Unterhalt überprüfen lassen

Hallöchen zusammen, nun möchte ich gerne fragen und vielleicht kann mir jemand helfen.
Ich und mein Ex Mann sind schon seit 4 Jahren getrennt, beide sind glücklich wieder.
Wir haben eine gemeinsame 9 jährige Tochter,er zahlt Unterhalt, aber in diesen 4 Jahren hat bei ihm vieles verändert, neues gut bezahlte Job, aus Mietwohnung ausgezogen und bei seine Freundin eingezogen ( sie hat ein Haus) aber angemeldet ist er wo anderes ich vermute wegen Witwenrente seine Freundin was sie bekommt ( ihrer Mann ist verstorben) ,also so Geld Probleme hat er nicht, kann man Unterhaltsgeld überprüfen lassen ob er genug zahlt ?

Liebe Grüße Natalie

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Wo er wohnt, ist egal.
Welche Einkünfte die Freundin hat, ist egal.
Ob die Freundin ein Haus hat, ist egal.

Einzig und allein zählen würde eine Gehaltserhöhung bzw. ein neuer Job mit deutlich mehr Gehalt.

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nein es ist nicht egal. wenn er mietfrei lebt, senkt dies seinen selbstbehalt und man spricht von wohnvorteil. somit kann es dazu führen das sich sein unterhaltsbetrag den er zu leisten hat erhöht

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Stimmt nicht.
Der Vater ist im Haus der Freundin nur Gast, er wohnt dort nicht. Der Vater hat eine eigene Wohnung, die er zahlen muss. Er lebt also keinesfalls „mietfrei“.

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Das ist egal, ob er mietfrei wohnt oder nicht. Auch ändert sich an der Witwenrente von ihr nichts, wenn sie nicht verheiratet sind!

Du kannst alle 2 Jahre sein Einkommen überprüfen lassen.

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Ob er mietfrei wohnt, ist ja gar nicht gesagt. Er wohnt zwar bei der Freundin, ist aber woanders gemeldet. Die andere Wohnung muss ja jemand zahlen, oder?

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Haben ja schon die anderen gesagt, dass das Einkommen und das Eigentum der Neuen, für dich völlig irrelevant ist. Wo er gemeldet ist, ist auch seine Sache.

Gibt es überhaupt einen Titel?

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Vielleicht zahlt die neue Freundin auch vieles. Die Ex von meinem Mann denkt auch immer, dass mein Mann ja viel mehr zusätzlich zahlen könnte. Es geht ihm doch so gut. Sein Gehalt ist aber auch weiterhin nur das, was seinem Beruf eben gerecht wird. Ich zahle halt viel. Aber das geht die Ex nun mal nix an und warum soll die Ex vom Geld der neuen profitieren?

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wenn er mietfrei lebt ist das wohnvorteil, dass kann seinen selbstbehalt senken und durch mehr gehalt neuer job kann dies dazu führen, dass er mehr zahlen muss.
unterhaltsneuberechnung kannst du über das jugendamt machen, indem du eine beistandschaft eröffnest.

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Nein, das ist falsch. Der Selbstbehalt kann nur gesenkt werden, wenn er den Mindestunterhalt nicht zahlt. Und das auch nur durch ein Gericht!
Zudem ist er bei der Freundin nicht gemeldet.

Bearbeitet von Puschel74
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Und selbst wenn die Freundin Millionäre wäre, ist es egal. Sie hat mit ihm nichts zu tun.

Bearbeitet von Puschel74
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Mein Freund muss regelmäßig Lohnscheine und Mietvertrag beim Jugendamt einreichen weil er nicht soviel verdient. Hat zudem einen Ratenzahlungplan vom Jugendamt und wird sein Lebenlang Unterhaltsschulden abbezahlen. Wir ziehen auch aus diesem Grund nicht zusammen. Ich finde Unterhalt ist so ein hoher Betrag, ich bekomme Halbwaisenrente für mein Kind und diese ist viel kleiner.

Bekommt man nicht einen festen Regelsatz vom Staat? Sprich wenn der Vater zb nur 100€ zahlen kann das der Rest vom Staat kommt?

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Ich weiss nicht, wie es mit ergänzendem Unterhaltsvorschuss aussieht, alternativ müsste die Ex fürs Kind Bürgergeld beantragen.

Ich verstehe aber nicht, warum dein Freund lebenslang zahlen muss. Mein Mann zum Beispiel war eine Zeit lang arbeitslos und konnte für sein damals minderjähriges Kind keinen Cent des titulierten Unterhalts bezahlen. Aber obwohl es eine Beistandschaft durch das Jugendamt gab, baute er in der Zeit keine Schulden auf. Er musste halt nur wieder zahlen, als er einen neuen Job hatte, was ja auch normal ist.

Kann es sein, dass dein Freund sich jahrelang gedrückt hat oder einfach falsch beraten wurde?

Bearbeitet von Isabelle1976
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So genau kenne ich den Hintergrund nicht. Arbeitslos war er in der Zeit nicht, nur ,,Geringsverdiener". Und wenn er zb nur 100 statt 400€ zahlen konnte wurden die 300 als Schulden aufgeschrieben. So hab ich ihn verstanden

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Hallo, du kannst alle 2 Jahre den Unterhalt überprüfen lassen. Dabei kann halt auch weniger rauskommen, ist aber wohl unwahrscheinlich in deinem Fall.

Wende dich an das Jugendamt (Beistandschaft), die fordern ihn zur Auskunft über sein Einkommen aus und berechnen dann neu.

Das ist absolut üblich. Mit wem er lebt und wie viel Geld die Freundin hat, ist dabei total unerheblich.

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Ich staune immer wieder, wie interessant die Next auf einmal wird, wenn sie ein Haus hat oder gut verdient. Warum soll sie ihr Stiefkind mitfinanzieren, wenn sie das nicht freiwillig tut? Ob sie ihr Geld an den Katzenschutz spendet, sich das Fett am Po absaugen lässt oder den Kindsvater dreimal im Jahr zu einem tollen Urlaub in die Karibik einlädt, den er und auch Mutter und Kind sich nie würden leisten können, ist ihre Entscheidung. Verpflichtet ist sie zu gar nichts.

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Es geht nicht um die Freundin von meinem Ex , sie hat mit mir und mit unserem Kind nichts zutun.Wie viel sie verdient und wo sie wohnt das ist ihre Sache.
Ich hab nur Situation beschrieben,das der Ex hat jetzt ein gut verdientes Job und Wohn Mietfrei,deswegen hab ich gefragt ob ich die Unterhaltszahlungen überprüfen lassen kann.

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Wie oben schon jemand schrieb, das kannst du in regelmäßigen Abständen auch ohne Anlass wie neuer Job des Vaters oder so.

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