Sorgerecht

Hallo :)
Ich hab da mal eine recht komplizierte Frage und zwar geht es darum, dass ich und mein Ex Freund (hat mich in der Schwangerschaft verlassen) jetzt seit 2 Monaten Eltern sind und er sagt auch er möchte den Kontakt und so weiter, hat ihn bis jetzt aber kaum gesehen und meldet sich fast nie. Will ihn halt, wenn alleine ohne mich sehen. Was nicht geht da er keinerlei Bindung zu ihm hat und ich stille. Zahlt auch keinen Unterhalt, sagt auch da das er es aber machen will. Jetzt will er auf einmal einen Vaterschaftstest was ja kein Problem ist, allerdings denke ich er will sich nur vom zahlen drücken. Jetzt zu meiner Frage, noch habe ich ja das alleinige Sorgerecht, da er die Vaterschaft noch nicht anerkannt hat. Wie stehen meine Chancen das alleinige Sorgerecht zu bekommen bzw. Zu behalten?

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Bei Unverheirateten hat zunächst die Mutter das alleinige Sorgerecht. Möchte die Mutter kein gemeinsames Sorgerecht kann der Vater das Sorgerecht einklagen. Sofern es dem Kindeswohl dient, ist das in der Regel erfolgreich.

Unabhängig vom Sorgerecht hat der Vater ein Besuchs-/Umgangsrecht, dass nur ausgesetzt werden kann, wenn das Kindeswohl dadurch gefährdet ist.

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Er muss das Sorgerecht nicht einklagen, nur beim Familiengericht beantragen. Dann hast du 6 Wochen Zeit zu widersprechen.
Allerdings reicht da nicht ein ich will nicht, Unterhaltsprobleme, unregelmäßiges melden etc., sondern er muss nachweislich ungeeignet sein. Gründe es ihm zu verwehren wären massive Alkohol oder Drogenprobleme, Pädophile etc. auch hier reicht deine Aussage alleine nicht aus.

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da die vaterschaft nicht anerkannt wurde bis dato, hat das kind auch keinen vater. somit hast du garkeinen anspruch auf unterhalt von irgendwem. es wird also zeit, dass du langsam in die gänge kommst und deinen pflichten nachkommst. wenn kv einen vaterschaftstest will, dann ist das sein recht und ist er der vater zahlt er auch dafür, ansonsten trägst du die kosten.

mit anerkennung der vaterschaft hat er das recht auf umgang:

- 2-3 nachmittage die woche mit einer übernachtung
- jedes zweite we von fr-so
- hälftige ferien und feiertage
- 3 wochen urlaub

weiterhin hat er das recht auf gemeinsames sorgerecht. entweder erklärst du das mit ihm kostengünstig beim jugendamt oder erholt es sich zu deinen lasten einfach gerichtlich und du zahlst dafür. deine chancen auf alleiniges sorgerecht wenn er gsr will, stehen gleich null

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Was ist das denn für ein Ton ggü. der Fragestellerin.

Wieso muss sie in die Gänge kommen und irgendwelchen Pflichten nachkommen? Sofern sie keine Sozialleistungen beantragt, muss sie gar nichts.

Der Umgang für ein gestilltes Neugeborenes ohne jegliche Bindung zum Vater ist nicht jedes zweite Wochenende mit Übernachtung. Sollte ein Gericht solch eine Regelung beschließen, zweifle ich jeden gesunden Menschenverstand an.

Bearbeitet von kkjj
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Dankeschön🙏🏽🙏🏽☺️

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Du hast das alleinige Sorgerecht.

Er kann das gemeinsame beantragen und wird es sicherlich bekommen, wenn Du nicht wirklich gute Gründe dagegen hast (oder in Österreich wohnst).

Er hat keinerlei Umgangsrecht, solange seine Vaterschaft nicht anerkannt ist.

Hast Du ihn schriftlich zum Unterhalt aufgefordert? Falls nicht, würde ich das tun. Bin mir zwar nicht sicher, wie das läuft, weil er die Vaterschaft ja anzweifelst, aber da Du ihn als Vater benennst und ihn zum Unterhalt auffordert, könnte ich mir vorstellen, dass er dann ab Vaterschaftsfestellung rückwirkend zahlen muss. Sofern Du ihn nachweislich schriftlich dazu aufgefordert hast.

Wenn die Vaterschaft anerkannt ist, hat er auch ein Umgangsrecht. Üblicherweise 2-3x die Woche für 1-2h in Deinem Beisein.