Alleinerziehend kein Unterhalt /2 Kind zahlen

Hallo an alle .
Ich brauche mal euren Rat ..
Ich bin seit 11 Jahren Alleinerziehend und beckommen kein Unterhalt ..
Jetzt habe ich seit 2 jahren wieder ein Kind
Habe einen Brief vom Amt bekommen zum zahlen
Auf was muss ich den alles achten wen ich zum Amt muss um zu zahlen für das 2 Kind

Meine ex wußte das ich kein Geld beckommen für den großen und sie wußte auch das ich kein Geld habe for ein zweites Kind

Was mache ich den jetzt

1

Du hast mit der Ex zwei Kinder und eins lebt bei dir und das kleine bei deiner Ex? Wenn ja, warum bekommst du für das große Kind keinen Unterhalt?

Wenn du kein Geld für Kinder hast, dann solltest du dich mal über Verhütung aufklären lassen. Die Kinder sind jetzt da und brauchen Geld zum Leben. Das Amt wird vermutlich alle Unterlagen von dir fordern um zu sehen, was du an Einnahmen und Ausgaben hast um dann festzulegen was gezahlt werden muss.

2

Kindesunterhalt ist der Anspruch des Kindes an seine Eltern. Das zweite Kind hat ein Anrecht darauf, unabhängig davon, welche Verpflichtungen/Vereinbarungen die Eltern ansonsten noch haben.

Also einfach die erforderlichen Unterlagen über die Einkommensverhältnisse einreichen, sodass der Unterhalt korrekt berechnet werden kann.

3

Hallo,

Bekommst Du für das große Kind keinen Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt? Wenn nein, warum nicht?

Du wirst vom Amt aufgefordert Dein Einkommen offen zu legen, daraus wird dann errechnet wieviel Unterhalt Du an Kind 2 zahlen musst. Wenn Du unter dem Selbstbehalt liegst und nicht zahlen kannst, bekommt die Mutter von Kind 2 Unterhaltsvorschuss.

Bitte mache Dir Gedanken zum Thema Verhütung, ich gehe mal davon aus dass Du es nicht wirklich toll findest Vater zu sein und Deine Kinder nicht versorgen zu können.

VG
Sunny

4

Vermutlich für das zweite Kind Unterhalt zahlen, wenn es beim anderen Elternteil lebt. Denn es hat Anspruch darauf. Das fordert die Mutter (?) ein.

Dein anderes Kind hat auch Anspruch auf Unterhalt. Das hättest du einfordern müssen. Kannst du immer natürlich immer noch, aber nicht rückwirkend für 11 Jahre. Dazu musst du erst mal die andere Mutter (?) auffordern Unterhalt zu zahlen (beim Jugendamt eine Beistandschaft einrichten).