Fragen zur Scheidung und Zugewinn

Hallo zusammen,

da viele von euch bestimmt eine Scheidung hinter sich haben, könnt ihr mir vielleicht einen Tip geben.
Mein Trennungsjahr ist vorüber und es ist Zeit, die Scheidung einzureichen. Ich traue mich nicht - aus Angst einen Fehler zu machen im Sinne der richtigen Reihenfolge und aus Angst, dann mehr Kosten zu verursachen.

Ich habe einen Anwalt, mein Mann (noch) nicht.
Wir möchten alles friedlich regeln und den Anwälten / dem Anwalt (es würde ja dann meiner reichen) so wenig Geld wie möglich zahlen.

Wir arbeiten leider auch noch zusammen, was sich nicht so schnell ändern läßt.

Es geht jetzt um das Haus und die Einrichtung (eher hochwertig), Versorgungsausgleich. Auf letzteren werde ich nicht verzichten.

Haus: sind noch einige Schulden drauf, er steht alleine im Grundbuch - er hat damals während unserer Ehe das Grundstück geerbt und wir haben gemeinsam darauf gebaut. Ich sollte nicht mit ins Grundbuch und deswegen habe ich auch keinen Kredit mit unterschrieben.

Er möchte das Haus nicht schätzen lassen und mich dann auszahlen, das würde er finanziell nicht schaffen (obwohl er das Nachbarhaus auch noch geerbt hat). Er möchte das Haus nun verkaufen.

Ich hätte eigentlich gerne etwas schriftliches beim Notar gemacht und dann die Scheidung eingereicht. Aber so ohne richtige Zahlen wird es wohl schwierig?

Wer von euch hat Erfahrung und was ratet ihr mir?

Scheidung einreichen und davon ausgehen, dass wir uns gütlich einigen? (Ich habe Angst das er sich da irgendwas zurecht rechnet womit ich nicht einverstanden bin)

Laut Anwalt habe ich auch nach dem Scheidungstermin noch drei Jahre Zeit meinen Anspruch geltend zu machen.

Oder abwarten bis alles geregelt ist und dann Scheidung einreichen?
Als Frau schadet es einem ja nicht, wenn die Ehe länger dauert. Er möchte nun aber, dass ich die Scheidung einreiche – ihm geht es vor allem um den Versorgungsausgleich.

Unsere Trennung ist jetzt zwei Jahre her und seit November 2019 bin ich mit den Kindern ausgezogen.
Irgendwie trete ich nur auf der Stelle und drehe mich im Kreis. Es muss endlich etwas vorwärts gehen. Es ist einfach nur noch belastend, obwohl wir nicht streiten, aber es liegt halt immer irgendwas in der Luft. Und das Zusammenarbeiten finde ich belastend. Werde mir bald was anderes suchen müssen. Von seiner Firma lasse ich die Finger was den Zugewinn angeht.

Hat jemand Tipps für mich?
Wie lief es bei euch zwecks Haus? Habt ihr verkauft und wenn ja wie, wann, über wen...?

Er wird mir so wenig wie möglich zahlen und vielleicht auch Schulden abziehen vom Wert des Hauses, die eigentlich mit dem neuen Erbe zu tun haben....ist jetzt meine Befürchtung.

Ich hoffe auf Antworten, die mir weiterhelfen. Und danke euch schon mal. Wünsche euch eine schöne Woche.

Liebe Grüße
Ks

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Du kannst doch Scheidung einreichen.
Oder ihr macht eine scheidungsfolgenvereinbarung und lasst euch dann scheiden.
Oder dein Mann reicht Scheidung ein, mit eigenem Anwalt.
Du hast viele Möglichkeiten.
Was ich allerdings überhaupt nicht machen würde, ist, mich unter Druck setzen zu lassen von wem auch immer. Wenn dein Mann geschieden werden will, kann er Scheidung einreichen.
Alles Gute für dich 🙂

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Hallo, zum Versorgungsausgleich kann ich dir sagen, dass du darauf gar nicht verzichten kannst, das wird in jedem Fall gemacht. Zum Haus: ich bin etwas verwundert, du hast immerhin keinen Eintrag im Grundbuch, keinen Kredit mit unterschrieben, da wirst du auch nicht viel erwarten können, denke ich. Zum Zugewinn: Schulden werden natürlich berücksichtigt. Was die Firma angeht, dies wird beim Zugewinn auch berücksichtigt, meine ich. Du kannst dir nicht das beste raussuchen und den Rest ausblenden. Und zu guter Letzt: Der Versorgungsausgleich wird sofort gemacht mit Scheidung. Für den Zugewinn hast du auch nach der Scheidung noch Zeit. Verschaffe dir erst einen Überblick über alle Werte und entscheide dann. Scheiden lassen kannst du dich soweit erstmal.

