2. Kind meines Ex - wer muss Vermögen angreifen?

Ich habe ein Kind mit meinem Ex, das ich allein erziehe. Ich arbeite nur wenig. Bislang ging es aber mit Gehalt und Kindsunterhalt gerade so. Mein Ex verdiente gut und zahlte nach der Düsseldorfer Tabelle den 160%-Wert. Nun bekommt er ein zweites Kind von einer wohl flüchtigen Bekannten, die aber keine Mutterambitionen hat. Jedenfalls sind sie schon getrennt, und er will das Kind allein aufziehen und hat dafür drei Jahre Elternzeit beantragt. Unterhalt bekommt er von seiner Bekannten sicher nicht, da sie nichts verdient.

Wie ist es mit dem Kindsunterhalt? Mein Ex hat in Elternzeit weniger als den Mindestbetrag, der ihm bleiben müsste, hat aber Vermögen, das er ohnehin wegen des zweiten Kindes angreifen muss. Ich habe selbst auch ein ähnlich hohes Vermögen (geerbt). Ich leiste doch schon die Betreuung. Muss er oder ich das jeweilige Vermögen teilweise aufbrauchen?

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Es ist egal was du für ein Vermögen hast. Dein Ex müsste zumindest den Mindestunterhalt zahlen oder er beantragt Unterhaltsvorschuss.

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Auch wenn der "notwendiger Eigenbedarf" unterschritten wird? Er hat ja nur noch 900 Euro je Monat Elterngeld, von dem Miete, private Krankenversicherung etc. abgehen - ich schätze 1.300 Euro. Also muss er auch ohne andere Ausgaben ohnehin Vermögen auflösen. Was bedeutet "notwendiger Eigenbedarf"?

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Ich bekomme kein Unterhaltsvorschuss, daher habe ich mich damals an eine Anwältin gewandt als kein Unterhalt mehr von dem Vater kam.

Sie meinte, es ist egal was der Vater verdient der Mindestunterhalt muss sichergestellt sein und hat ihn in Verzug gesetzt.
Das lief dann zum Glück auch wieder.

Das wäre im Falle von deinem Ex aber auch ähnlich, die KM kann es sich nicht so einfach machen und sagen das sie nicht zahlt. Er hätte dann Anspruch auf Mindestunterhalt und der wird irgendwann auch wieder von der Mutter zurückverlangt.

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Doppelt

Bearbeitet von schokofrosch
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Hey!

Ich würde darauf tippen, dass nach der Geburt des zweiten Kindes der Unterhalt eventuell neu berechnet wird, wenn er wenig verdient. Das ist er dann verpflichtet zu zahlen.
Er kann UVS von der KM beantragen.

In meinen Augen kann er nicht einfach 3 Jahre EZ nehmen und sich aus der Verantwortung ziehen. Also: nimmt er die EZ, muss er Unterhalt aus dem Vermögen kommen. Wenn du mit dem ggf neu berechneten Unterhalt nicht hinkommst, musst du die Stunden erhöhen.
Nimm dir am besten einen Anwalt oder wende dich ans JA.

Liebe Grüße
Schoko

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Hallo,

Es ist völlig unerheblich ob er arbeitet oder nicht. Du kannst den Unterhalt über das Jugendamt oder einen Anwalt einfordern, in beiden Fällen muss er sein Einkommen UND Vermögen offenlegen. Und aus diesem muss er Unterhalt leisten. Wenn er in Elternzeit geht ist das sein gutes Recht, allerdings muss er trotzdem seinen finanziellen Pflichten nachkommen.

Alles Gute
Sunny

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Ich stimme den Vorschreiberinnen zu.

Am besten gehst Du direkt ans Jugendamt und lässt eine Beistandschaft errichten.

Problem ist, wenn er in Elternzeit geht, weil die Mutter es aus irgendwelchen Gründen nicht kann. Da könnte es etwas hacklig werden.
Da die Mutter Bürgergeld bekommt, gibt es keinen Grund, dass er in Elternzeit geht, würde ich behaupten. Dass sie keinen Bock hat, sich um das Kind zu kümmern, ist etwas schwierig.

Generell hat er aber kein Recht auf 3 Jahre Elternzeit ohne Unterhalt zu zahlen. Andere Leute gehen auch nach 1 Jahr Elternzeit wieder arbeiten, weil das Geld sonst nicht reicht.

Es kann aber passieren, dass Du zumindest ein Jahr nur Mindestunterhalt (Unterhaltsvorschuss) bekommst, wenn entschieden wird, dass nicht zumutbar ist, dass die Mutter das Kind betreut. Wenn das Baby bei ihm aufwächst, könnte das evtl. so kommen.

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Sie sind wohl schon eine Weile getrennt. Er sagte, sie hätte das Baby abtreiben wollen. sie gibt wohl das Sorgerecht auch komplett ab. Sie wird das Kind jedenfalls nicht betreuen. Ich kenne sie nicht. Mein Ex würde aber vermutlich von einem gut bezahlten Job nicht einfach so auf Erziehungsgeld umsteigen. Ich kenne ihn aber insoweit, dass ich weiß, dass er gegen Abtreibung war, egal, was die Konsequenz für ihn ist.

Bearbeitet von Moni13
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In dem Fall kann es passieren, dass Du 1 Jahr nur Unterhaltsvorschuss bekommst. Da er alleinerziehend sein wird und darum ein Recht auf Elternzeit hat.

