurückziehen können und muss dann halt 5 Tage arbeiten. Zunächst werde ich morgen aber nochmal meine Ärztin anrufen und ihr das Problem schildern. Vielleicht kann sie es wirklich anders formulieren, bpw. Verbot von mehr als 4 Stunden pro Tag und nicht mehr als 16 Stunden pro Woche arbeiten oder so ähnlich... ich weiß nicht, wie flexibel die Ärzte das formulieren können/dürfen, ich habe ein simples Vordruck-Formular bekommen, wo sie einfach nur angekreuzt hat, dass ich nicht mehr als 4 Stunden pro Tag arbeiten darf. Eine Begrenzung von Wochenstunden oder Wochentagen, die gearbeitet werden dürfen, gab es auf diesem Vordruck nicht. Hm... kompliziert alles, ich will doch einfach nur meine Viertage Woche behalten und an den vier Tagen nur noch 4 Stunden arbeiten müssen... das wäre einfach ideal :-)