Mindestunterhalt, dynamischer Unterhalt (?)

Kann mir jemand folgendes erklären?
Ich habe eine Urkunde, dass der Vater der KInder den Mindestunterhalt zahlen muss.

Das Jugendamt ermittelte, dass sein Nettolohn 2900 Euro beträgt.

Bezieht sich der Mindestunterhalt auf die unterste, 1. Gehaltsstufe oder auf die tatsächliche? Im Fall des Kindesvaters ist dieser in der 5. Stufe.

Ich habe grob in Erinnerung, dass früher der Zahlbetrag des Mindestunterhalt für ein Kind unter 5 Jahre z.B. 144 Euro betrug. Hat sich das Wort mindestunterhalt irgendwie verändert? Ich habe bisher angenommen, dass Mindestunterhalt sich auf die unterste Gehaltsstufe bezieht und die dynamische Urkunde sich an den tatsächlichen Einkommen orientiert.

Welcher Betrag ist bei Vorlage der Urkunde über Mindestunterhalt ggf. pfändbar?

Der der niedrigsten Stufe oder der tatsächlichen?

Danke für Antworten. #klee

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So ganz werde ich aus deinem Beitrag nicht schlau.

Der Mindestunterhalt bezieht sich immer auf die derzeit gültige Düsseldorfer Tabelle, der Zahlbetrag lässt sich aus der unteren Tabelle (scrollen) ablesen.

Um wie viele Kinder welchen Alters geht es denn?

Pfändbar ist, was tituliert ist, bei dynamischem Titel der Satz lt. Tabelle.

Bei 2.900 netto scheint mir Mindest-KU sehr gering. Allerdings muss das Nettogehalt bereinigt werden um berufsbedingten Aufwand und private Altersvorsorge. Vielleicht ist es dann nur noch Stufe 4. Er müsste dann eigentlich 5 Personen zu Unterhalt verpflichtet sein, um nur Stufe 1 zu zahlen.

Oder stammt der Titel aus einer Zeit in der er weniger verdiente?

Grüße Küstenkönigin

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Hallo Küstenkönigin, die Kids sind beide in der Altersklasse 6-12 Jahre, Meine Frage bezog sich darauf, dass ich mir nicht sicher bin, was der Vater eigentlich beurkunden ließ.

Das angegebene nettoeinkommen ist bereinigt.

Ich muss ein Bild von der Urkunde machen. Vielleicht kann mir jemand helfen.

LG und danke für deine Antwort. #klee

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Mindestunterhalt ist immer Stufe 1. "Hat sich das Wort mindestunterhalt irgendwie verändert? " Nein. Du verwechselst Mindestunterhalt und Mindestbedarf.

" Ich habe bisher angenommen, dass Mindestunterhalt sich auf die unterste Gehaltsstufe bezieht und die dynamische Urkunde sich an den tatsächlichen Einkommen orientiert."

Nun, ein gutes Beispiel für eine Fehlannahme. Das einzig "dynamische" an diesem Titel ist, das

a) Der UH-Betrag sich automatisch dem Kindsalter anpasst
b) Bei Änderung der DDT automatisch immer die aktuell geltende Tabelle zum Tragen kommt.

Irgendeine automatische Anpassung an das Gehalt geschieht nicht.

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Ich danke dir. Das habe ich befürchtet. Ich suche die Urkunde trotzdem raus. Vielleicht kann mir jemand weiter helfen.

Grüße! #blume

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Wenn du nur einen Titel über den Mindestunterhalt (Stufe 1 der Düsseldorfer Tabelle) hast und der Vater jetzt mehr verdient, solltest du einen neuen Titel machen lassen.

Der ist nämlich nur dynamisch im Sinne von dass sich der Tabellenbetrag durch eine neue Tabelle (ca alle 2 Jahre unregelmäßig) erhöht.

LG

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Danke für deine Antwort. Ich habe die Sachbearbeiterin mehrfach gebeten, dass die Urkunde erneuert wird. Sie sagte, dass ich jedoch eine dynamische Urkunde habe. Allein, ich glaube es nicht abschließend.

Ich lade die Urkunde hoch. Vielleicht kennt jemand die Unterschiede zwischen dynamisch und Mindestunterhalt usw.

LG und danke #winke

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ja, mach das mal, ich schaue es mir dann an. Dass er mehr also vorher verdient, hast du der Sachbearbeiterin gesagt? Interessant wäre noch das Datum der Urkunde.

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