Kann man Vater auf der Geburtsurkunde schreiben lassen? Wie ist das mit Sorgerecht ?

Hallo ich habe ein Frage , wie das wenn der Kindsvater (zu 100%sicher wer), das Kind nicht will . Und ich bekomme es aber und es kommt auf die Welt, wie läuft das ab mit der Geburtsurkunde.
Mein Name als Mutter kommt ja drauf und er ? Muss ich da nur den Namen nennen oder hat wird er brieflich gefragt wenn ich ihn als Kindsvater angebe und kann dann entscheiden ob er drauf stehen will oder nicht ?

Und wenn er nicht drauf steht, hab ich dann automatisch das alleinige Sorgerecht?

1

Du hast so oder so das alleinige Sorgerecht, wenn ihr nicht verheiratet seid und keine gemeinsame Sorgerechtserklärung abgebt.

Bitte bedenke, dass du ohne Angabe des Vaters auch keinen Anspruch auf Unterhalt von ihm hast.

Ich meine auch, dass der Vater nicht einfach sagen kann, dass er nicht auf der Geburtsurkunde stehen will. Er kann aber behaupten, dass er nicht der Vater ist und dann dauert das etwas.

2

Ohne sein Einverständnis kann er nicht eingetragen werden

3

Er darf sich der Feststellung der Vaterschaft aber auch nicht entziehen, wenn die Mutter ihn als Vater benennt.

weitere Kommentare laden
5

Üblicherweise unterschreiben Mutter und Vater (bei nicht-verheirateten Eltern) vor der Geburt beim Jugendamt eine Vaterschaftsanerkennung. Dann wird eben dieser Vater in die Geburtsurkunde eingetragen. Gibt es keine Vaterschaftsanerkennung steht in der Geburtsurkunde auch kein Vater. Erfolgt die Vaterschaftsanerkennung später, kann die Geburtsurkunde geändert werden. Weigert sich der Vater die Vaterschaft anzuerkennen, kann die Mutter bei Gericht eine Feststellung der Vaterschaft einklagen.

Und das sollte sie auch tun. Denn ohne eingetragenen Vater gibt es keinen Kindsunterhalt und u.U. auch keine Sozialleistungen wie ALG2 oder Kinderzuschlag, weil ja erstmal der Vater unterhaltspflichtig ist.

Grüsse
BiDi

8

Ohne einer Vaterschaftsannerkenung kommt seine Daten nicht auf die Geburtsurkunde. Falls der KV will, dass deine Daten auf der Geburtsurkunde stehen, dann hat drei Monate Zeit bis nach der Geburt Zeit sein Kind anzuerkennen und im Standesamt eine neue Geburtsurkunde ausstellen lassen.

Solange du nicht mit ihm verheiratet bist und er nicht Vaterschaftsannerkenung unterschrieben und du freiwillig die Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht bei JA abgegeben hast. Hast du die alleinige Sorgerecht. Er müsste schon das Sorgerecht einklagen um sie zu bekommen. Viel mehr Rechte und Entscheidungen oder Umgang hätte er dadurch nicht, aßen man bräuchte öfter seine Unterschrift.