KV nicht angeben?

Hallo:) Ich bin noch in der Schwangerschaft, mache mir aber ständig Gedanken, was den „Kindsvater“ angeht. Seit Anfang der Schwangerschaft meldet er sich nicht mehr - es besteht also gar kein Kontakt mehr zu ihm. Ich habe ihn aber über die Schwangerschaft informiert und habe mich auch zwischendurch immer wieder gemeldet/erzählt, was die Gyn sagt und wie es aussieht. Nun besteht absolut kein Kontakt mehr, er ist wie verschwunden. Da der Kontakt schon davor leider nicht besonders gut war und ich täglich Beleidigungen und Vorwürfe anhören musste (und dass ich abtreiben muss), was mich sehr fertig gemacht hat, überlege! ich gerade, den Kindesvater als unbekannt anzugeben. (Nicht, weil ich den Beiden den Kontakt verbieten will. Er weiß von der Schwangerschaft, er kennt den ET). Den Kontakt hat er mit unschönen Sätzen beendet. Was soll ich tun? Finanziell bin ich auch (zum Glück) alleine gut aufgestellt. Es ist nur sehr viel vorgefallen und wenn er sich jetzt gegen das Kind entschieden hat, will ich mit ihm absolut nichts mehr zu tun haben. Wäre es strafbar, wenn ich KV als unbekannt angebe, obwohl ich weiß, wer er ist?

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So lange du das Kind selber versorgst und keinen Unterhalt vom Staat beantragst ist es juristisch meiner Meinung nach nicht relevant.
Da Müsste schon der Vater klagen, wovonja hier nicht auszugehen ist.

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Vollkommen richtig. Aber man weiß nicht, was das Leben so bringt. Könnte ja sein, dass die TE später mal arbeitslos wird und dann doch auf Sozialleistungen angewiesen ist.
Dann hätte sie ein Problem. Ob man im Nachgang noch den Vater angeben kann weiß ich jetzt nicht. Ich will damit nur sagen, dass das Leben nicht immer so planbar ist.

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Auf einen Vater, der zur Abtreibung drängt, die Mutter beleidigt und auf unbekannt verschwindet, kann die TE gut und gern solange wie möglich verzichten.

Dass man VIELLEICHT einmal arbeitslos wird (vllt. auch nie?) wiegt den emotionalen Stress und Terror, den man mit einem solchen Menschen erlebt, nicht auf.

Im Moment ist sie finanziell offensichtlich gut abgesichert und kann ja auch langfristig so agieren, dass sie weitgehend einen Puffer hat. Alles andere wird sich zeigen, wenn es relevant werden sollte.

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Hallo,

Nein, strafbar ist es nicht, Du musst ihn nicht angeben. Du wirst keinen Unterhalt erhalten, aber das weißt du ja.

Ich rate Dir allerdings alles über ihn zu speichern was Du weißt, Name, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer, Bilder usw. Denn Dein Kind hat das Recht zu wissen wer sein Vater ist. Mit diesen Daten kann man ihn ausfindig machen.

Ich wünsche Dir ein schönes Fest und einen guten Start ins neue Jahr
Sunny

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Ja, die Infos werde ich aufjedenfall aufbewahren!!!danke für deine Antwort!
Und ich wünsche dir auch schöne Feiertage🥰

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Ich kann total falsch liegen, aber ist die bewusste Erstellung einer fehlerhaften Geburtsurkunde nicht Personenstandsfälschung?

Womit ich nicht sagen will, dass du den Vater angeben solltest, TE. Mir geht es interessehalber nur um den rechtlichen Aspekt.

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Es ist möglich, den Vater nicht mit in die Geburtsurkunde aufzunehmen, selbst wenn die Daten bekannt sind. Ging mir selbst so. Der Vater weigerte sich, also stand nur ich in der Geburtsurkunde.
Der Knackpunkt sind Unterhaltsleistungen, die es ohne Vater nicht gibt. Die Berechnung von Unterhaltsvorschuss, Wohngeld u.ä. setzt voraus, dass Unterhalt vom Vater eingefordert wurde. Wie oben schon gesagt, wer sich selbst finanzieren kann, muss niemanden angeben. Wer hingegen staatliche Unterstützung braucht, der kommt ohne den/ einen Vater nicht aus. Im Zweifelsfall muss das Jugendamt den Vater zur Anerkennung der Vaterschaft auffordern.

Allerdings muss der rechtliche Vater auch nicht zwingend der biologische noch der soziale Vater sein. Der rechtliche steht in der Urkunde und ist unterhaltspflichtig und hat Umgangsrecht.

Mal eine fiktive mögliche Situation: Eine Frau ist mit Mann A verheiratet, wird aber während einer Affäre schwanger von Mann B. Das Kind wird während der noch bestehenden Ehe zu Mann A geboren, also wird Mann A automatisch der rechtliche Vater mit Umgangsrecht und Unterhaltspflicht obwohl Mann B der biologische Vater ist. (Einen solchen Fall hatten wir in der Verwandtschaft.)

