Was wenn Elterngeld nicht für Miete reicht ? Zählt Kindergeld dazu ?

Hallo, ich wende mich mit einer für mich kniffligen Frage an euch.
Meine "Daten "
Ich bin 32Jahre alt . Alleinerziehend mit einer 8jährigen Tochter . Schwanger in der 10ssw / ET 7.5.24.
Ich arbeite zz als Pflegehelferin unbefristet und kann zZ meiner Arbeit noch nachkommen. Mit meinen aktuellen Daten würden mir ca 700euro im Monat zustehen .

Frage :
Ich zahle schon alleine 730 Miete.
Dazu kommt noch Strom .
D.h mein Elterngeld würde nichtmal für die Miete reichen.
Zählen Kindergeld ( dann von beiden Kindern und UHVS ) dann mit rein ?
Oder steht mir etwas wie Wohngeld zu ?

Wie.macht ihr das mit dem 'status' Alleinerziehend? Kommt ihr gut klar ?

Lieben Dank schonmal :)

1

Wohngeld ja- Elterngeld zählt als Einkommen. Du wirst aber aufgrund der Bearbeitungszeiten von Elterngeld und anschließend Wohngeld finanziell in eine Englage kommen- nur, dass du „vorgewarnt“ bist.

2

Bei was sollen Kindergeld und UHVG reinzählen? Beim Wohngeld?
Ja, der Unterhalt ist auf jeden Fall vorrangig, sprich das muss beantragt und bearbeitet worden sein, damit es beim Wohngeld berücksichtigt werden kann.

3

Ich würde mich bei Profamilia oder ähnlichen beraten lassen, die wissen was dir zusteht, bzw. wo man Förderung erhält und wie man vielleicht den ein oder anderen Beitrag schneller bezieht.

Ich meine (ich sag das jetzt nur aus meinen Erinnerungen heraus, also ohne Garantie), dass das Kindergeld nicht veranschlagt wird. Du musst mal schauen, ob du nicht dann auch Kindergeldzuschlag bekommst. Eine Freundin hat während Elterzeit Wohngeld beantragt gehabt und ich meine noch irgendwelche extra Förderung für ihre anderen Kinder.

Ansonsten vermute ich mal, wenn das Elterngeld wirklich nicht zum Leben reicht, und du unter Hartz 4 landest, dass du da sicher was beantragen kannst. Zur not halt ein wenig von Hinten durchs Auge, .... keine Ahnung .... nach den ersten 2 Monaten Arbeitsslos melden ... Hartzen und dann eben zur gegeben Zeit wieder einsteigen. Wie gesagt, ich habe keine Ahnung,... geh zu Profamilia und lass dich beraten. Ich bin aber zuversichtlich.

Bearbeitet von Kugel33
4

Ja, Wohngeld steht dir zu. Ist jetzt reformiert worden, gibt es schneller.

Aber, so grundsätzlich, würde ich mich an deiner Stelle beraten lassen, was dir sonst noch zusteht.

5

Bezahlt der Vater keinen Unterhalt?

Dir steht Bus das Kind 3 ist auch Unterhalt zu.

6

Du kannst beantragen oder/und erhalten:

Elterngeld
Unterhalt bzw. Unterhaltszuschuss
Kindergeld
Kindergeldzuschuss (google mal nach KiZ-Lotse)
Wohngeld
Leistungen für Bildung und Teilhabe ("Bildungspaket")

Elterngeld und Unterhalt/Unterhaltsvorschuss zählen als Einkommen. Kindergeld zählt nicht als Einkommen.

Unterhalt ist vorrangig, du wirst also imme nachweisen müssen, dass dein Kind Unterhalt erhält (oder warum nicht) bzw. ob du Unterhaltsvorschuss beantragt hast.

Kindergeldzuschuss oder/und Wohngeld hängen vom Einkommen ab. Du kannst beide Leistungen beziehen oder es ergibt sich, dass du nur eine beziehen kannst, je nach deiner Einkommens- und Mietsituation.

Das Bildungspaket kannst du beantragen, wenn du Wohngeld oder Kindergeldzuschuss erhältst. Dort erhältst du auch Leistungen für dein größeres Kind.

Der Anspruch der Leistungen berechnet sich manchmal nach dem Verdienst der letzten sechs Monate. Ggf. musst du dann ab Elterngeldbezug noch einmal nachhaken, ob die Höhe der Sozialleistungen nachjustiert werden kann, da dir Einkommen weggefallen ist.

Das kniffelige ist, das die Leistungen an unterschiedlichen Stellen beantragt werden und ggf. voneinander abhängen. Aber sich durchfitzen lohnt sich finanziell wirklich.

Ggf. ändert sich das Ganze irgendwann aber mit der Einführung der Kindergrundsicherung.

7

Hallo Pandamama,

also mit den Daten, die du hier gegeben hast, denke ich, dass du mit Bürgergeld erst mal besser kommst. Zumal Bürgergeld schneller bearbeitet wird, als Wohngeld und KiZ. Ich habe es mir an Hand deiner Daten und den Regelsätzen 2024 mal durchgerechnet. Du hättest einen Bürgergeld Anspruch von etwa 922€. Genau kann ich es nicht sagen, da die neuen Sätze für UHV noch nicht da sind.
Die Miete erhältst du in den ersten 1 1/2 Jahren in tatsächlicher Höhe, egal ob angemessen, oder nicht. But-Leistungen kannst du auch über Bürgergeld beantragen.
Stelle den Antrag Bürgergeld. Parallel kannst du Wohngeld und KiZ beantragen -erfahrungsgemäß dauert das aber bis zu 6 Monaten.

Wenn du weitere Fragen hast, dann gern. Arbeite im Jobcenter.

Bearbeitet von alexis-chester
8

natürlich zählen alle Einkommen und der Vater von Kind 2 ist auch dir für 3 Jahre unterhaltsverpflichtet, nur wenn da nichts zu holen ist, hilft der Staat

9

Wieder mal falsch. Kindergeld zählt beim Wohngeld nicht als Einkommen.