Mehrbedarf wg. Kindergartenkosten - welcher Selbstbehalt?

Hallo! Ich zahle Unterhalt für meine kleine Tochter, sie ist jetzt fast 3. Nun kommt sie in den Kindergarten, halbtags. An den Kosten soll und will ich mich auch beteiligen die Frage ist nur wieviel. Der Platz kostet 150.- ohne Essen. Ich lese zum einen was von einem SB von 1080.- oder vom angemessenen SB 1300.- Aber welcher gilt denn nun? Eine Bekannte Anwältin sagt 1080.- in Foren lese ich immer was vom angemessenen SB. Ich will ja auch zahlen. Die Mutter meiner Tochter bietet mir hälftige Teilung an. Sie arbeitet nicht. Ich schon. Klar bei 1080.- SB käme ich sozusagen günstiger bei weg. Wenn der angemessene SB gilt dann muss ich aber weniger als die Hälfte zahlen. Muss ja auch sehen wo ich bleibe. Meine Miete ist leider auch über dem was so angegeben wird. Wie ist das da? bei 1080.- sind 380.- warm drin, bei 1300.- 480.- warm. ich zahl aber noch etwas mehr. Wie ist das dann? Und ist es sinnvoller sowas mit der Mutter meiner Kleinen zu klären oder lieber Anwalt, Jugendamt und Gericht, kostet ja auch alles..?

Geht mir hier nur darum welcher SB nun wirklich stimmt!

Laut Rechtssprechung ist es ja egal ob halb oder ganzstags und ob Die Mutter meines Kindes arbeitet oder nicht..

Mehrbedarf bilden die Kosten des Kindergartenbesuches,
unabhängig davon, ob er halb- oder ganztags stattfindet. Er dient
nämlich in erster Linie erzieherischen Zwecken. Die anfallenden
Kosten sind in den Tabellen-Unterhaltsbeträgen nicht
enthalten, unabhängig von deren Höhe. Gleiches gilt für Aufwendungen der
Betreuung eines Kindes in einer anderen kindgerechten Einrichtung
(BGH, NJW 2009, 1816, unter Aufgabe seiner bisherigen Rspr., NJW 2007,
1969; NJW 2008, 2337; zum Kindergartenbeitrag als Mehrbedarf vgl.
auch OLG Stuttgart, NJW 1998, 3129; OLG Celle, FamRZ 2003, 323; zur Behandlung von Kinderbetreuungskosten vgl. Reinken, FPR 2008, 90).

1

Hallo

Der Selbstbehalt nach Abzug von Unterhalt und Kindergarten beträgt bei minderjährigen 1080 Euro.
Du mußt dich aber nicht an den Essens Kosten beteiligen, die gehören zum Unterhalt.

Wenn die Mutter nicht arbeiten geht, warum muss sie dann Kita Gebühren zahlen?

LG

2

Stimmt nicht. Es gilt der angemessene Selbstbehalt i. H. v. 1300 Euro,

BGH mit Urteil XII ZR 65/07 vom 26.11.2008:
Zitat
„Für den Mehrbedarf des Klägers haben beide Elternteile anteilig nach ihren Einkommensverhältnissen aufzukommen (Senatsurteil vom 5. März 2008 - XII ZR 150/05 - FamRZ 2008, 1152, 1154). Vor der Gegenüberstellung der jeweiligen Einkommen ist bei jedem Elternteil grundsätzlich ein Sockelbetrag in Höhe des angemessenen Selbstbehalts abzuziehen. Durch einen solchen Abzug werden bei erheblichen Unterschieden der vergleichbaren Einkünfte die sich daraus ergebenden ungleichen Belastungen zugunsten des weniger verdienenden Elternteils relativiert (vgl. Senatsurteil vom 31. Oktober 2007 - XII ZR 112/05 - FamRZ 2008, 137, 140; Wendl/Klinkhammer aaO § 2 Rdn. 294 ff. m.w.N.).“

Gruß Küstenkönigin

3

Hallo

Da sie nicht arbeiten geht, muss er, wenn er kann, die Kiga Kosten alleine tragen.

Dein Selbstbehalt gilt bei Volljährigen in Ausbildung.

https://www.familienrecht.de/unterhalt/2015-neue-werte-selbstbehalt-berechnungsbeispiele/

weitere Kommentare laden
4

Selbstbehalt sind 1080,-€.
Ich würde die von ihr angebotene hälftige Teilung annehmen, besser kommst du nicht weg, wenn es offiziell berechnet wird - eher zahlst du dann den Kindergarten komplett, da sie ja nicht arbeitet.

5

Wenn es der angemessene SB ist zahle ich nur 20.- , wenn es der SB 1080.- ist, dann müsste ich alles zahlen. Inwiefern kann man denn verlangen das die Mutter arbeitet? Sie hat noch ein Kind von einem anderen Mann und bekommt auch Unterhalt. Ich zahle auch immer. Dann noch Kindergeld. Sowei ich weiß ist das bei ihr ja nicht anrechenbar oder? Ansonsten lebt sie mit einem neuen Mann zusammen der sich wohl an Miete usw. beteiligt oder zahlt keine Ahnung. Deswegen verdient sie nichts. Weiß nicht ob sie dann wieder arbeiten geht wenn unsere Kleine in der Kita ist.

6

Den Begriff "angemessener Selbstbehalt" gibt es nicht.
Dein Selbstbehalt beträgt 1080 Euro.
Du zahlst Unterhalt gemäß Düsseldorfer Tabelle, abgezogen ist da das hälftige Kindergeld.
Ob sie arbeitet oder nicht, hat doch nur Auswirkungen, wenn du Unterhalt für die Mutter zahlen sollst. Beim Kindesunterhalt spielt es doch keine Rolle.
Wenn sie arbeiten würde und dann genauso viel verdienen würde wie du, wärt ihr im besten Fall wieder bei der hälftigen Teilung der Kindergartenkosten.
Da sie dir das jetzt angeboten hat, obwohl sie nicht arbeitet, du also möglicherweise die kompletten Kindergartenkosten alleine tragen müsstest, nimm es an!!

weitere Kommentare laden
24

" Klar bei 1080.- SB käme ich sozusagen günstiger bei weg. "

Kannst du diese Logik mal erklären - denn auch wenn du das mehrfach wiederholst ist mir nicht klar warum es "günstiger" wäre 1080€ anstelle von 1300€ behalten zu dürfen.

26

Ich glaube, dass nach Abzug des Unterhaltes noch etwa 1320 übrig sind.

Wenn er nun 1300 behalten könnte, müsste er nur 20 für den KIndergarten zahlen...
So hab ich es verstanden.