Denken wir weiter...
Irgendwann fliegt das das Ganze aber auf und Mann A lässt sich von der Frau scheiden und die Affäre Mann B hat sich auch ohne Interesse am Kind verdünnisiert. Die nun alleinerziehende Frau lernt später Mann C kennen und bleibt mit ihm zusammen, er zieht das Kind als sozialer Vater groß. Klingt schräg, ist aber rechtlich sauber. Allerdings können A und B die Eintragung der Vaterschaft in bestimmten Zeitfenstern anfechten.

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Mal interessehalber: wie ist es wenn der Vater tatsächlich unbekannt ist oder nicht gefunden werden kann? Ein one-night stand, ohne Datenaustausch. Eine Oktoberfest Affäre. Oder, im Extremfall, eine Vergewaltigung, Täter unbekannt. Hat die Frau dann kein Recht auf Unterhaltsvorschuss und sonstige Sozialleistungen?

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Es ist nicht strafbar, solange kein Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt gezahlt wird. Ich würde aber auch die finanziellen Auswirkungen für das Kind bedenken, die ggf. nach langer Zeit Nachteile im Bezug auf Renten- und Erbrecht haben könnten. Dieses steht dem Kind ja zu - unabhängig davon wie sich das Verhältnis der Eltern gestaltet.

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Du hast da sicherlich einen guten Punkt. Ich glaube, wir haben da an anderer Stelle schon einmal diskutiert.

Die Frage bleibt allerdings, ob es bei den beiden nur auf der Paarebene nicht funktioniert, die Elternebene aber kooperativ gestaltet werden kann oder der KV bei anerkannter Vaterschaft und Sorgerecht eher blockierend und fordernd wird und sie zum Bsp. jeder einzelnen Unterschrift für Kita-Anmeldung u.ä. hinterherlaufen muss oder Umgangsregelung erzwungen werden, die mehr dem Ego des Vaters als dem Kindeswohl dienen. In einem solchen Fall können die Erbansprüche ziemlich egal sein, zumal ja völlig unklar ist, wie vermögend der KV am Ende des Lebens ist und ob dort andere (z.B. eine spätere Ehefrau) noch Ansprüche erheben.

Bei kooperativer Elternschaft kann gemeinsame Sorge trotz Trennung sicherlich von Vorteil sein.

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Vaterschaftsanerkennung ist ja nicht gleichbedeutend mit Sorgerecht. Auch bei anerkannter Vaterschaft hat die Mutter zunächst das alleinige Sorgerecht und dieses kann auch im weiteren Verlauf alleinig bei der Mutter verbleiben.

Wenn die Kindesmutter den Vater nicht angibt, kann dieser trotzdem das Sorgerecht einklagen, wenn er das möchte und die Vaterschaft auf sein Betreiben hin festgestellt wird.

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du hast die pflicht den kv anzugeben, da das kind zum einen ein recht auf seine eigene herkunft hat und zum anderen einen unterhaltsanspruch und umgangsanspruch. diesen hast du zu erfüllen, ansonsten ist dein ansinnen kindeswohlgefährdend.

wenn du das kind bekommen hast, wende dich ans jugendamt und gib dort den vater an. die kümmern sich um die nächsten schritte der vaterschaftsanerkennung.

für den kv ist egal wie es dir in der schwangerschaft geht, wie die voranschreitet oder was dein FA sagt. interessant für ihn wird es erst wenn sein kind geboren ist. du bist völlig uninteressant und seine vergangenheit. also lass ihn bis nach der geburt einfach links liegen und ab da kümmer dich um die belange des kindes: unterhalt, vaterschaftsanerkennung, umgangsregelung - so er letzteres überhaupt will.

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Zeige mir bitte die gesetzlichen Regelungen, auf die du dich beziehst.

Und hör auf die TE hier als kindswohlgefährdend zu betoffeln.

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"für den kv ist egal wie es dir in der schwangerschaft geht, wie die voranschreitet oder was dein FA sagt. interessant für ihn wird es erst wenn sein kind geboren ist."

Alles klar. Für dich ist die TE eine rechtlose Leihmutter oder Gebärmaschine, die dem KV SEIN Kind gebären soll ohne ihn bzgl. Unterstützung zu belästigen und ansonsten die Klappe zu halten hat.

Und das siehst du als kindswohlfördend an. Holla die Waldfee.

Bearbeitet von kkjj
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Hallo bitte gebe den Vater an. Egal was gewesen ist. Ich erzähle Dir kurz meine Geschichte. Ich bin 57 Jahre alt. Meine Mutter, die seit langen verstorben ist hat damals meine Vater nicht angegeben. Es ist nirgendwo eingetragen ; Nicht in der Geburtsurkunde . Das bereitet mir viele Schwirigkeiten und peinliche Momente. Um nur einige zu nemmen. Heirat, Unterlagen bei dem standesamt. Visa Angelegenheiten z.b ESTA USA Visa Vietnam usw. Hete suche ich mir oft Reiseländer mit Visafreiheit aus weil ich mir oft den Stress nicht antun möchte. Bitte tu das deinen Kind nicht an ich bin heute noch sehr verärgert über die Entscheidung meiner Mutter.