Ob er in der Zeit sein Vermögen angreifen muss, da wäre ich nicht so sicher. Normal muss man das. Aber wenn seine Elternzeit "rechtmäßig" ist, könnte es eben auch anders kommen.

Darum würde ich über die Beistandschaft vom Jugendamt gehen, wenn es soweit kommt, dann kümmern die sich um alles, auch um den Unterhaltsvorschuss für Dich.

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Wenn es einen Unterhaltstitel gibt wird weiter 160% gezahlt, bis es zu einer offiziellen Abänderungsklage kommt.

Ansonsten wird es für euer gemeinsames Kind nur noch Mindestunterhalt geben.
Auch langfristig, denn alleinerziehen mit Kind wird er nicht mehr in Vollzeit arbeiten.

Für sein neues Kind bekommt er wiederum den Unterhaltsvorschuss vom Staat bekommen.

Die größte Unbekannte ist meiner Meinung nach, ob er von der Mutter direkt nach der Geburt das Kind bekommt und wirklich alleinerziehen ist. Sollte er doch nicht alleinerziehen sein wird sich der Unterhalt für euer gemeinsames Kind stark reduzieren, vermutlich auch bis Mindestunterhalt.

Wie du siehst, eigentlich ganz einfach ;)

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Das finanziell "gerade so" zurecht kommen heißt wie viel Einkommen?

Wenn ich in die DDT gehe sehe ich in der untersten Altersstufe (0-5) einen Zahlbetrag von 643€ (757€ in der nächsten) + 250 € Kindergeld.

Das sind alleine 883€ (oder sogar 1007€) Einnahmen bloß durch Unterhalt und Kindergeld.

Wie alt ist dein Kind? Wie viel gehst du arbeiten?

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Ich gehe aktuell 8 Stunden arbeiten und komme auf 1.100 Euro. Neben Kindergeld bekomme ich von ihm aktuell (seit Ende Dezember) 760 Euro. Ich habe aber ein Auto und ein Haus. Beides kostet viel Geld. Das Auto ist schon alt und hat laufend Macken. Und einen Teil der Dinge, die wir zu dritt gemacht haben, will ich meinem Sohn auch weiter bieten. So waren wir in allen Ferien ein paar Tage in einem netten Hotel. Allein das kostet 150 Euro je Nacht - zu zweit wie zu dritt.

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8 Stunden die Woche? Der Stufe nach müsste dein Kind ein Schulkind sein?

Das sind dann aber ehrlich gesagt deine Luxusprobleme. Ich denke es ist durchaus möglich und auch zumutbar mit einem Schulkind mehr als 8 Stunden die Woche zu arbeiten. Wenn du das nicht willst, musst du eben verzichten. Deswegen muss das zweite Kind deines Exes nicht auf seinen Vater, das einzige Elternteil, dass dieses Kind haben wird verzichten. Immerhin hat dieses Kind dann einen wesentlich höheren Betreuungsbedarf, als sein erstes Kind.

Vielleicht hat er dann ja sogar auch mehr Zeit für euer gemeinsames Kind. Wenn er das Kind mehr betreut, dann kannst du auch deine Stunden hoch schrauben. Eigentlich die leichteste Lösung...

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Er hat selbstverständlich das Recht in Elternzeit zu gehen. Während des Elterngeldes wird sein Elterngeld als Grundlage genommen für den Unterhalt.

Danach wird es eher darauf hinauslaufen, dass du erst einmal Unterhaltsvorschuss beantragen müsstest.

Dass er an sein Vermögen gehen muss ist so pauschal falsch.

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Dein Kind ist wie alt? Das beantwortest du glaub ich leider nirgends.

Was mir nur auffällt: weder dein Haus, noch deinen Urlaub muss dein Ex durch Unterhalt finanzieren… irgendwie bist du da auf dem falschen Dampfer?

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Mein Sohn ist 9 Jahre alt.

Ich habe das Haus nur geerbt. Es ist halt sehr wertvoll. Viel verdiene ich nicht. In der Ehe haben wir vom Geld meines Mannes gelebt. Mein kleines Einkommen ging in einen Sparvertrag für meine Rente und in ein paar Dinge rund ums Haus. Mein Ex war immer sehr knickerig und hat sich selbst wenig gekauft. Das Geld ging irgendwie für Urlaube, Einkäufe für Sohn und mich drauf. Vor unserer Heirat hat er sehr viel verdient und gespart. Er hat Aktien und Immobilien. Während der Ehe kam aber nichts dazu. Mit seinem Gehalt kamen wir gerade hin (etwa 5.700 netto).

Mein Sohn soll jetzt auch noch ein ähnliches Leben haben. Ich bekomme aber nur Kindesunterhalt. Ich selbst bekomme nichts. Die Anwältin sagt, das hat keine Chance. Ich könne mehr arbeiten, die freie Wohnung im Haus vermieten oder das Haus ganz verkaufen. Ein Makler hat es auf 900.000 taxiert. Hat halt eine gute Lage. Das will ich nicht. Es ist doch das Zuhause für meinen Sohn und mich.

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Dann musst DU eben deine Stunden erhöhen und mehr arbeiten!
Was mit einem 9-Jährigen Kind zumutbar ist.

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