Wieviel muss Vater zahlen, wenn ich wieder arbeite?

Hallo!
Vielleicht weß ja jemand hier, ob es da eine Regelung gibt....

Bin seit drei Monaten alleinerziehende Mutter und der Vater zahlt Kindesunterhalt und für mich "Betreuungsgeld" oder wie sich das nennt.
Nächstes Jahr möchte ich gerne wieder arbeiten gehen.
Mal angenommen ich geb den Kleinen zu ner Tagesmutter, werd ich ja wohl das, was ich verdiene, an die Tagesmutter zahlen, sprich, es bleiben 200,- Kindesunterhalt zum leben.
Muss der Vater sich an den Betreuungskosten beteiligen?
Sonst wär es doch Blödsinn überhaupt wieder arbeiten zu gehen ( also ich möcht gern und hab auch den Wunsch den Papa finanziell zu entlasten, aber es soll ja nicht mein "Ruin" sein).
Danke schon mal!

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Huhu,

schön wärs wenn er sich beteiligen müsste ..

LG

Sandy

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Hallo,

das ist zwar jetzt nicht direkt eine Antwort auf deine Frage, aber guck mal hier:

http://www.bonn.de/familie_gesellschaft_bildung_soziales/kind_jugend_familie/angebote_hilfen/tagespflegestellen/index.html

Du kannst vom Jugendamt einen Zuschuss zu den Tagesmutterkosten erhalten. Der Eigenanteil hängt von der Höhe deines Einkommens ab.

Zum Thema Betreuungsunterhalt kann ich dir leider nicht weiterhelfen, ich habe nie welchen erhalten.

LG

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danke

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Ich verstehe das jetzt nicht so ganz #kratz Wenn ich es so verstehe, wie ich lese, hast Du nur Ausgaben für Kinderbetreuung und zum Leben?! Was ist denn mit Miete, Versicherungen etc...?! Oder stehe ich da jetzt auf dem Schlauch???

Bis zum 3.Lebensjahr hast Du generell Anspruch auf Betreuungsunterhalt. Ich nehme mal an, Du gehst nicht gleich wieder Vollzeit arbeiten?! Dann bekommst Du das immer noch als Aufstockung - also möglicherweise nicht mehr den vollen Betrag.

Ich bekomme gerade Elterngeld+Kindesunterhalt+Betreuungsunterhalt+Kindergeld - wenn ich in einem Jahr wieder arbeite, bekomme ich denselben Unterhalt, da ich nicht mehr verdienen werde als ich jetzt Elterngeld bekomme (da vorerst Teilzeit).

Und ich weiß ja nicht, was Du verdienen wirst - ich hab ein Angebot mit ca. 400 Euro für eine Tagesmutter - das ist nicht viel mehr als der Kindergarten bei uns kostet #gruebel

Ich kenne es so, dass zur Berechnung des Unterhaltbedarfs vom Gehalt berufsbedingte Aufwendungen, Altersvorsorgebeitrag und Kinderbetreuung abgerechnet werden. So nimmt der KV indirekt Anteil an den Betreuungskosten so lange Du Anspruch auf Betreuungsunterhalt hast. Lass Dich da bitte von einem Familienanwalt beraten!

Wenn Dein Kind 3 Jahre alt wird, besteht eigentlich kein Anspruch auf Betreuungsunterhalt mehr. Wenn Du dann noch finanzielle Hilfe über den KU hinaus vom KV benötigst und er unkooperativ ist, musst Du es einklagen - dann hängt es von den individuellen Verhältnissen ab (was er verdient, was Du verdienst, wie die Kinderbetreuung geregelt ist etc...).

Ich hoffe, ich konnte Dir ein bißchen helfen?!

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Bei uns wird die Tagesmutter im Wesentlichen vom Jugendamt finanziert, da wir ein geringes Einkommen haben. Wir zahlen nur einen einkommensabhängigen Anteil.

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er muss nichts bezahlen, wenn dueine TM hast, da sbezahlt bei deinem niedrigen einkommen das JA

er muss nur wie bisher den unterhalt fürs Kidn bezahlen, deinen Unterhalt dann aber wohl nicht mehr.