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Kosten für Scheidung (einvernehmlich) halten sich in Grenzen. Zugewinn ist soweit ich weiß ein einzelner Antrag, das kostet extra dann. Ich gebe euch den Rat, dass ihr alles was eventuelle Kinder angeht, Gütertrennung usw. vorab klärt. Denn all das zieht sonst weitere Anträge und Kosten nach sich.
LG

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Danke für deine Antwort. Leider liegst du bei vielen Punkten falsch. Auf den Versorgungsausgleich kann man unter bestimmten Bedingungen sehr wohl verzichten. Beim Haus habe ich Anspruch auf die Hälfte des Wertes nach Abzug der Schulden und des geerbten Grundstücks. Auch wenn ich nicht mit im Grundbuch und im Kredit stehe.
Die Schulden, die mit dem neuen Erbe entstehen, haben nichts mit mir und meinem Zugewinn zu tun- auch laut Anwalt.
Bei der Firma entscheide auch ich selbst, ob ich da einen Zugewinn möchte oder nicht.
Es geht mir absolut gar nicht darum, das Beste heraus zu suchen. Ich möchte eine faire Lösung. Und deshalb kommt es für mich zum Beispiel auch nicht in Frage die Firma anzurühren, obwohl ich sie mit aufgebaut habe und die Fäden derzeit noch im Hintergrund ziehe.

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Hallo,
bei mir war es ähnlich kompliziert...einfach kann Jeder ;-).

Warum willst du die Scheidung einreichen? Hast durchgerechnet ob das finanziell besser für dich ist? Hast du einen neuen Partner? Sonst gäbe es eigentlich keinen Grund dafür. Ich empfehle dir wirklich nicht emotional, sonder rational zu denken. Deine Ansprüche als Ehefrau sind auch während ihr in getrennten Wohnungen lebt, nicht eingeschränkt. Das kann sich bis zu deinem Tod finanziell auswirken.

Wir hatten auch nur einen (meinen) Anwalt. Da die Kinder bei mir bleiben sollten, war mir das absolut notwendig erschienen. Es ist so preiswerter, aber natürlich kann dein Mann zu absolut jeder Zeit anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen...auch noch im Gericht. Er darf auch nur für Teile des Scheidungsverfahrens einen Anwalt hinzuziehen. Das ist keine Entscheidung, die er für immer trifft. Bis zum rechtskräftigen Urteil ist das vollkommen offen, wie er sich entscheidet.

Der Versorgungsausgleich sind die Rentenanwartschaften. Na wenn ich bedenke, wie lange die Versicherung da gebraucht hat, ehe das berechnet war ...
Am Ende hat es aber kaum etwas ausgemacht durch die Kindererziehungszeiten. Mein Ex hat durchgehend den Höchstbetrag in die Rente gezahlt.

Bei uns war es übrigens eine Eigentumswohnung. Wenn dein Ex dich ärgern will, verkauft er das Haus an ein Familienmitglied für einen Spottpreis. So bleibt für dich nichts übrig. Ich würde ihm klarmachen, dass das nicht in seinem Sinne ist.
Im Notarvertrag stand damals bei uns direkt mit drin, dass sich aus der Ehe Ansprüche meinerseits ergeben und dass mein Ex darüber aufgeklärt wurde.
Ich weiß nicht, was du erwartest. Nur soviel ist das auch wieder nicht. Das Haus gehört dir nicht. Du hast dort vermutlich kostenlos gewohnt. Du hättest sonst Miete zahlen müssen. Es geht hier nur um das zusätzliche Geld. Während der Ehe wurde Vermögen deines Mannes aufgebaut vom Ehevermögen. Abgezogen wird aber natürlich die Miete.

Was die Ausstattung angeht...Du hast keinen Anspruch auf Geld, sondern auf die Hälfte der Ausstattung. Möbel & Co. einfach teilen ;-)

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Hallo,
vielen Dank für deine Antwort.
Warum sollte hier irgendeine Miete gegengerechnet werden? Davon habe ich noch nie etwas gehört und mein Anwalt hat davon auch nichts erwähnt.
Bei uns gab es immer einen Topf. Ein gemeinsames Konto. Da gingen alle Einnahmen drauf und alle Ausgaben ab.