Unterhaltstitel Gericht

Hallo zusammen,

ich habe ein paar Fragen bezüglich des Unterhaltstitels, welchen man vom Gericht nach der Unterhaltsverhandlung erhält.
Ich war im Mai 2022 beim Anwalt, da sich der Kindesvater seit Anfang an geweigert hat Unterhalt zu zahlen. Im Mai 2022 hatte ich mich dann durchgerungen, dass erste mal in meinem Leben einen Anwalt aufzusuchen. Im Dezember 2022 haben wir Klage eingereicht, das Verfahren war im Juni 2023 und das Urteil gab es im Juli 2023.
Jetzt stellen sich mir mehrere Fragen diesbezüglich für die ich nicht gleiche einen Anwalt aufsuchen möchte, da ich ja dafür zahlen muss.
1. Unterhalt für den Januar 2024 habe ich (noch) nicht erhalten, da der Titel ja nur für 2023 gilt. (Aussage Kindsvater)
Natürlich Quatsch, aber sein Versuch nicht mehr zahlen zu müssen. Ich habe Ihn schriftlich gefragt warum der Unterhalt noch nicht da ist, darauf bekam ich eben diese schriftliche Antwort. Soll ich Ihn nochmal schriftlich anmahnen oder Ihm eine Frist einräumen? Oder gehe ich mit dem Titel gleich zum Gericht damit die das regeln?
2. Alle zwei Jahre habe ich ja das Recht, dass der Unterhalt neu berechnet wird. Wir haben damals schon mit den Lohnabrechnungen von 2022 und nicht von 2023 gerechnet weil er sich auch vor Gericht geweigert hatte diese zu zeigen. Warum weiß ich nicht, aber der Richter meinte die von 2022 gehen auch. Ich schätze, mit denen von 2023 wäre er eine Stufe höher eingestuft worden, dass wollte er verhindern.
Die Frage: Bei Anwalt, und damit die erste "offizielle" Aufforderung den Unterhalt zu zahlen hat er im Mai 2022 bekommen, das Gerichtsurteil hat bis Juli 2023 auf sich warten lassen. Wann gehe ich wieder zum Anwalt, bzw. wann sind die zwei Jahre rum? Im Mai 2024 oder im Juli 2025. Und wird das dann wieder über ein Jahr dauern bis alles geklärt ist?

Vielen Dank im Voraus

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Geh mit dem Titel zum Jugendamt oder zum Anwalt und lasse mittels Pfändungs- und Überweisungsbeschluss das Gehalt und auch das Konto pfänden. Dann muss der Arbeitgeber Auskunft über das Gehalt geben und zahlen.

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Ich ergänze kurz:

Pfändung geht es ab dem 1. des Folgemonats, da sich der Schuldner dann erst im Verzug befindet. Dabei spielt es (leider) keine Rolle, ob der Unterhalt zum 1. eines Monats überwiesen sein muss oder nicht, auch wenn der Titel dies hergbt.

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So ein Unsinn. Es kann genauso rückständiger Unterhalt gepfändet werden. Das weiß ich übrigens aus insgesamt 15 Jahren in einer Anwaltskanzlei und 10 davon in der Abteilung Zwangsvollstreckung.

Bearbeitet von Mama191216
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Ist in dem Titel ein fester Betrag festgelegt oder ein variabler, also eine Einstufung n 100%, 105%...?

Du müsstest ja den Titel schriftlich vorliegen haben. Es müsste ja eigentlich reichen, wenn man damit zum Jugendamt geht oder? Du hast ja das Recht, den Unterhalt pfänden zu lassen.

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Und mit dem zwei Jahresrhythmus musst du selbst wissen. Ein Titel ist gültig bis zum 18. Lebensjahr. Bis dahin muss der KV nach diesem Titel (vermutlich flexibel) zahlen und den Unterhalt jedes mal selbstständig an die aktuelle DDT anpassen. Wenn er das nicht tut, pfänden. Es wäre also ur sinnvoll, wenn du glaubst, dass der KV so viel mehr verdient, dass er in eine neue Gehaltsstufe rutscht. Das wären Recht große Sprünge.

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Tatsächlich nicht. Er hat es mit allerlei Versicherungen und privaten Altersvorsorgen (exakt dass, was rechtlich noch möglich ist) um 10€ Netto geschafft in die niedrigere Stufe zu rutschen. Deshalb auch mit Sicherheit die Weigerung aktuelle Gehaltsabrechnungen vorzulegen.

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Ansonsten müsste es ja direkt einen Antrag bei Gericht (Familiengericht?) ohne Anwalt geben. Darum geht es ja beim Titel, dass man nicht mehr ständig zum Anwalt rennen muss, der kostenpflichtig ist.

An sich tut er sich keinen Gefallen damit, dass er nicht zahlt...er muss dir die Schulden ja zurück zahlen.

Auf keinen Fall aussitzen, sondern nachhaken beim Gericht bzw. Jugendamt.

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So hatte ich das auch verstanden. Danke